Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen

Begonnen von Lautern98, 15. Februar 2022, 14:34:13

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Lautern98

Guten Tag Zusammen,

ich stelle mal meine erste Frage in diesem Forum, ich hoffe sie ist ander richtigen Stelle.

Ich wollte heute morgen meine Mutter zu einem Termin bei unserem lokalen Jobcenter (In Kaiserslautern) begleiten, wurde aber als Begleitperson, mit dem Verweis auf eine durch Corona angepasste Hausordnung, abgewiesen (und dann unschön von dem Sicherheitsmann bedrängt weil die Dame am Empfang es nicht genauer erklären wollte). Auf der Website selbst kann ich eien Regelung die Begleitpersonen ausschließt auch nicht finden https://www.jobcenterkaiserslautern.de/aktuelle-hinweise-covid-19/

Durch eine Internetsuche habe einen Beitrag vom 12.06.2020 gefunden. https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-verweigern-in-der-corona-krise-beistaende

Leider kann ich nicht finden ob sich daran etwas geändert hat. Es ist doch hoffentlich immer noch gesetzwidrig eine Begleitperson abzuweisen, oder nicht? Und wenn nichtssagegenspricht, was tue ich am 22.2 wenn sie für den nächsten Termin vorbeikommen soll? Bleibt nur ein Gang zum Anwalt?

Ich freue mich auf Antworten

Fettnäpfchen

Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 14:34:13
Leider kann ich nicht finden ob sich daran etwas geändert hat. Es ist doch hoffentlich immer noch gesetzwidrig eine Begleitperson abzuweisen, oder nicht?
Ist es und selbst der Datenschutz sieht eine Verweigerung als rechtlich falsch an.
Link oder ähnliches habe ich noch keinen gespeichert aber das wird sicherlich nachgereicht! Siehe Anhang

Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 14:34:13Und wenn nichtssagegenspricht, was tue ich am 22.2 wenn sie für den nächsten Termin vorbeikommen soll? Bleibt nur ein Gang zum Anwalt?
Der RA hilft da wenig bei einem Termin. Um was geht es bei dem Termin?

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Lautern98

ZitatSiehe Anhang

Vielen Dank. Dies habe ich auch bereits gesehen. Allerdings ist November 2020 auch schon etwas zurück. Aber ich hoffe mal dass sich da nichts geändert hat.

ZitatDer RA hilft da wenig bei einem Termin.

Naja, aber was mache ich denn wenn ich nicht zu dem Termin reingelassen werde? Ist zwar schön dass ich ein Recht darauf habe als Begleitperson mitzukommen, aber heute morgen hat es wie gesagt nichts gebracht.

ZitatUm was geht es bei dem Termin?

Um es kurz zu fassen: Das jobcenter sollte eigentlich Ihre Miete zahlen. Im November hatte Sie einen Weitebewilligungsantrag gestellt, bei diesem fehlen immer noch irgendwelche Nachweise. Seit November hat Sie also gar kein Geld mehr bekommen, und - möglicherweise hääte man damit rechnen sollen. Ich selbst hatte aber leider keinen Überblick darüber - wurde auch keine Miete mehr bezahlt. Dies hat sie aber erst vor zwei Wochen erfahren als eine fristlose Kündigung eingetruddelt ist. Der Vermieter hat sie auch schon letzte Woche besucht und eine Räumungsklage angedroht.
Heute hat sie dann Dinge abgegeben die angeblich noch gefehlt haben (zum Beispiel einen "Grund über die Mietrückstände von der ----straße xx", was natürlich sehr ironisch ist, da das Jobcenter ja selbst aufgehört hat die Miete zu bezahlen).

Ich würde deshlab mal gerne bei dem nächsten Termin dabei sein dass wirklich alle abzugebenen Dinge da sind.

Heinz-Otto

Es ist unbillig, für Begleitpersonen 2 G vorzuschreiben, wenn für Kunden 3 G gilt.

Lautern98

Zitat
ZitatEs ist unbillig, für Begleitpersonen 2 G vorzuschreiben, wenn für Kunden 3 G gilt.

ZitatWir begrüßen Sie gerne persönlich in unserem Haus, möchten jedoch aufgrund des Infektionsschutzgesetzes darauf hinweisen, dass wir Sie nur persönlich beraten können, wenn Sie nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind. Aus dem Testnachweis einer zugelassenen Teststelle muss das Datum und die Uhrzeit der Testung, der Name des Ausstellers, der Name der/s Getesteten sowie dessen/deren Geburtsdatum hervorgehen. Dies gilt ebenso für die zwingend erforderliche Begleitpersonen.
Gefunden auf https://www.jobcenterkaiserslautern.de/aktuelle-hinweise-covid-19/

Ich erinnere mich nciht mehr ob was anderes am Eingang stand, glaube aber dass 3G akzeptiert wird. Mein Impfnachweis wurde überprüft, daran soll es nicht liegen.

justine1992

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Lautern98

Zitat von: justine1992 am 15. Februar 2022, 15:12:18
Hast Du das Wort "Beistand" benutzt?

