Dringen !!!! Grundsicherung streichen wegen was ?????

Begonnen von Frechdachsi, 18. Februar 2022, 20:21:46

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Frechdachsi

Hallo zusammen : :smile:

Ich steige hier nicht mehr durch was möchte der Sachbearbeiter ???
Schreiben vom  19.1.22 die Papiere sind eingereicht worden außer 2 Papiere per E-Mail sind  weil noch keine aktuellen vorhanden waren ....
Dann kam heute ein Schreiben das eventuell Grundsicherung gestrichen wird bezogen auf das schreiben vom 19.1.22
Ich weiß nicht was der Herr jetzt möchte ???   
Könnte Mal einer so lieb sein und sich das angucken
Und es mir erklären ?
Liebe Grüße

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Flip

Im Dezember hast du doch noch Alg2 bezogen?
https://hartz.info/index.php?topic=127342.msg1514123#msg1514123

Wieso jetzt plötzlich SGB XII?

Ansonsten: ist das wirklich alles, was mit Schreiben vom 19.1. angefordert wurde? Unterlagenanfirderung ist nur einer der im Versagungsbescheid genannten Punkte. Was ist mit Auskunftserteilung, persönlichem Erscheinen und irgendeiner Untersuchung?

Frechdachsi

Lieben Dank für deine Antwort :smile:

Von einer Auskunftserteilung, persönlichem Erscheinen und irgendeiner Untersuchung wurde nichts erwähnt bei dem  schreiben vom 19.1.22 nur die angeforderten Papiere...deshalb verstehe ich das heutige schreiben nicht !!

Flip

Das würde aber keine vollständige Versagung rechtfertigen. Eigentlich rechtfertigt es gar nichts, die Hausnebenkosten, die nicht bekannt sind, werden einfach nicht berücksichtigt.

Da muss es noch was geben. Du wirst wohl nicht umhin kommen, da am Montag nachzufragen. Die paar Unterlagen zu den Hauslasten können nicht der Grund für die Versagung sein.

Ottokar

Zitat von: Flip am 18. Februar 2022, 21:28:37Die paar Unterlagen zu den Hauslasten können nicht der Grund für die Versagung sein.
Doch, genau das.
Dies stellt zwar keinen Grund für eine Leistungsversagung dar, da die Hilfebedürtigkeit trotzdem dem Grunde nach nachgewiesen wurde, nur de Höhe der Unterkunftskosten noch nicht vollständig, aber das interessiert ein Sozialamt nicht im Geringsten.

Ich würde hier sofort gegen die Versagung schr. Widerspruch einlegen.
Begründung: Alle verfügbaren Unterlagen wurden eingereicht. Sofern Unterlagen Dritter (noch) nicht verfügbar sind, ist eine Mitwirkung unmöglich und damit i.S.d. § 65 SGB I nicht zumutbar. Die Versagung ist deshalb ganz klar rechtswidrig. Die Leistung ist gemäß Gesetz zunächst vorläufig zu bewilligen, bis die fehlenden Unterlagen Dritter verügbar sind, dann ist diese abschließend zu berechnen. Sollte die Versagung nicht bis zu 01.03.2022 zurückgenommen und die Leistung (vorläufig) bewilligt worden sein, erfolgt Klage beim zuständigen Sozialgericht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Flip

Was spricht dagegen, erstmal Montag anzurufen und zu fragen, was es mit den angeblichen Forderungen

Zitat von: Frechdachsi am 18. Februar 2022, 21:21:41Auskunftserteilung, persönlichem Erscheinen und irgendeiner Untersuchung
auf sich hat und, wenn die Antwort keine Klarheit schafft, in Widerspruch und ggf. einstweilige Anordnung zu gehen?


Kopfbahnhof

Denen fehlt nur die Abrechnung Trinkwasser/Abwasser aus 2022 oder meinen die hier 2021?

Ich finde das auch eine Frechheit, allein darum würde ich auch sofort in Widerspruch gehen.
Immerhin haben wir bald März.
Gleichzeitig kann man ja Anrufen und denen darüber Bescheid geben.

Unterlagen von 2022 zu fordern ist ja wohl ein Witz und Abrechnungen aus 2021, haben Zeit bis Dezember 2022.
Manche SB haben wohl echt nichts besseres zu tun als die Leute zu Schikanieren :kotz:

Frechdachsi

Hallo ihr lieben

Dankeschön für die Antworten  :ok:

Ottokar

Zitat von: Flip am 19. Februar 2022, 15:29:14
Was spricht dagegen, erstmal Montag anzurufen und zu fragen, was es mit den angeblichen Forderungen

Zitat von: Frechdachsi am 18. Februar 2022, 21:21:41Auskunftserteilung, persönlichem Erscheinen und irgendeiner Untersuchung
auf sich hat und, wenn die Antwort keine Klarheit schafft, in Widerspruch und ggf. einstweilige Anordnung zu gehen?
Nichts. Ich kann aber bereits jetzt sagen, dass es sich dabei nur um eine beispielhafte Aufzählung ohne konkreten Bezug zur Mitwirkungsaufforderung handelt.
Zudem ist für Widerspruch und einstweilige Anordnung nur relevant, was als Grund im Versagungsbescheid steht und dieser bezieht sich ausschließlich auf die Mitwirkungsaufforderung vom 19.01.2022. Rechtlich relevant ist somit nur, was da drin steht.
Das der Nachweis höherer Kosten für Unterkunft und Heizung in Form der Abrechnung für Wasser fehlt, rechtfertigt jedenfalls weder eine Ablehnung der Regelleistung, noch der bislang nachgewiesenen Kosten für Unterkunft und Heizung ohne Wasserkosten.
Abgesehen davon reicht der pauschale Verweis auf die Mitwirkungsaufforderung vom 19.01.2022 imho nicht als Begründung aus, das JC muss konkret benennen, welche Daten fehlen, und begründen, warum es deshalb nicht feststellen kann, ob Hilfebedürftigkeit vorliegt.
Hier wurde stattdessen nach dem Motto versagt: "du macht nicht was ich will", das ist aber kein Grund i.S.d. Gesetzes.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Flip

Ich hoffe, der TE teilt mit, was er erreicht hat. Wenn es tatsächlich eine völlige Versagung wegen fehlenden Wasser/Abwasserabschlägen wäre, ist das ein Skandal.

Frechdachsi

Hallo ihr lieben
Erstmal  vielen dank für die schnellen Antworten
Ich werde euch Berichten ob am 1.3.2022 das Geld angewiesen worden ist .