Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen

Begonnen von Lautern98, 15. Februar 2022, 14:34:13

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Xellos

Wenn die deine dir zustehende Begleitperson nicht mitlassen, dann verlange das schriftlich und der Termin ist rechtlich seitens der ARGE abgesagt. Corona oder nicht Corona, das ist NICHT die Frage. Sondern ob die ARGE ihrer Arbeit nachkommt. Tut sie aber in so einem Fall nicht.

CCR

Es wird ja immer mit dem Hausrecht begründet, warum das nicht sein darf.

Hausordnung
Ausübung des Hausrechts
Das Dienstleistungsangebot steht dem betroffenen Kunden nur nach tel. Vereinbarung oder
bei einer schriftlichen Einladung zur Verfügung.
Sollte der Kunde außerhalb vereinbarter Termine die Diensträume betreten, so ist die Polizei
zu rufen und das Büro der GF zu informieren, damit Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs
gestellt werden kann




[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Heinz-Otto

Ich empfehle einen Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht zu stellen. Anwalt suchen, 15 € Eigentanteil zahlen und den die Bescheide des letzten Jahres überprüfen lassen.

Wegen Wohnungskündigung muss man auch unbedingt aktiv werden! Wenn Miete regelmäßig und dauerhaft zu spät kommt ist das auch ein Kündigungsgrund. Und wenn das Amt 2 Monate nicht zahlte, sowieso.
Leider verhindert ein Verschulden des Amtes nicht die Wirksamkeit der Wohnungskündigung. Das JC kann man dafür auch nicht haftbar machen.
Die Ämter sind immer fein raus, wenn sie Fehler machen.
Aber lasse unsereins mal einen kleinen Fehler machen, dann raucht es im Karton und es werden alle Register gezogen und mit Elefanten auf Mücken geschossen.

Xellos

Zitat von: CCR am 15. Februar 2022, 17:51:58
Es wird ja immer mit dem Hausrecht begründet, warum das nicht sein darf.

Hausordnung
Ausübung des Hausrechts
Das Dienstleistungsangebot steht dem betroffenen Kunden nur nach tel. Vereinbarung oder
bei einer schriftlichen Einladung zur Verfügung.
Sollte der Kunde außerhalb vereinbarter Termine die Diensträume betreten, so ist die Polizei
zu rufen und das Büro der GF zu informieren, damit Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs
gestellt werden kann


Hausrecht hin oder her, da man das Recht hat eine Person mitzubringen, dürfte dass das Hausrecht schlagen.

Gesetz schlägt AGB - IMMER!

Simone-

Das Gesetz nennt es "Beistand"

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__13.html
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
§ 13 Bevollmächtigte und Beistände
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Deshalb würde ich auch genau diese Bezeichnung verwenden. Beistand - nicht Begleitperson sonst wie.
Am Besten die Seite ausgedruckt mitbringen.

Ich würde auch darauf bestehen, eingelassen zu werden - wenn nicht, kann der Termin nicht stattfinden. Hausrecht hin oder her, das ist eine Behörde und die hat sich an Gesetze zu halten. Auch während der Pandemie.

Ein Beratungshilfeschein wird es vermutlich wegen so einer Sache allein nicht geben. Erst wenn eine Sanktion kommt, weil der Termin ohne Begleitperson nicht stattgefunden hat.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Meph1977

Warum sollte es da keinen Beratungshilfeschein geben. Selbst wenn ich mich beraten lassen will ob es sich lohnt meinen Nachbarn zu verklagen würde mir eine zustehen wenn ich noch im ALG2 bezug wäre. Entscheidend ist alleine ob ein zu klärende Rechtsfrage vorliegt.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Bundspecht

 :offtopic:
Zitat von: Xellos am 15. Februar 2022, 17:32:02der ARGE

Die heißen schon eine Ewigkeit nicht mehr ARGE, sondern Jobcenter  :bye:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Simone-

Zitat von: Meph1977 am 16. Februar 2022, 00:24:26
Warum sollte es da keinen Beratungshilfeschein geben. Selbst wenn ich mich beraten lassen will ob es sich lohnt meinen Nachbarn zu verklagen würde mir eine zustehen wenn ich noch im ALG2 bezug wäre. Entscheidend ist alleine ob ein zu klärende Rechtsfrage vorliegt.
Ok du hast recht.

