Anspruch auf ALG oder Unterhalt nach Scheidung

Begonnen von Baerchen8, 16. Februar 2022, 17:01:56

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Baerchen8

Guten Tag,

ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig. Mein Mann hat sich wegen einer anderen Frau von mir getrennt und möchte sich scheiden lassen. Er ist jetzt zunächst zu seiner Neuen gezogen, möchte aber, dass ich möglichst bald ausziehe. Es ist aber so, dass ich seit der Geburt unserer Kinder vor mehr als 20 Jahren nicht mehr gearbeitet habe, sondern klassisch als Hausfrau für Kinder, Haus und Hof zuständig war. Jetzt frage ich mich, wie nun alles weiter gehen soll... Habe ich nun die Möglichkeit ALG zu beantragen? Ich meine natürlich bin ich bereit und gewillt mir einen Job zu suchen, aber bei realistischer Betrachtung sind meine Chancen da nicht all zu groß bzw. glaube ich nicht, dass ich auf die schnelle mehr als einen Aushilfsjob finden werde. Und ist mein Mann nicht erstmal noch verpflichtet mich weiter zu unterstützen? Denn immerhin war es ja unsere gemeinsame Entscheidung, dass ich aufgehört habe zu arbeiten und deswegen jetzt Probleme habe eine Arbeit zu finden.... Ich mache mir im Moment große Sorgen um meine finanzielle Zukunft, denn Rücklagen habe ich auch nicht. Wir hatten immer nur ein gemeinsames Konto... Zuzeit zahlt mein Mann mir weiterhin Haushaltsgeld und Miete muss ich in unserem Haus natürlich nicht zahlen, aber er hat schon angekündigt, dass er das nur jetzt für die Übergangszeit machen wird, danach solle ich mich selbst um meinen Unterhalt kümmern.... Ich weiß nur noch gar nicht wie ich das machen soll....

BigMama

Zunächst steht dir meines Wissens nach Trennungsunterhalt zu.
Wie alt sind denn die Kinder?
Einen Anspruch auf Alg I hast du nicht. Du musst direkt zum Jobcenter und Alg II beantragen. Das Haushaltsgeld welches dein Mann dir noch zahlt wird auf deinen Bedarf angerechnet. Den Kindern ist er, je nach Alter zu Unterhalt verpflichtet.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Birgit63

Wenn der Ehemann genug Einkommen hat, ist er dir erstmal zu Trennungsunterhalt verpflichtet. Den Kindern, die sich noch in der Ausbildung bzw. in der Schule befinden, muss er sowieso Unterhalt zahlen. Erst dann kommt das JC ins Spiel.

Heinz-Otto

Ist schon geklärt, bei wem die Kinder bleiben sollen?
Wenn er möchte dass du mit den Kindern aus dem Haus ausziehst, kann man die eheliche Wohnung durch das Familiengericht zuweisen lassen.

Vom Unterhalt, bzw. Kreditverbindlichkeiten kann der dann abziehen, was dem Mietwert entspricht.
Ein weiteres Problem kann entstehen, wenn das Haus unangemessen groß ist.

FrauSteffi

Hallo,
beim Unterhaltsrecht muss man zwischen drei Unterhaltsansprüchen unterscheiden. Es gibt den Trennungsunterhalt, den du in der Zeit zwischen der Trennung und der Scheidung erhalten kannst, und den nachehelichen Unterhalt (nach der Scheidung eben). Daneben kannst du natürlich auch einen Antrag auf Kindesunterhalt stellen, wenn deine Kinder noch bei dir wohnen (https://scheidung.link/unterhaltsrecht).
Die Höhe des Ehegattenunterhalts richtet sich nach eurem Lebensstandard, den ihr in eurer Ehe hattet. Dieser wird dann quasi mit der Unterhaltszahlung des besser verdienenden Ehegatten aufrechterhalten. Wenn du eigentlich arbeiten könntest, es aber grundlos nicht tust, dann wird ein fiktives Einkommen für dich berechnet. Dementsprechend kürzt sich dadurch dein Anspruch auf Unterhalt. Dass du dich um die gemeinsamen Kinder kümmerst, kann sich aber noch dahingehend positiv auswirken, dass man dir – je nach Alter der Kinder- keine Vollzeitbeschäftigung zumuten kann und dadurch dein fiktives Einkommen niedriger ausfällt = mehr Unterhalt.
Hoffe, das ist einigermaßen verständlich formuliert.
VG!