Soz.versichpfl. Beschäftigung finden oder Nebenjobeinkommen erhöhen? Priorität?

Begonnen von Hansejunge, 02. Februar 2022, 09:25:47

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Hansejunge

Hallo zusammen,

ich hatte gerade ein Telefonat mit meiner Sachbearbeitern bzw. der Leistungsabteilung.

Dort hatte ich der Wahrheit entsprechend erzählt, dass ich mich nach sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen umsehe, recherchiere, Bewerbungen schreibe, darüber auch eine Liste führe, wie vom SB verlangt bzw. wie in der EGV vereinbart.

Neben ALG II habe ich auch noch einen kleinen Nebenjob.

Jetzt die Frage: Dem JC reicht die Höhe meines Nebenjobs nicht aus, sie sagte mir, ich solle mich auch nach einem Nebenjob umsehen, wo ich auf 450 € - Basis mehr verdiene als jetzt.

Jetzt frage ich mich: Was hat Priorität für das JC? Vollbeschäftigung oder einen "guten" Nebenjob in der Tasche.

Bin etwas verwirrt und überrascht.

Danke.

Zitat von: Hansejunge am 02. Februar 2022, 09:25:47Jetzt frage ich mich: Was hat Priorität für das JC? Vollbeschäftigung oder einen "guten" Nebenjob in der Tasche.
Viel wichtiger ist doch, was für dich Priorität hat.

Dem JC ist daran gelegen, dass du möglichst viel verdienst.
Wenn du also auf 450,00 €-Basis mehr verdienst als aktuell, wäre ein Job auf dieser Basis natürlich aktuell besser, weil so dein Leistungsanspruch sinkt.
Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wäre natürlich der Jackpot.

Ich persönlich würde an deiner Stelle genau so
Zitat von: Hansejunge am 02. Februar 2022, 09:25:47dass ich mich nach sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen umsehe, recherchiere, Bewerbungen schreibe
weiter machen.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Hansejunge

Meine Priorisierung ist klar.

Die Frage ist vielmehr, ob es rechtlich für mich irgendwann Nachteile hat, wenn ich so weiter fahre wie seit 6 Monaten.

Oder anders gefragt: Kann mir das JC einen Strick daraus drehen, dass mein Nebeneinkommen nur so niedrig ist?

Vollbeschäftigung ist mir wichtig. Aber wenn es aufgrund des niedrigen Einkommens des Nebenjobs jetzt an anderer Stelle zu Schwierigkeiten kommt, ist auch doof.

Zitat von: Hansejunge am 02. Februar 2022, 09:35:49Oder anders gefragt: Kann mir das JC einen Strick daraus drehen, dass mein Nebeneinkommen nur so niedrig ist?
Solange du deine Bemühungen weiterhin wie gehabt dokumentierst, sollte es keine Probleme geben.
Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat immer Vorrang.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Hansejunge

Ich habe der SB ja jetzt am Telefon gesagt, dass ich mich nach einem Nebenjob mit höherem Einkommen umsehen werde.

Doch wenn ich in einem halben Jahr wieder mit ihr telefoniere, sollte ich noch in ALG II stecken, und noch immer keinen Nebenjob mit höherem Einkommen haben bzw. dieser wieder verloren ist, zur heutigen Zeit weiß man nie (Lockdowns), will ich keinen Stress bekommen.

Aber gut, wenn Du sagst, dass die Bewerbungen für Vollbeschäftigung Priorität haben, dann kann ich das auch genauso sagen.

Fettnäpfchen

Hansejunge

Zitat von: Hansejunge am 02. Februar 2022, 09:25:47Jetzt die Frage: Dem JC reicht die Höhe meines Nebenjobs nicht aus, sie sagte mir, ich solle mich auch nach einem Nebenjob umsehen, wo ich auf 450 € - Basis mehr verdiene als jetzt.

Jetzt frage ich mich: Was hat Priorität für das JC? Vollbeschäftigung oder einen "guten" Nebenjob in der Tasche.
Was die SB sich wünscht oder auch fordert ist egal. Die muss sich mit den Gegebenheiten so wie sie sind abfinden. Es kann dir gar nichts passieren solange du deine Hilfebedürftigkeit nicht erhöhst.
Zitat von: Hansejunge am 02. Februar 2022, 09:58:26Aber gut, wenn Du sagst, dass die Bewerbungen für Vollbeschäftigung Priorität haben, dann kann ich das auch genauso sagen.
Klar haben die Vorrang aber nur in dem Sinne... man bewirbt sich auf freie Stellen und da nimmt man was man kann und darf. Hauptsache der Verdienst ist nicht geringer..

Zitat von: Hansejunge am 02. Februar 2022, 09:58:26
Doch wenn ich in einem halben Jahr wieder mit ihr telefoniere,
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!

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