Aber ich kann nur aus meiner Erfahrung berichten: Bei uns muss man Unterlagen vorlegen, die aussagen, dass man wirklich "beschwert" ist durch die Handlungen des JC. Also Sanktion, oder irgendwas wird nicht voll bezahlt, etc. Hier scheint es keinen Termin mit RFB zu geben. Wie sich das für mich liest, gibt es eine Aufforderung zur Mitwirkung und um das zu klären, möchte die TE mit ihrer Mutter ins JC und wenn sie nicht reinkommt, wäre der JC Besuch aber auf eigenem Wunsch, ohne sanktionsbewehrten Termin. Dafür würde ich bei uns vermutlich keinen Beratungshilfeschein bekommen.

Wobei die Mutter aber scheinbar seit Monaten kein Geld mehr bekommt und we es aussieht, die Wohnungskündigung schon vorliegt. Wenn sie zum Amtsgericht wegen Beratungshilfe geht, müsste sie hierfür alle Unterlagen mitbringen - Kontoauszüge, Schreiben, usw. dann könnte es klappten.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

madinksa

Sie muss einfach nur ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen.
Das Gericht kann da auch nicht helfen.

Lautern98

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2022, 15:35:10
Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 15:29:44Also falls wirklich eine Räumungsklage erhoben wird, muss das JC dann was machen?
Was soll denn ein JC da machen? Deine Mutter ist dafür selber verantwortlich da sie einen Vertrag mit Ihrem VM hat.

Ich denke ich habe mich nicht genau genug ausgedrückt.

Du meintest dass das JC auch informeirt wird, falls Räumungsklage eingereicht wird. Aber bringt uns das irgendwas?

Fettnäpfchen

Lautern98

Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 16:18:28Leider dauert es immer viel zu lange bis sich meine Mutter mir oder meiner Schwester anvertraut wenn sie Probleme mit dem Jobcenter hat
Ja das ist immer ein Problem, Eltern können anstrengend sein. Besonders bei so etwas.

Nach dem lesen deines Beitrages sehe ich es so wie:
Zitat von: Heinz-Otto am 15. Februar 2022, 18:09:36Ich empfehle einen Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht zu stellen. Anwalt suchen, 15 € Eigentanteil zahlen und den die Bescheide des letzten Jahres überprüfen lassen.
alles andere dauert viel zu lange und aufgrund der momentanen Situation sollte man sofort das SG einschalten.
Ratgeber Klage vor dem Sozialgericht
Absolut wichtig ist einen SGB 2 tauglichen RA zu finden denn nur die Aussage das man sich damit auskennt stimmt leider all zu oft nicht.
Suche nach Rechtsanwälten und Beratungsstellen

Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 16:18:281. Problem: Sie hatte zwei Wochen noch ihre alte Wohnung, deshalb hat das Geld für die neue Miete nicht gereicht. 2. Problem: Das JC hatte ihr damals nicht die Kaution vorgestreckt; sie hatte keine Reserven diese selbst zu tragen. Ein paar Monate lang (bis Anfang 2021) konnte sie also immer nur die Miete des Vormonates begleichen bis das Jobcenter endlich eingesprungen ist. Seit dem wird die Miete direkt vom Jobcenter getätigt. (Also bis November 2021 natürlich)
War sie damals schon im Bezug hätte das JC auf Antrag auch die doppelte Miete bezahlen müssen.
ZitatMit freundlicher Genehmigung von Route 66
Die 25. Kammer des Sozialgerichts Schleswig hat sich in seiner Entscheidung vom 26.08.2010 – S 25 AS 185/08 – mit der Frage der Übernahmefähigkeit von Doppelmieten sehr ausführlich auseinander gesetzt.
Zitat :
Das Tatbestandsmerkmal der Wohnungsbeschaffungskosten ist nach Auffassung der Kammer weit auszulegen, so dass nicht nur die eigentlichen Kosten des Umzugs, wie Transportkosten, Kosten für eine Hilfskraft, die erforderlichen Versicherungen, Benzinkosten und Verpackungsmaterial erfasst sind, sondern auch alle sonstigen notwendigen angemessenen Aufwendungen, die mit einem Unterkunftswechsel verbunden sind. Damit fällt auch die hier geltend gemachte doppelte Mietzinszahlungen für die alte Wohnung für den Monat April un­ter das Merkmal der Wohnungsbeschaffungskosten, soweit sie angemessen ist (vgl. auch Lang/Link in Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, 2. Aufl. 2008, § 22 Rn. 83; Berlit in LPK-SGB II, 3. Aufl. 2009, § 22 Rn. 109, 114; BSG, Urteil vom 16.12.2008, B 4 AS 49/07 R; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.01 .2007, L 5 B 1221/06 AS ER, L 5 B 1222/06 AS PKH; SG Frankfurt, Beschluss vom 19.01 .2006, S 48 AS 21/06 ER, jeweils zitiert nach juris).

