"Artfremde Gewerbe"?

Begonnen von Openmind, 05. Februar 2022, 13:51:59

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Heinz-Otto

Du meinst ich soll beim FA fragen, was artfremde Gewerbe sind?
Wenn, dann eher das Gewerbeamt?
Da hätte ich bedenken, dass ich mich lächerlich mache.

Hartz4Zeuge

Du hältst dich zwar für unfehlbar, weist aber offensichtlich auch nicht alles.

eder

Zitat von: Heinz-Otto am 07. Februar 2022, 19:08:25Da hätte ich bedenken, dass ich mich lächerlich mache.

Wohl weniger, auch außerhalb des Sozialrechts gibt es die Begrifflichkeiten.

Hartz4Zeuge

 :sehrgut:  , besonders bei bei Konstrukten, die keiner Betriebsprüfung standhalten würden.

Heinz-Otto

Zitat von: Hartz4Zeuge am 07. Februar 2022, 19:15:01
Du hältst dich zwar für unfehlbar, weist aber offensichtlich auch nicht alles.

Klar weiß ich nicht alles. Oder wie würdest du diese Frage sonst einordnen.
Zitat von: Heinz-Otto am 07. Februar 2022, 18:39:00
Kann bitte jemand meine Bildungslücke stopfen?

Anscheinend willst du nur provozieren. Jeder so wie er kann.

Zitat von: eder am 07. Februar 2022, 19:17:06
Wohl weniger, auch außerhalb des Sozialrechts gibt es die Begrifflichkeiten.

Könntest du mir einen Link setzen, wo das erklärt ist? Ich habe zu dem Begriff nichts finden können.

Aber ok, wenn mir keiner helfen möchte meine Lücke zu schließen, dann ist das so.

Openmind

Ich habe eine Steuernummer und nicht zwei. Ich mache eine Buchhaltung und nicht zwei. Zitat aus dem Urteil des Bundessozialgerichts: "Maßgeblich sind die Umstände im Einzelfall. Dabei sind die gewerberechtliche Situation, die Branchen, die nähere Ausgestaltung der jeweiligen Unternehmen sowie sonstige verbindende bzw trennende Faktoren zu berücksichtigen."

Meine Frage ist: Wie genau erfolgt die Prüfung der Umstände? Offensichtlich wilkürlich und einseitig durch das JC.

Jan Mustermann

Richtig.
Deswegen also erstmal beim FA anfragen, erfahrungsgemäß reißt dir dort niemand den Kopf ab.
Wenn das FA der Meinung ist das das zwei artfremde Gewerbe sind wird es dich aufklären das du zwei verschiedene Buchhaltungen machen musst.
Dann bei der Gewerbestelle die Gewerbeanmeldung ergänzen oder eben eine weitere machen müssen.

Flip

Zitat von: Openmind am 07. Februar 2022, 19:30:09Ich mache eine Buchhaltung und nicht zwei.

Dann schreib doch einfach mal, was es für Gewerbe sind. Nehmen wir mein Beispiel: Nagelstudio und Kosmetikstudio würde ich nicht als artfremd betrachten. Aber Nagelstudio und ne Baufirma sehr wohl.

Heinz-Otto

Es hat klick gemacht. Die beiden Gewerbe im Verhältnis zueinander sind artfremd, nicht die Gewerbe selbst.