Datenschutz formulierung

Begonnen von Sery, 16. Februar 2022, 14:06:51

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Sery

Hallo,

In einer EGV wird nun von mir verlangt das ich meine Daten
an die Maßnahme freigebe und das sie diese auch nutzen dürfen.

Wie kann ich es in der EGV schreiben das die Maßnahme meine Daten nicht verarbeiten darf?

a_good_heart

Ein außerhalb des Sozialrechtsverhältnis stehender Dritter (Maßnahmeträger) kann nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten Daten erheben und verwerten.
(§ 4a des Bundesdatenschutzgesetz)

Eine entsprechende Verpflichtung zur Unterzeichnung eines Vertrages mit einem Maßnahmeträger ist weder dem Gesetz zu entnehmen d.h. das SGB II sieht keine entsprechende Verpflichtung vor und eine etwaige Nichtunterzeichnung eines Vertrages mit einem Maßnahmeträger ist insbesondere nicht über Absenkungstatbestände nach §31 SGB II zu sanktionieren. Es gilt die Vertragsfreiheit nach Artikel 2 Grundgesetz

Der Versuch einen Kontrahierungszwang zu installieren, mit der Behauptung, die Möglichkeit der Teilnahme würde die Vertragsunterzeichnung implizieren, ist nicht nur falsch sondern stellt einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Vertragsfreiheit dar.
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Heinz-Otto

Welche Daten?
Grundsätzlich darf der Maßnahmeträger Daten erheben. Er bekommt sogar Zugang zu der Software des JC und die Stammdaten.
Aber nur im Rahmen, wie er sie zur Erfüllung der Aufgaben benötigt.

Ob so was in der EinV geregelt werden darf, weiß ich nicht. Nicht mein Gebiet.

a_good_heart

Zitat von: Heinz-Otto am 16. Februar 2022, 20:22:43Grundsätzlich darf der Maßnahmeträger Daten erheben.

Ach, Heinz...
Ohne Zustimmung des betroffenen LE darf ein Maßnahmeträger (Dritter) gar keine Daten erheben.  :yes:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Heinz-Otto

#4
Hier die Antwort meiner Anfrage des BfDI aus 2018

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

a_good_heart

Ich kann dem Schreiben nur entnehmen, dass der Maßnahmeträger einen eingeschränkten Zugang zu den beim JC hinterlegten Basis-Daten erhält. Damit darf er mit diesen Daten arbeiten.
Der Maßnahmeträger ist aber als außerhalb des Sozialrechts stehender Dritter, ohne meine Zustimmung nicht befugt, bei mir Daten zu erheben und diese anzulegen. Dem Maßnahmeträger eine solche Zustimmung zu erteilen gehört nicht zu meiner Mitwirkungspflicht, da ich nur dem JC gegenüber verpflichtet bin - nicht aber Hinz und Kunz...
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Heinz-Otto

Zitat von: a_good_heart am 17. Februar 2022, 08:28:03
Der Maßnahmeträger ist aber als außerhalb des Sozialrechts stehender Dritter, ohne meine Zustimmung nicht befugt, bei mir Daten zu erheben und diese anzulegen. Dem Maßnahmeträger eine solche Zustimmung zu erteilen gehört nicht zu meiner Mitwirkungspflicht, da ich nur dem JC gegenüber verpflichtet bin - nicht aber Hinz und Kunz...

Was bedeutet dann deiner Meinung nach dieser Absatz?
ZitatEine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken. Dazu gehört auch die Durchführung einer Maßnahme nach § 45 SGB III zu ermöglichen. Somit müssen die erforderlichen Daten für die Durchführung der Maßnahme beim Träger preisgeben. Andernfalls käme eine Pflichtverletzung in Betracht.

a_good_heart

Zitat von: Heinz-Otto am 17. Februar 2022, 08:46:11Was bedeutet dann deiner Meinung nach dieser Absatz?
ZitatEine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken. Dazu gehört auch die Durchführung einer Maßnahme nach § 45 SGB III zu ermöglichen. Somit müssen die erforderlichen Daten für die Durchführung der Maßnahme beim Träger preisgeben. Andernfalls käme eine Pflichtverletzung in Betracht.

Belangloses Bla-Bla...
Ohne meine Zustimmung (Unterschrift/Vertrag) darf ein Maßnahmeträger bei mir keine Daten erheben und anlegen. Ohne meine Zustimmung (kein Vertrag mit dem Träger) muss ich dem gar nichts 'preisgeben' und kann dafür ich auch nicht sanktioniert werden, da ich nicht verpflichtet bin eine solche Zustimmung zu erteilen. Das nennt man Vertragsfreiheit.

