Größeren Geldbetrag für Schuldentilgung verwenden was ist zu beachten

Begonnen von IchHabDaMalNeFrage, 23. Februar 2022, 12:30:50

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

IchHabDaMalNeFrage

Guten Tag,

meine Frage ist wie geht man am besten im folgenden Fall vor um nichts falsch zu machen:

- Person A ist 31 Jahre alt.
- Person A bezieht ALG II.
- Person A hat etwa 6000€ Schulden.
- Es besteht die Möglichkeit, dass Person A etwa 4500€ von Firma B als Gewinnbeteiligung erhalten kann (es besteht keinArbeitsverhältnis zwischen Person A und Firma B).
- Person A hat im Moment keinen direkten Zugriff auf dieses Geld, ist weder auf Bankkonten von Person A noch in bar vorhanden.
- Der Betrag exisitiert bisher nur elektronisch als "Credits" (keine Echtgeldwährung) auf dem Kundenkonto von Person A bei Firma B, würde bei Ausschütung in US-Dollar umgerechnet (und dann bei Zahlungseingang von PayPal in Euro).
- Das Geld und Höhe des Betrags wird nur umgerechnet und gezahlt wenn Person A eine Ausschüttung beantragt wird, also keine automatische Ausschüttung.
- Person A will das gesamte Geld daraus zur Schuldentilgung verwenden.

Wie muss Person A vorgehen in diesem Fall?
Was muss dem Jobcenter wie gemeldet werden.


Fettnäpfchen

IchHabDaMalNeFrage

Zitat von: IchHabDaMalNeFrage am 23. Februar 2022, 12:30:50Was muss dem Jobcenter wie gemeldet werden.
Wenn Geld zufließt wird das beim JC gemeldet und wird dann als Einkommen betrachtet und nach den Richtlinien verrechnet. Damit hat sich die Schuldentilgung erledigt und der ALG 2 Betrag neu berechnet.
Ratgeber Einkommensanrechnung

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

justine1992

Diese Credits gehören ihm aber? Wurden sie als Vermögen angegeben (beim Erstantrag und bei jedem WBA)?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Yavanna


IchHabDaMalNeFrage

Nein wurde nicht angegeben, Person A hatte den Antrag auf ALG II gestellt als schon die Regelung des vereinfachten Antrages während der Corona Pandemie galt und nur nach erheblichem Vermögen über 60.000€ gefragt wurde.

Tina2405

Na, dann musste das beim WBA spätestens angeben.
Da sollte dann auch die Vermögenprüfung durchgeführt werden.

Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.
Kurt Tucholsky

justine1992

Wenn das Vermögen also nicht verschwiegen wurde, ist diese Ausschüttung eine Vermögensumwandlung. Und A kann mit dem Geld machen, was es will. Ohne es für den Lebensunterhalt einsetzen zu müssen.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Hary

Eine Idee wäre das die betreffende Person den Anspruch an dem Betrag an den Gläubiger überträgt. Wie das rechtlich aussieht weißt ich nicht.

justine1992

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Hary

Zitat von: justine1992 am 25. Februar 2022, 07:00:09
Du weißt nicht, wie Geld verschenken sich auswirkt?

Er verschenkt es ja nicht wenn er damit offene Verpflichtungen begleicht, sondern kommt diesen nach. Im Grunde sollte es einem Jobcenter ja nur Recht sein wenn jemand seine Schulden bezahlt, da eine Lohnpfändung die Vermittlungschancen massiv senkt.

Tina2405

Ich denke nicht, dass der Steuerzahler auch noch die Schulden bezahlen möchte.
Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.
Kurt Tucholsky