Quelle und weiterlesen >>>  http://sozialberatung-kiel.de/2011/07/07/doppelmieten-bei-umzug-in-der-regel-vom-jobcenter-zu-ubernehmen-2/

zum 2 Problem
bei Umzug, der zugesichert wurde, was man nicht weiß, hätte auch die Kaution als Darlehen bezahlt werden müssen.

auch hier warum hat das JC das plötzlich gemacht und warum wurde das eingestellt. Der WBA war ja ab Nov. und dann wurde gefordert und nochmal gefordert. Ob das alles rechtens war und ob das JC nicht trotzdem leisten müssen ist alles ......
schwer und sehr aufwendig herauszufinden. Ganz besonders wenn es noch über Dritte (nichts gegen dich) also dich läuft!
und das ist nur eine kleine Auflistung von dem was dann wirklich alles gebraucht wird.

Dann noch
Zitat von: madinksa am 16. Februar 2022, 11:57:44Sie muss einfach nur ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen.
Das Gericht kann da auch nicht helfen.
Doch ist sie und ob die Mitwirkungsforderungen passen kann man so nicht sagen. Laut TE ist man dem aber wiederholt nachgekommen. und das Gericht kann da durchaus etwas unternehmen.
Leistungspflicht des Leistungsträgers
ZitatGemäß § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.
Der so verpflichtete Leistungsträger darf also, wenn er (z.B. nach § 2 Abs. 3 ALG II-V) Einkommen anrechnet, dessen genaue Höhe er nicht kennt, nur einen Betrag anrechnen, der nicht gegen seine gesetzlich verankerten Pflichten zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums verstößt. Das bedeutet in der Praxis, dass der Leistungsträger die Höhe des Anrechnungsbetrages so wählen muss, dass es nicht zu einer Bedarfsunterdeckung und Nachzahlung von ALG II  im Anrechnungsmonat kommt.
Bei Überzahlung hat der Leistungsträger die sich aus den §§ 45 und 50 SGB X ergebenden Rechte der Rückforderung und kann diese nach § 43 SGB II mit laufenden Leistungen aufrechnen.
Zitat
Ist zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.

Zitat von: justine1992 am 15. Februar 2022, 17:06:15Am besten gar nichts. Aber Deine Mutter: Mein Beistand und ich gehen jetzt da rein. Das ist mein Beistand, der kommt mit. Holen Sie umgehend meine SB, ich habe jetzt einen Termin, den möchte ich jetzt mit meinem Beistand wahr nehmen. Nicht fragen, nicht bitten. Deine Mutter ist die Kundin, Du bist einfach nur irgend jemand.
Genau so nur mit einem Unterschied > Du bist mehr, denn alles was von DIR vorgetragen wird ist so als ob deine Mutter es sagen würde also "verbindlich" ausser deine Mutter widerspricht dem umgehend und natürlich gegenüber der SB oder ähnlicher Personen.

So und zum neuen Beitrag:
Zitat von: Lautern98 am 16. Februar 2022, 16:28:42Ich denke ich habe mich nicht genau genug ausgedrückt.

Du meintest dass das JC auch informeirt wird, falls Räumungsklage eingereicht wird. Aber bringt uns das irgendwas?
Nein ich meinte das sich das JC einen Schei....dk dafür interessiert ob deine Mutter obdachlos wird und etwas dagegen unternimmt.
Für mich hat es sogar dafür gesorgt durch das ganze Vorgehen. Obdachlosigkeit ist zu vermeiden gehört eigt. zu den Grundsätzen.
Teilweise ist deine Mutter mit Schuld aber das JC genauso.....

