Erwerbsunfähigkeitsrente nicht weiterbewilligt - Widerspruch - ALG2?

Begonnen von Vivita, 16. Februar 2022, 16:52:29

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Vivita

Ich bin erwerbsunfähig.
Das JC hat für mich 2013 EU-Rente beantragt, die im Widerspruchsverfahren rückwirkend ab 2014-2018 bewilligt wurde. Da 2018 eine Krebserkrankung dazu kam, wurde die Rente um 3 Jahre weiterbewilligt und endete letzten November. Entsprechend habe ich im August die Weiterzahlung beantragt. Die DRV brauchte ewig und hat erst mal die Rente bis Januar weitergezahlt, nun aber die Weiterbewilligung ab Februar abgelehnt...
Da sich mein Gesundheitszustand eher verschlechtert hat, habe ich Widerspruch eingelegt.
Ohnehin streite ich noch am LSG um die fehlenden 11 Monate (Leistungszeitpunkt 2013) und die Unbefristung, da es sich um eine Erkrankung handelt, für die es keine Therapie gibt. (Ausnahmetatbestand )

Laut VdK muss ich nun während des Widerspruchs ALG2 beantragen. So weit, so gut, aber...
Das JC will die Leistungen über meinen Sohn (21J) ableiten, der sich in schulischer Ausbildung befindet.
Er bezieht Bafög und hat mal mit ALG2 gar nix am Hut, schon gar nicht damit, daß jetzt alles über ihn laufen soll...

Ist das überhaupt rechtmäßig?
Zum Haushalt gehört ansonsten nur eine 14 jährige Tochter.

Fettnäpfchen

Vivita

Zitat von: Vivita am 16. Februar 2022, 16:52:29Das JC will die Leistungen über meinen Sohn (21J) ableiten, der sich in schulischer Ausbildung befindet.
Er bezieht Bafög und hat mal mit ALG2 gar nix am Hut, schon gar nicht damit, daß jetzt alles über ihn laufen soll...
Das Schreiben würde mich sehr interessieren denn Kinder sind im SGB 2 den Eltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig!!
und ohne dem Schreiben kann man eh nichts dazu schreiben.

MfG FN
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.
(und zusätzlich)
ZitatIst nicht so meine Materie aber es wäre hilfreich wenn Du das Schreiben vom Amt anonymisiert hier einstellen würdest.

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder abtippen.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Flip

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Februar 2022, 18:18:26denn Kinder sind im SGB 2 den Eltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig!!


Mit "ableiten" dürfte die Bildung der Bedarfsgemeinschaft gemeint sein, da der Sohn der einzige Erwerbsfähige ist. Wenn sein Einkommen nicht bedarfsdeckend ist, gehört er doch zur BG.

Fettnäpfchen

Flip


Zitat von: Flip am 16. Februar 2022, 20:44:21Wenn sein Einkommen nicht bedarfsdeckend ist, gehört er doch zur BG.
Du wieder
lies doch was geschrieben wurde.
Zitat von: Vivita am 16. Februar 2022, 16:52:29Er bezieht Bafög und hat mal mit ALG2 gar nix am Hut, schon gar nicht damit, daß jetzt alles über ihn laufen soll...

Macht dir das Spaß TE`s zu verunsichern?
und wenn dir nix mehr einfällt kommt keine Antwort mehr. Wie in dem Thread wo es um Zahlungen zur Heizung ging.

MfG FN
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Flip

Das der Junge persönlich meint, dass er damit nichts am Hut habe, heißt doch nicht, dass er nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II ist. Für eine Antragstellung bedarf es nunmal einer erwerbsfähigen Person. Aber wenn du es besser weißt, dann ist es ja gut. Nur: mit Unterhaltspflicht hat das ja nun so gar nichts zu tun.

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Februar 2022, 13:27:57und wenn dir nix mehr einfällt kommt keine Antwort mehr. Wie in dem Thread wo es um Zahlungen zur Heizung ging.

Der hier?
https://hartz.info/index.php?topic=127857.msg1526090#msg1526090

Ich wüsste nicht, wo ich da nicht mehr geantwortet hätte. Wie weit soll der Thread noch OT gehen, wenn sich der TE nicht äußert? Noch 20 Seiten? Ein "wir haben dort vorgesprochen" ist keine Pflicht. Wenn ein Abschlagsplan nicht über Monat X hinausgeht, ist im Monat Y nunmal nichts fällig.