Endet Stromlieferungsvertrag bei Wohnungskündigung?

Begonnen von Katrin, 09. Februar 2022, 21:15:28

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Katrin

Hallo liebe Leute,

wenn ich den Stromlieferungsvertrag wegen Auszug aus derm Haus kündige, dann muss der Stromanbieter im Auszugsfall doch den Stormlieferungsvertrag immer beenden, oder?

Oder kann so ein Vertrag auch weiter laufen?

mousekiller

Er kann weiterlaufen, du musst ihn auf jeden Fall bei Auszug kündigen.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Katrin

Zitat von: mousekiller am 09. Februar 2022, 21:23:16
Er kann weiterlaufen, du musst ihn auf jeden Fall bei Auszug kündigen.

Aber er muss doch bei Auszug beendet werden, wenn ich kündige, oder?

Heinz-Otto

Kommt darauf an. Ist es der Grundversorger, oder eine Ersatzlieferant.
Grundversorger kann man immer kündigen bei Umzug.

Wenn der Stromanbieter am neuen Wohnort ebenfalls liefern kann, richtet sich die Kündigungsfrist nach dem Vertrag.
Nicht jeder räumt bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht ein.
Nur wenn er am neuen Wohnort nicht liefern kann, endet der Vertrag mit dem Umzug, bzw. dem Kündigungsdatum.

Zähler ablesen, Daten senden und neue Adresse.

§ 41b EnWG
Zitat(4) 1Haushaltskunden sind im Falle eines Wohnsitzwechsels zu einer außerordentlichen Kündigung ihres bisherigen Liefervertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. 2Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. 3Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn der bisherige Energielieferant dem Haushaltskunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Liefervertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist. 4Zu diesem Zwecke hat der Haushaltskunde in seiner außerordentlichen Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeichnung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen.

Bei Preisänderungen hat man immer Sonderkündigungsrecht.

Katrin