Ich habe glaube ich immer "Begleitperson" gesagt. Ich hatte vorher online geschaut und auch "Beistand" gesehen. Für mich sind aber beide Wörte in diesem Zusammenhang synonym. Oder gibt es rechtliche Unterschiede?

Heinz-Otto

Ja genau. Auf den Link, den du schon im EP gepostet hast, beziehe ich mich.

1. Diese widersprüchliche Erläuterung
Zitatdass wir Sie nur persönlich beraten können, wenn Sie nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind.
Dies gilt ebenso für die zwingend erforderliche Begleitpersonen.....Sollten Sie oder Ihre Begleitperson nicht geimpft oder genesen sein oder keine Auskunft zu ihrem Status geben wollen,
2. Beschränkung auf zwingend erforderliche Begleitperson. Die wollen also Beistände nicht rein lassen, sondern nur medzin. erforderliche Begleitpersonen. Z. B. wenn das im GDB Auweis drin steht.

Willkür mal wieder.

Wenn das JC wegen der Miete nicht in die Pötte kommt, ist ein Eilantrag beim Sozialgericht eh schon überfällig.
Spätestens mit Einreichen der Räumungsklage erfährt das Gericht und auch das JC davon.
§ 22
Zitat(9) 1Geht bei einem Gericht eine Klage auf Räumung von Wohnraum im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 Absatz 1, 2 Satz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 569 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein, teilt das Gericht dem örtlich zuständigen Träger nach diesem Buch oder der von diesem beauftragten Stelle zur Wahrnehmung der in Absatz 8 bestimmten Aufgaben unverzüglich Folgendes mit:
Die dürfen keine Wohnungslosigkeit riskieren. Im Zweifel haben sie vorläufig nach § 41a  zu bescheiden.
Extrem grob rechtswidrig, was die da treiben.


Fettnäpfchen

Lautern98

Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 15:18:48Für mich sind aber beide Wörte in diesem Zusammenhang synonym. Oder gibt es rechtliche Unterschiede?
Ja ein Beistand darf nicht abgelehnt werden! Alles andere heisst ja nicht Beistand.

Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 14:53:08
Um es kurz zu fassen:
Ohweh........
und da reagiert man erst jetzt? Da hätte man umgehend reagieren müssen!

Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 14:53:08die angeblich noch gefehlt haben (zum Beispiel einen "Grund über die Mietrückstände von der ----straße xx", was natürlich sehr ironisch ist, da das Jobcenter ja selbst aufgehört hat die Miete zu bezahlen).
allein der Satz lässt darauf schließen das ein Umzug vorgenommen wurde.
oder
das vorher schon Mietschulden aufgelaufen sind und das JC die Überweisung deswegen direkt an den VM vvornahm und dann kann eigentl. nur noch eine Leistungseinstellung dafür gesortgt haben dass das JC die Zahlung nicht mehr machte.
ODER das JC hat ganz groben Mist gebaut.

Wenn da Unterstützung brauchst musst du wie beim JC ins Detail gehen und alles was vorliegt "auf den Tisch" legen.
Sprich
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder abtippen.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

justine1992

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Februar 2022, 15:21:16
Ja genau. Auf den Link, den du schon im EP gepostet hast, beziehe ich mich.

1. Diese widersprüchliche Erläuterung
Zitatdass wir Sie nur persönlich beraten können, wenn Sie nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind.
Dies gilt ebenso für die zwingend erforderliche Begleitpersonen.....Sollten Sie oder Ihre Begleitperson nicht geimpft oder genesen sein oder keine Auskunft zu ihrem Status geben wollen,
2. Beschränkung auf zwingend erforderliche Begleitperson. Die wollen also Beistände nicht rein lassen, sondern nur medzin. erforderliche Begleitpersonen. Z. B. wenn das im GDB Auweis drin steht.

Willkür mal wieder.
Im Gegenteil. Über Beistände wird gar nichts gesagt. Die sind selbstverständlich auch weiterhin nicht ausgeschlossen.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Lautern98

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Februar 2022, 15:21:16

Wenn das JC wegen der Miete nicht in die Pötte kommt, ist ein Eilantrag beim Sozialgericht eh schon überfällig.
Spätestens mit Einreichen der Räumungsklage erfährt das Gericht und auch das JC davon.