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Lautern98

Zitat von: justine1992 am 15. Februar 2022, 17:06:15
Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 16:18:28Trotzdem hat sich das heute nicht so angefühlt als wenn ich durchgelassen worden wäre falls ich "Beistand" statt "Begleitperson" benutzt hätte. Das ist ja kein Zauberwort. Die Dame am Empfang hat direkt jedes wenn und aber abgeblockt was irgendwie in die Richtung ginge, dass ich meine Mutter gerne begleiten möchte. Also was kann ich tun wenn ich am 22.2 wieder nicht reingelassen werden?
Am besten gar nichts. Aber Deine Mutter: Mein Beistand und ich gehen jetzt da rein. Das ist mein Beistand, der kommt mit. Holen Sie umgehend meine SB, ich habe jetzt einen Termin, den möchte ich jetzt mit meinem Beistand wahr nehmen. Nicht fragen, nicht bitten. Deine Mutter ist die Kundin, Du bist einfach nur irgend jemand.

Gut. Ich hoffe dass es reicht dies nächsten Dienstag so zu machen. Ich hatte aber nicht den Eindruck dass die überhaupt jemand mitgelassen hätten. Denn wenn ich "Begelitperson" sage, die aber nur einen "Beistand" erlauben könnten die mir das doch mitteilen...

Zitat von: Xellos am 15. Februar 2022, 17:32:02
Wenn die deine dir zustehende Begleitperson nicht mitlassen, dann verlange das schriftlich und der Termin ist rechtlich seitens der ARGE abgesagt. Corona oder nicht Corona, das ist NICHT die Frage. Sondern ob die ARGE ihrer Arbeit nachkommt. Tut sie aber in so einem Fall nicht.

Denkst du wirklich dass die mir ne schirftliche Bestätigung geben dass sie mich nciht reinlassen? Gestern hat der Sicherheitstyp den Eindruck gemacht als wird er gleich handgreiflich.
Ein Intersse den Termin nicht wahrzunehmen haben wir nicht. Sie bekommt wie gesagt seit November gar kein Geld mehr (also wirklich 0 Euro), da immer noch irgendwas beim Weiterbewilligungsantrag fehlt. Ich befürchte dass wenn ich nicht dabei bin, wieder irgendwas unklar zurückbleibt...

Zitat von: Xellos am 15. Februar 2022, 20:51:26


Hausrecht hin oder her, da man das Recht hat eine Person mitzubringen, dürfte dass das Hausrecht schlagen.

Gesetz schlägt AGB - IMMER!

Recht haben und Recht bekommen sind wie gesagt zwei unterscheidliche Dinge. Was hälts du davon dass ich mal auf eigene Kosten zum Anwalt gehe? Wie viel wird es denn zB kosten dass er zum Termin auch mitkommt, also jedenfalls solange bis wir reingelassen werden?

Zitat von: CCR am 15. Februar 2022, 17:51:58
Es wird ja immer mit dem Hausrecht begründet, warum das nicht sein darf.



Du verlinkst ein Hausrecht von 2013 aus einer anderen Stadt. Hast du auch irgendein Jobcenter Hausrecht bezüglich Coronaregeln gefunden?

Zitat von: Simone- am 15. Februar 2022, 21:30:02

Deshalb würde ich auch genau diese Bezeichnung verwenden. Beistand - nicht Begleitperson sonst wie.
Am Besten die Seite ausgedruckt mitbringen.


Bei der Einstellung die ich gestern erlebt vermute ich dass jeder Gesetzestext den ich mitbringe am Empfang nur ausgelacht wird. Und wie geagt haben wir ein Interesse daran endlich mal alle Infos zu bekommen.

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Februar 2022, 18:09:36
Ich empfehle einen Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht zu stellen. Anwalt suchen, 15 € Eigentanteil zahlen und den die Bescheide des letzten Jahres überprüfen lassen.



Danke für den Beratungshilfeschein-Tipp. Dies haben wir tatsächlich schon gestern nach dem Jobcenter gemacht. Leider sagte man uns am Amtsgericht dass es bis zu 7 Tage dauert bis der Schein da ist. Der nächste Termin im Jobcenter ist wie gesagt am Dienstag; bis dahin ist es unwahrscheinlioch dass wir wegen dem Mietproblem schon mit einem Anwalt gesprochen haben.

