"Artfremde Gewerbe"?

Begonnen von Openmind, 05. Februar 2022, 13:51:59

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Openmind

Hallo, ich bin selbständig und das Jobcenter ist der Meinung, dass ich mehrere "artfremde Gewerbe" betreiben würden, die "dem Grunde nach getrennt zu betrachten seien" und ein "Verlustausgleich" sei laut §11 SGB II nicht möglich. Ich kann die Begriffe "artfremde Gewerbe" und "Verlustausgleich" nirgends im Gesetzestext finden. Laut § 5 ALG II-V dürfen Verluste aus verschiedenen Einkommensarten dürfen nicht verrechnet werden.

Die ALG II-V kennt 3 Einkommensarten:

sozialversicherungspflichtig - geregelt dort im § 2
Selbstständige Arbeit - geregelt in § 3
"sonstiges Einkommen" - geregelt in § 4

Auf welcher Gesetzesgrundlage verlangt das Jobcenter von mir "getrennte EKS"?

Vielen Dank,
OM

eder

Für das jc handelt es sich nicht um ein Gewerbe"Betrieb" . Damit kann zwischen den einzelnen Gewerben kein Verlustausgleich stattfinden deshalb getrennte Eks



Flip

Zitat von: Openmind am 05. Februar 2022, 13:51:59Auf welcher Gesetzesgrundlage verlangt das Jobcenter von mir "getrennte EKS"?

Aufgrund Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes:

https://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_4_AS_17.15_R.htm

ZitatEine Saldierung von Einnahmen und Verlusten aus mehreren Gewerbebetrieben im SGB II ist nicht zulässig.


Jan Mustermann

Dann stellt also das Gewerbe A dem Gewerbe B eine Rechnung für die Benutzung des Druckers oder des Autos ?
Was ist mit Fällen wo ein Gewerbe das andere Gewerbe benötigt um zu arbeiten ?
Was ist wenn die Gewerbe "artfremd" sind sie aber eben sich zuarbeiten?

Der Bote

Bleiben es trotzdem zwei Gewerbe.
Wer im Bambushaus sitzt, sollte nicht mit Pandas werfen!
Wenn du nicht weißt, wohin du gehst...dann führt dich jeder Weg dort hin.
Einen Wahn zu verlieren macht weiser, als eine Wahrheit zu finden.
Ich glaube, es ist verlockend, wenn das einzige Werkzeug, das man hat, ein Hammer ist, alles zu behandeln, als ob es ein Nagel wäre. :grins:

CCR

Ein Tag-Gewerbe und ein Nacht-Gewerbe anscheinend.  :mocking:

Der Bote

Mit zeitlichen Abläufen hat das nichts zu tun. Sowas kann durchaus parallel laufen und ist trotzdem getrennt zu bewerten.
Wer im Bambushaus sitzt, sollte nicht mit Pandas werfen!
Wenn du nicht weißt, wohin du gehst...dann führt dich jeder Weg dort hin.
Einen Wahn zu verlieren macht weiser, als eine Wahrheit zu finden.
Ich glaube, es ist verlockend, wenn das einzige Werkzeug, das man hat, ein Hammer ist, alles zu behandeln, als ob es ein Nagel wäre. :grins:

Jan Mustermann

Ja natürlich, doch wenn Gewerbe A dem Gewerbe B eine Rechnung schreiben kann dann wäre der horizontale Verlustausgleich doch machbar.

Hartz4Zeuge

Hast du dafür auch eine Rechtsgrundlage?

Jan Mustermann

Wenn es zwei verschiedene Gewerbe sind, sind das für das FA zwei verschiedene Firmen.
Wenn das JC feststellt das das zwei artfremde Gewerbe sind, würde ich das auch schleunigst so anmelden.
Und selbstverständlich kann Firma A der Firma B eine Rechnung stellen.

Beispiel?
Firma A hat eine komplette Büroeinrichtung. Firma B scheut diese Ausgabe und mietet daher regelmäßig das Büro der Firma A. Das ist völlig normal im Geschäftsleben.
Firma A kann ja nicht Sachen anschaffen und als Betriebsausgaben verbuchen die aber eine andere Firma bzw. ein artfremdes Gewerbe verbraucht.
Mich wundern daher immer solche BSG Urteile,ich glaube die haben bei so etwas nicht einmal ansatzweise einen Sachverständigen fürs Steuerrecht oder die Betriebsführung zu Rate gezogen.
Formaljuristisch mag das vom BSG richtig sein, was den Ausgleich bei den Betriebsergebnissen betrifft, aber der Weg zum Betriebsergebnis läßt dies zu.

Heinz-Otto

Kann bitte jemand meine Bildungslücke stopfen?
Was sind artfremde Gewerbe? Ich kann mir darunter nichts vorstellen.
Reisegewerbe?

Flip

Einfach Gewerbe, die nichts miteinander zu tun haben. Also du betreibst z B. ein Nagelstudio und noch eine Trockenbaufirma.

Hartz4Zeuge


Heinz-Otto

 :danke:

Verstehen tue ich das trotzdem nicht. Scheint eine JC-Wortschöpfung zu sein?
Ein offizieller Begriff ist es ja nicht.
@eder sagte
ZitatFür das jc handelt es sich nicht um ein Gewerbe"Betrieb"

Wenn man sowieso bei 2 Gewerbe keine Saldierung von Einnahmen und Verlusten machen darf, wozu dann diese Bezeichnung?


Hartz4Zeuge

Im Zweifel hilft auch jedes Finanzamt weiter.