9 Köpfige Patchworkfamilie sucht Haus zur Miete Arge lehnt ab

Begonnen von Para, 31. Januar 2022, 18:18:28

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Para

Hallo,und zwar folgendes.Wir sind eine 9 Köpfige Patchworkfamilie und sind aufstocker bei der Arge da unser einkommen ca. zusammen 1450 Euro Netto beträgt.Nun ist es so das wir die Eigenbedarfkündigung für das Haus in dem wir seit 7 Jahren leben bekommen haben.Der Immobilienmarkt ist schon sehr bescheiden und bei einer so großen Familie , schon fast unmöglich was passendes in den vorgegebenen Parametern von 135 m/2 und ca 1246 Euro Bruttokaltmiete zu finden.Wir haben jetzt was gefunden , und das Mietangebot beim Jobcenter eingereicht.Das neue Haus wäre 150 m/2 groß und soll 1550 Bruttokalt kosten.Wurde natürlich abgelehnt,trotz unserer Bemühungen die wir auch alle nachgewiesen haben,Wir haben Beispielsweise mehr als 20 Bürgermeister*innen in den Gemeinden in unserer Nähe angeschrieben und gefragt ob die vieleicht wen kennen.Gucken seit mehr als 5 Monaten auf allen Internet Immobilien Portalen ,haben mehrere Suchaufträge gestartet , gucken in die Zeitung.Haben einen Facebook aufruf gestartet , haben mit diversen Ämtern ,Kirchengemeinden usw Telefoniert , haben Handzettel aufgehangen oder aber in die Briefkästen leerer Häuser geschmissen.Und Und Und...aber wir finden einfach nichts.
Macht es vieleicht sinn Wiederspruch einzulegen gegen die Ablehnung  von der Arge?Unsere Sachbearbeiterin ist uns aus welchen gründen auch immer nicht besonders wohlgesonnen obwohl wir uns nie was zu schulden kommen lassen haben.Die Kernaussage von unserer Sachbearbeiterin ist einfach ,das ja keine Obdachlosigkeit drohen würde das wir wie ja gegen die Eigenbedarfskündigung angehen können und wir dadurch einen Zeitgewinn von ein paar jahren hätten , und dann wären die ersten Kinder ja volljährig und würden ja vieleicht ausziehen , sodass wir dann ja was kleineres suchen könnten.Und solche sachen bekommen wir dann zu hören.Also wir wissen wirklich nicht weiter, klar könnten wir in den Wiederspruch zur eigenbedarfkündigung gehen , aber das wäre dann auch mit einer menge Ärger die nächsten paar Jahre verbunden , wer wohnt schon gerne dort wo ein der Vermieter (neue Eigentümer) raus haben will.Wir sind total verzweifelt!!!
Viele lieb Grüße Herr P.M   :help:

Fettnäpfchen

Para

Bei der Suche kann ja keiner helfen und was du aufgelistet hast deckt schon ziemlich alle Möglichkeiten ab.

Spontan fällt mir ein vllt. zwei große Whg. nebeneinander was ja sicher auch nicht leicht zu finden ist.

Was du wissebn solltest ist das eine Gesamtangemessenheit der Miete zählt und die qm unwichtig sind. Bei höheren qm und trotzdem passender Gesamtangemessenheit muss das JC bewilligen.
Nur wenn die qm nicht passen dann werden die HK auf die max. nach qm angemessenen HK bezahlt und Nachzahlungen werden nicht übernommen.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Filip2610

In vielen  oder allen Bundesländern gibt es eine kostenlose Rechtsberatung durch Rechtsanwälte/andere Experten vermittelt durch die Parte die Linke.

https://www.die-linke.de/partei/die-linke-hilft/

Vielleicht unabhängig von allem anderen da mal einen Termin per Telefon/Email machen, mit den relevanten Unterlagen hingehen und dann mal gucken, was der Rechtsanwalt empfiehlt. Nach meiner Erfahrung kriegt man da nicht immer, aber oft sehr gute Hilfe. Hängt halt auch immer davon ab, wie die Rechtslage ist und wie einfach der Rechtsanwalt helfen kann.

Toi toi toi ;-)

Depri2022

Einziehen könntet ihr trotzdem, müsstet nur was aus eurem Budget selbst zahlen.
Die Vorauszahlungen sind ja nur geschätzt. Wie hoch euer Bedarf an Wasser z.B. ist weiß man erst nächstes Jahr.
Eine Unterkunft für eine Großfamilie gibt es eigentlich nur in alten umgebauten Bauernhäusern.
Da wohnten dann früher 3 Generationen drin.
Selbst 150 qm sind für 9 schon sehr knapp, ihr braucht ja wenigstens 4 bis  5 Kinderzimmer plus Elternschlafzimmer plus große Küche und Gemeinschaftsraum und Abstellfläche für Fahrräder und Co

Inuvation

Bist du dir sicher dass die Parameter stimmen? Ich habe verschiedene Städte und Kreise einmal verglichen und da sind zumindest die qm immer höher als 135 qm. In meinem Kreis z.B. 2 Personen 60 qm + 15 qm für jede weitere Person. Das wäre bei uns 165 qm. In einer anderen Stadt fand ich 5 Personen > 95 – 110 qm und jede weitere Person + 15 qm. Das wäre mind. 155 qm. Bei den Kosten variiert das natürlich und ohne weiteres kann ich das schlecht einschätzen. Bei uns wäre die Bruttokaltmiete zwischen 1336€ und 1744€ bei 9 Personen. Hast du das mal hier nachgesehen? https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html

Birgit63

Die Quadratmeterzahl ist nicht entscheidend. Der Preis ist es.