Und ja ich weiß, 3 mal keine (oder sogar zu wenig) Miete zahlen ist ein Grund für fristlose Kündigung. Der Vermieter muss sogar nicht mal nach einem Monat darauf hinweisen dass nichts überwiesen wurde.
Ich vermute dass die fristlose Kündigung selbst aber wegen Formdingen unwirksam ist (Sie ist auf den 16.2 datiert und wurde ohne Umschlag in den Briefkasten geworfen). Er hat aber auch zusätzlich für Ende April gekündigt. Ich erwarte natürlich dass das JC bei der Suche einer neuen Wohnung hilft und für Umzugskosten aufkommt; so wenig wie aber in den letzten Monaten passiert ist befürchte ich dass ohne Anwalt nichts passiert.

Zitat von: Simone- am 16. Februar 2022, 08:49:49
Wie sich das für mich liest, gibt es eine Aufforderung zur Mitwirkung und um das zu klären, möchte die TE mit ihrer Mutter ins JC und wenn sie nicht reinkommt, wäre der JC Besuch aber auf eigenem Wunsch, ohne sanktionsbewehrten Termin. Dafür würde ich bei uns vermutlich keinen Beratungshilfeschein bekommen.



Den Beratungshilfeschein haben wir jetzt mal wegen der fristlosen Kündigung beantragt. Keine Ahnung ob der Anwalt erstmal hilft diese aufzuschieben, oder das JC dazu bringen kann in die Pötte zu kommen, werden wir sehen wenn der Schein da ist. Online habe ich gefunden dass man zusätzlich zum Formular noch Kopien von "Ausweis", "Einkommensnachweis", "Kontoauszüge ltzte 3 Monate", "Mietvertrag", "Dokumente über bestehende Rechtsstreitigkeit" braucht. Dies haben wir alles dazu gelegt, hoffentlich ist es richtig. (Komischerweise stand auf dem Antragbogen selbst nichts mehr davon...) Einzig der Nachkommensnachweis ist schwierig. Wie gesagt bekommt sie seit November kein Geld mehr vom JC und der letzte Job ist ebenso im November ausgelaufen. Wir haben also einen DinA4 beschrieben mit Inhalt: "Aktuell liegt kein Einkommen vor,...(Erklärung was mit JC los ist)+(Verweis auf fehlende Eingänge auf dem Konto)". Ich hoffe dies ist wenigstens für das Amtsgericht ausreichend.

Zitat von: madinksa am 16. Februar 2022, 11:57:44
Sie muss einfach nur ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen.
Das Gericht kann da auch nicht helfen.

Der Beitrag selbst drehe sich am Anfang darum dass ich nicht zum Termin mitkommen kann. Du hilfst mir leider nicht. Soweit ich die Briefe die sie bekommen hat richtig verstehe fehlte irgendein Nachweis von der letzten Arbeitsstelle. Sie hat im Haushalt einer Familie mitgeholfen. Diese Stelle hat die Familie von der Krankenkasse bezuschusst bekommen. Anscheinend wird von ihr erwartet dass sie irgendeinen Nachweis darüber erbringt; sie war aber alleine diese und letzte Woche zweimal bei dem Familienvater der ihr selbst aber keine Dokumente dafür geben kann. Die Kontoauszüge selbst reichen dem JC angeblich nicht.

Ich verstehe dass so, dass sie sehr wohl alles in Ihrer Macht stehende tut um die Nachweise zu erbringen, es liegt aktuell nicht an ihr.


Fettnäpfchen

Lautern98

Zitat von: Lautern98 am 16. Februar 2022, 16:52:22Gestern hat der Sicherheitstyp den Eindruck gemacht als wird er gleich handgreiflich.
In dem Augenblick rufst du die Polizei! Verweigerung deines Rechtes und Angriff oder Übergrifflichkeit.....

Zitat von: Lautern98 am 16. Februar 2022, 16:52:22
Du verlinkst ein Hausrecht von 2013 aus einer anderen Stadt. Hast du auch irgendein Jobcenter Hausrecht bezüglich Coronaregeln gefunden?
Das ist uninteressant. Ein Beistand darf deswegen nicht abgelehnt werden!
Selbst wenn es in der Hausregel von Kaiserslautern steht!

Zitat von: Lautern98 am 16. Februar 2022, 16:52:22
Bei der Einstellung die ich gestern erlebt vermute ich dass jeder Gesetzestext den ich mitbringe am Empfang nur ausgelacht wird. Und wie geagt haben wir ein Interesse daran endlich mal alle Infos zu bekommen.
Geht auch in HÄRTER zu verklickern:
ZitatDiesbezüglich behalte ich mir Strafanzeige und -antrag gegen sie wegen xxx, sowie im Weiteren wegen Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) ausdrücklich vor.
Gegen den verantwortlichen Entscheidungsträger behalte ich mir Strafanzeige und -antrag wegen Rechtsbeugung und Körperverletzung im Amt vor.