Die Vertragsfreiheit ist grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet und schützt das Recht des Einzelnen, sein Verhalten nach eigener Entscheidung zu gestalten. Der Schutz erfasst die Freiheit des Abschlusses oder Nichtabschlusses eines privatrechtlichen Vertrages und seine Gestaltung. Einen Kontrahierungszwang, mit einem Maßnahmeträger irgendwelche Verträge abschließen zu müssen gibt es nicht!
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Heinz-Otto

Dass man den Vertrag nicht unterschreiben muss, habe ich nicht bestritten. Das sind aber 2 Paar Schuhe.
Man muss hier unterscheiden.
Die Pflicht einen Vertrag zu unterschreiben ist etwas ganz anderes, als die Pflicht, Daten anzugeben, die zur Durchführung der Maßnahme erforderlich sind.

a_good_heart

Zitat von: Heinz-Otto am 17. Februar 2022, 09:47:12Dass man den Vertrag nicht unterschreiben muss, habe ich nicht bestritten. Das sind aber 2 Paar Schuhe.
Man muss hier unterscheiden.
Die Pflicht einen Vertrag zu unterschreiben ist etwas ganz anderes, als die Pflicht, Daten anzugeben, die zur Durchführung der Maßnahme erforderlich sind.

Das hängt in dem Fall aber zusammen.
Wenn ich mit dem Träger keinen Vertrag geschlossen habe, bin ich auch nicht verpflichtet dem irgendwelche Daten anzugeben, die zur Durchführung der Maßnahme erforderlich sind. Was der wissen muss bekommt der vom JC. Von mir gibt's nichts.
Sobald der Träger für irgend etwas eine Unterschrift verlangt - was eigentlich immer der Fall ist (Maßnahmevertrag, Datenschutzwisch, Hausordnung etc.) - ist Schicht im Schacht.

Selbst bei der Polizei oder vor Gericht ist man nur dazu verpflichtet zu sagen wie man heißt und wo sein Haus wohnt.
Und jetzt komm' mir bloß nicht damit, dass das JC oder ein Bespaßungsträger über denen steht...



Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Heinz-Otto

Zitat von: a_good_heart am 17. Februar 2022, 10:17:39
Das hängt in dem Fall aber zusammen.
Wenn ich mit dem Träger keinen Vertrag geschlossen habe, bin ich auch nicht verpflichtet dem irgendwelche Daten anzugeben, die zur Durchführung der Maßnahme erforderlich sind. Was der wissen muss bekommt der vom JC. Von mir gibt's nichts.
Sobald der Träger für irgend etwas eine Unterschrift verlangt - was eigentlich immer der Fall ist (Maßnahmevertrag, Datenschutzwisch, Hausordnung etc.) - ist Schicht im Schacht.

Ich sehe das so. Das JC hat mit dem Träger einen Vertrag.
Der eLb ist zur Mitarbeit verpflichtet. Dies ergibt sich aber nicht aus einem Vertrag zw. MT und dir, sondern aus dem Gesetz und Zuweisung der Maßnahme. Siehe Schreiben BfDI.

Das JC und auch der MT kann aber nicht verlangen, dass du einen eigenen Vertrag mit dem MT abschließt. Vertragspartner ist das JC.
Was m. E. verlangt werden kann, dass man die Hausordnung unterschreibt.
Mehr aber nicht.
Es hängt also nicht miteinander zusammen. Die JC und MT stellen das aber gerne so dar.

a_good_heart

Zitat von: Heinz-Otto am 17. Februar 2022, 10:21:55Ich sehe das so. Das JC hat mit dem Träger einen Vertrag.
Der eLb ist zur Mitarbeit verpflichtet. Dies ergibt sich aber nicht aus einem Vertrag zw. MT und dir, sondern aus dem Gesetz und Zuweisung der Maßnahme. Siehe Schreiben BfDI.

Ich sehe das 'etwas' anders...
Wenn ich mit dem MT keinen Vertrag habe, bin ich dem gegenüber auch zu nichts verpflichtet.
Was das JC für einen Vertrag mit dem MT hat, ist für mich nicht relevant.
Das JC kann nicht einfach Dritte, die außerhalb des Sozialrechtverhältnis stehen, ermächtigen, bei mir Daten zu erheben und anzulegen. Das geht ohne meine Zustimmung nicht. Und es gehört auch nicht zu meiner Mitwirkungspflicht, Dritten diese zu erteilen.

So, und jetzt habe ich dem nichts mehr hinzu zu fügen.
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Gast32644

@Sery

Um was für Daten geht es denn bei der Maßnahme?

Wenn man dich z.B. in ein Bewerbungstraining schickt, dann wollen die natürlich deine Bewerbungsunterlagen bearbeiten dürfen, aber dazu ist die Maßnahme ja da. Das gleiche gilt auch für ein Systemcoaching.