Para

Ja die Parameter stimmen!Im Kreis Plön ist es leider so.

Heinz-Otto

Die unterschiedlichen qm kommen zu Stande, weil sich die Angemessenheit nach den Richtlinien der Länder für geförderten Wohnungsbau orientieren. In B-W sind das nur 45 qm für 1 Person, in anderen Ländern 50 qm.

Meph1977

Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Para

Abgelehnt wurde weil wir ja kein Härtefall sind, da wir ja in den wiederspruch bei der eigenbedarfskündigung gehen könnten.
Und somit droht keine Obdachlosigkeit und wir würden ja nochmal zeit gewinnen ca 1-2 jahre und dann wären die kinder ja teilweise schon 18 jahre alt und würden ja vieleicht ausziehen.
Dann bräuchten wir ja nicht mehr so etwas großes suchen.Wir haben den auch gesagt das es totaler quatsch ist , weil die ersten beiden mit glück ende diesen Jahres
erst in die Ausbildung gehen und alle unsere kinder wollen bis sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben zuhause wohnen bleiben.Was auch völlig in ordnung ist!
Naja und es ist halt 304 Euro zu Teuer!Aber Trotz unserer bemühungen finden wir nichts , weil es einfach nichts gibt ,also so wirklich garnichts.
Lieben Gruss an alle ! Und danke für die Anteilnahme!!!

Heinz-Otto

Dann würde ich mal fragen, ob sie den Kindern schon mit 18, statt mit Ü25 den Umzug und Erstausstattung zahlen und um Zusicherung und rechtsmittelfähigen Bescheid bitten.

Die Dreistigkeit und fehlendes Feingefühl und Empathie kennt keine Grenzen.
Das gehört an die Presse. Es gibt doch div. Sendungen auf den 3. Programmen die helfen, oder zumindest publik machen.


Meph1977

Para hast du die Antwort schriftlich? Den Antrag für die Wohnung schriftlich beantragen und eine schriftliche Antwort verlangen. Ansonsten die Antwort bitte mal anonymisiert hier rein.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Para

Ja hab die Ablehnug schriftlich bekommen , darauf hab ich bestanden..In der Schriftlichen ablehnung steht aber nur das es zu Teuer ist.Das mit den Kindern hat sie uns am Telefon gesagt.
Ja das mit dem Feingefühl und Empathie hab ich auch zu meiner Frau gesagt.Das ist gleich null.
Diese Telefonate gehen ja nun auch schon seit ein paar Monaten hin und her.Hab mir schon ganz andere sachen anhören dürfen.

Sie meinte ja auch ich müsste sonst den Radius erweitern wegen der suche ,was an und für sich ja auch in ordnung ist.

Aber als ich ihr dann sagte das nächstmögliche Objekt was bezahlbar wäre ca 50 Km weit weg ist und das ,dass zu weit wäre weil ja unsere Kinder hier auch zur Schule gehen und ihre ganzen Freunde hier haben.
Ausserdem hängen ja auch unsere Jobs dran.Da wurde mir nur gesagt ,das sich das ja dann nicht ändern liesse und wir dort bestimmt auch einen neuen Job finden.

Das doch der Knaller , ich hab noch nie so einen Menschen getroffen wie meine Sachbearbeiterin beim Jobcenter!
Und ganz ehrlich , das denke ich mir nicht aus.Das ist wirklich so gewesen!

Ich weiss halt nicht ob es sinn macht in den Wiederspruch zu gehen , sind halt 304 Euro zu Teuer.
Aber wir überlegen schon eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen , wegen Befangenheit!
Eigendlich ist das doch eine klare Sache!

Meph1977

Liegt die Wohnung 50 km weiter denn noch im selben Landkreis? Wenn innerhalb des Landkreises keine Wohnungen zu finden sind die preislich angemessen sind dann muss das Jobcenter auch höhere Mieten Zahlen. Vielleicht kannst auch mal ne Postleitzahl von nem Ort der in deinem Landkreis liegt aber nicht deinem Eigenen sagen dann können wir mal nachsehen was der Landkreis für ein Konzept hat was KDU angeht.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Heinz-Otto

Im Endeffekt bleibt einem oft nur übrig einen Umzug zu riskieren und abzuwägen, ob man die Zuzahlungen gewuppt bekommt.
Dann Klage einreichen und das schlüssige Konzept, bzw. MOG überprüfen lassen.

Anhaltspunkt für die absolute Obergenze kann auch das WoG + 10% Sicherheitszuschlag bieten.
Das BSG hat dies als oberste Grenze festgelegt. Daran wird wohl niemand rütteln. Ich bin allerdings der Meinung, dass ein Gericht nicht die Befugnis hat, allgemein geltende MOG festzulegen.

Viele schlüssige Konzepte werden bei Überprüfung gekippt.