Vielen Dank. Das ist viel Input. Wegen Sozialgericht informiere ich mich.

Zum zweiten Punkt: Wie läuft das denn ab. Also falls wirklich eine Räumungsklage erhoben wird, muss das JC dann was machen?

Fettnäpfchen

Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 15:29:44Also falls wirklich eine Räumungsklage erhoben wird, muss das JC dann was machen?
Was soll denn ein JC da machen? Deine Mutter ist dafür selber verantwortlich da sie einen Vertrag mit Ihrem VM hat.
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Heinz-Otto

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2022, 15:35:10
Was soll denn ein JC da machen? Deine Mutter ist dafür selber verantwortlich da sie einen Vertrag mit Ihrem VM hat.

So klingt mir das aber nicht, wenn das JC einen WBA seit Nov. nicht bearbeitet, bzw. womöglich die Mitwirkungspflichten mal wieder übertreibt.
ZitatDas jobcenter sollte eigentlich Ihre Miete zahlen. Im November hatte Sie einen Weitebewilligungsantrag gestellt, bei diesem fehlen immer noch irgendwelche Nachweise. Seit November hat Sie also gar kein Geld mehr bekommen,

Dazu muss man - wie du schon gesagt hat - genaueres wissen.

Lautern98

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2022, 15:26:04
Lautern98

Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 15:18:48Für mich sind aber beide Wörte in diesem Zusammenhang synonym. Oder gibt es rechtliche Unterschiede?
Ja ein Beistand darf nicht abgelehnt werden! Alles andere heisst ja nicht Beistand.


Vielen Dank. Ich wusste nicht dass die beiden Wörter etwas unterscheidliches bedeuten. Ich meine, dass ich dann auch durch eine Seite wie diese: https://www.hartziv.org/news/20200818-jobcenter-verweigern-beistand.html verwirrt wurde.
Trotzdem hat sich das heute nicht so angefühlt als wenn ich durchgelassen worden wäre falls ich "Beistand" statt "Begleitperson" benutzt hätte. Das ist ja kein Zauberwort. Die Dame am Empfang hat direkt jedes wenn und aber abgeblockt was irgendwie in die Richtung ginge, dass ich meine Mutter gerne begleiten möchte. Also was kann ich tun wenn ich am 22.2 wieder nicht reingelassen werden?

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2022, 15:26:04
Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 14:53:08
Um es kurz zu fassen:
Ohweh........
und da reagiert man erst jetzt? Da hätte man umgehend reagieren müssen!

Glaube mir. Hätte ich vorher Bescheid gewusst hätten wir auch deutlich mehr gemacht. Leider dauert es immer viel zu lange bis sich meine Mutter mir oder meiner Schwester anvertraut wenn sie Probleme mit dem Jobcenter hat. Ich befürchte es ist ihr immer noch peinlich, und sie hält alles immer für ihre Schuld. Auch wenn die Vergangenheit gezeigt hat dass der Fehler oft wo anders lag.
Ich selbst weiß seit Sonntag Bescheid dass sie seit November kein Geld mehr bekommt. Sie hatte das zu Weihnachten uns noch verschwiegen, die Geldreserven (waren im November 800 Euro) sind aber mittlerweile aufgebraucht. Über die fristlose Kündigung weiß ich auch erst seit Sonntag....

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2022, 15:26:04

Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 14:53:08die angeblich noch gefehlt haben (zum Beispiel einen "Grund über die Mietrückstände von der ----straße xx", was natürlich sehr ironisch ist, da das Jobcenter ja selbst aufgehört hat die Miete zu bezahlen).
allein der Satz lässt darauf schließen das ein Umzug vorgenommen wurde.
oder
das vorher schon Mietschulden aufgelaufen sind und das JC die Überweisung deswegen direkt an den VM vvornahm und dann kann eigentl. nur noch eine Leistungseinstellung dafür gesortgt haben dass das JC die Zahlung nicht mehr machte.
ODER das JC hat ganz groben Mist gebaut.