Zitat von: Lautern98 am 16. Februar 2022, 16:52:22Ich erwarte natürlich dass das JC bei der Suche einer neuen Wohnung hilft und für Umzugskosten aufkommt;
Ersteres macht es mit Sicherheit nicht und zweites nur wenn Ihr vor dem SG gewinnt und das auch in der Klageschrift mit enthalten ist!

Zitat von: Lautern98 am 16. Februar 2022, 16:52:22Die Kontoauszüge selbst reichen dem JC angeblich nicht.

Ich verstehe dass so, dass sie sehr wohl alles in Ihrer Macht stehende tut um die Nachweise zu erbringen, es liegt aktuell nicht an ihr.
Erstens ist die Fordeung nicht leistungsrelebvant also kein Grund einen WBA nicht zu bearbeiten und zweitens kann deine Mutter nicht beibringen was sie nicht bekommt und dann ist das JC in der Amtsermittlungspflicht und muss sich die Unterlagen selber besorgen. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65.html


Boah so JC regen mich soooo auf!
ALG2-FAQ
ZitatMir ist durch einen falschen Bescheid ein Schaden entstanden
Hier gilt das Schadensersatzrecht des BGB. Danach ist derjenige, der den Schaden verursacht hat, hier ein Amt durch einen falschen oder nicht erfolgten Verwaltungsakt, verpflichtet, den Zustand herzustellen, der bei einem korrekten Verwaltungsakt bestehen würde.
D.h. also, dem Geschädigten alle Kosten zu erstatten, die ihm Aufgrund des falschen oder fehlenden Verwaltungsaktes entstanden sind. Das können z.B. sein: Zinsen, Mahngebühren Dritter, Portokosten, Kopierkosten, ja sogar Kosten, welche durch Wohnungsverlust entstanden sind, wenn  dieser durch Mietschulden Aufgrund eines fehlenden oder falschen Verwaltungsaktes entstanden ist. Ob das Amt den Fehler hier grob fahrlässig verursacht hat oder nicht, ist dabei vollkommen unrelevant, wobei bei einer staatlichen Behörde ohnehin eine besondere Sorgfaltspflicht gefordert ist. Es zählt hier einzig, ob ein Schaden entstanden ist.
Dieser Schadensersatz muss, falls erforderlich, beim Landgericht (Anwaltszwang) eingeklagt werden (Amtshaftung, Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB).
Nur wenn der Schaden in Zusammenhang mit dem Gegenstand einer Klage beim Sozialgericht steht, kann man in diesem Klageverfahren auch Schadensersatz mit beantragen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

justine1992

Zitat von: Lautern98 am 16. Februar 2022, 16:52:22Soweit ich die Briefe die sie bekommen hat richtig verstehe fehlte irgendein Nachweis von der letzten Arbeitsstelle.
Was fehlt dem JC? Hat sie die Berufstätigkeit gemeldet? Hat sie die Einkommen gemeldet? Hat sie die Lohnabrechnungen eingereicht?

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Februar 2022, 17:57:46Erstens ist die Fordeung nicht leistungsrelebvant
Erwerbseinkommen (und dessen Nachweis) ist leistungsrelevant.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Fettnäpfchen

Zitat von: justine1992 am 16. Februar 2022, 18:09:02Erwerbseinkommen (und dessen Nachweis) ist leistungsrelevant.
Stimmt aber das JC fordert ja etwas anderes zusätzlich!
Zitat von: Lautern98 am 16. Februar 2022, 16:52:22Soweit ich die Briefe die sie bekommen hat richtig verstehe fehlte irgendein Nachweis von der letzten Arbeitsstelle. Sie hat im Haushalt einer Familie mitgeholfen. Diese Stelle hat die Familie von der Krankenkasse bezuschusst bekommen. Anscheinend wird von ihr erwartet dass sie irgendeinen Nachweis darüber erbringt; sie war aber alleine diese und letzte Woche zweimal bei dem Familienvater der ihr selbst aber keine Dokumente dafür geben kann. Die Kontoauszüge selbst reichen dem JC angeblich nicht.

MfG FN
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