Sie ist in ihre jetzige Wohnung Ende 2020 gezogen. Direkt am Anfang kam sie mit der Miete und Kaution in Verzug. 1. Problem: Sie hatte zwei Wochen noch ihre alte Wohnung, deshalb hat das Geld für die neue Miete nicht gereicht. 2. Problem: Das JC hatte ihr damals nicht die Kaution vorgestreckt; sie hatte keine Reserven diese selbst zu tragen. Ein paar Monate lang (bis Anfang 2021) konnte sie also immer nur die Miete des Vormonates begleichen bis das Jobcenter endlich eingesprungen ist. Seit dem wird die Miete direkt vom Jobcenter getätigt. (Also bis November 2021 natürlich)

Sonst liegen meines Wissens nach keine Mietrückstände vor, die fristlose Kündigung listet auch keine weiteren Rückstände auf.

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2022, 15:26:04

Wenn da Unterstützung brauchst musst du wie beim JC ins Detail gehen und alles was vorliegt "auf den Tisch" legen.
Sprich
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder abtippen.

MfG FN

Es gibt verschiedene Schreiben. Ich habe von ein paar Bilder gemacht. Meine Schwester hat mehr. Ich habe hoffentlich heute Abend Zeit mehr rauszusuchen wenn du (oder andere) dies als hilfreich ansehen.

Ich hoffe dieser anonymisiertre Brief ist erstmal genug.

Anmerkung: Soweit sie mir die Wahrheit gesagt hat (und ich das mit anderen Briefen die ich vom Jobcenter gesehen habe abgeglichen habe) lief es forgender maßen ab:

-Bis Oktober hatte sie eine Stelle in einer Schule und als Haushaltshilfe; Dadurch bekam sie weniger Geld (keine Ahnung wie viel), die Miete wurde aber noch bezahlt.
-Für November stellte sie einen Weiterbewilligungsantrag; die Haushaltshilfenstelle ging noch zwei Wochen in den Novemebr hinein
-Im Dezember bekommt Sie Post dass noch etwas fehlt und reicht fehlende Belege nach (Irgendwann hat sie den Weiterbewilligungsantrag zuammen mit der Sachbearbeiterin ausgefüllt, da sollte eigentlich nicht sciefgelaufen sein). Für den Haushaltshilfenjob fehlt aber noch irgendein Nachweis. Heute hatte Sie den Familienvater von damals nochmal besucht. Ich verstehe nicht was genau sie bracht. Hat irgendwas mit der Krankenversicherung zu tun, welche die Haushaltshilfenstelle bezahlt hat
-Im Januar kommt wohl wieder ein Biref dass was fehlt und sie wird zu einem Termin am 3.2 eingeladen. Nun kommt auch die fristlose Kündigung. Beim Termin am 3.2 hatte sie bereits den Brief der fristlosen Kündigung der Sachbearbeiterin zum Kopieren vorbeigebracht. Diese wusste auch nicht wieso die Miete nicht mehr gezahlt wurde.
-Im Februar kommt nun der im Anhang befindliche Brief. Die "markierte Stelle" ist genau dieser Nachweis über die Haushaltshilfenstelle (verstehe auch nicht wieso da so ein Tara gemacht wird. Da kamen im November 200 Euro oder so an, das ist auch in den Kontoauszügenzu sehen, aber das reicht ja wohl nicht). "Nachweis über die Kosten der Unterkunft" liegen dem Amt doch auch schon seit Ende 2020 vor. Der Mietvertrag hat sich nicht geändert. Sie hat aber heute nochmal eine Kopie abgegeben. "Grund über die Mietrückstände" ist eben das JC selbst (das wissen die doch auch). "Sachstand zur Wohnungskündigung..." hier hat sie heute nochmal alle Kopien der Briefe vom Vermieter abgegeben (obwohl es schon am 3.2 gemacht wurde)

Ich selbst habe von alle dem wie gesagt am 13.2 erfahren. Bin selbst erst dabei mich durchzuwühlen und zu verstehen wie alles funktioniert. Der Tag arbeit gestern und heute sind schonmal futsch...mama

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

justine1992

Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 16:18:28Trotzdem hat sich das heute nicht so angefühlt als wenn ich durchgelassen worden wäre falls ich "Beistand" statt "Begleitperson" benutzt hätte. Das ist ja kein Zauberwort. Die Dame am Empfang hat direkt jedes wenn und aber abgeblockt was irgendwie in die Richtung ginge, dass ich meine Mutter gerne begleiten möchte. Also was kann ich tun wenn ich am 22.2 wieder nicht reingelassen werden?
Am besten gar nichts. Aber Deine Mutter: Mein Beistand und ich gehen jetzt da rein. Das ist mein Beistand, der kommt mit. Holen Sie umgehend meine SB, ich habe jetzt einen Termin, den möchte ich jetzt mit meinem Beistand wahr nehmen. Nicht fragen, nicht bitten. Deine Mutter ist die Kundin, Du bist einfach nur irgend jemand.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.