ALG2 und Steuererstattung selbständig

Begonnen von Mike49509, 25. Februar 2022, 14:27:55

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Mike49509

Hallo,

ich musste aus gesundheitlichen Gründen meinen Hauptjob aufgeben und bin nun seit Ende letzten Jahres im ALG2-Bezug.

Ich bin nebenberuflich seit vielen Jahren selbständig im Eventbereich tätig, aufgrund Corona sind seit Anfang 2020 keine Einnahmen mehr zu erzielen gewesen.

Die Kosten laufen allerdings weiter, und müssen ja auch über die Einkommensteuererklärung - hier für das Jahr 2020 - angegeben werden, die vom FA noch nicht bearbeitet ist.

Vorab habe ich aber vor ein paar Tagen bereits den Umsatzsteuer-Bescheid für 2020 mit einer bereits erhaltenen UST-Erstattung über rund 250€ erhalten.

Frage: wie wirken sich a) diese Umsatzsteuererstattung und b) eine zu erwartende Einkommensteuererstattung auf das ALG2 aus?

Vielen Dank für Eure Mühen

180

Hallo,
im ALG II Bezug gilt leider das Zuflussprinzip. Jeder Euro wird angerechnet. Das JC wird sich also über diese Rückerstattungen freuen und du bist verpflichtet sie unverzüglich dem JC zu melden.

Ausnahmen gelten leider nur für "Flohmarktverkäufe", Rückerstattungen (Garantien o.ä.) und bei Erwerbseinkommen sind die ersten 100€ anrechnungsfrei und von jedem Euro drüber gehen 80% ans JC.
Falls möglich, such dir einen Nebenjob, in dem du 100€ pro Monat verdienst. Die musst du zwar melden, aber darfst sie komplett behalten. Mehr lohnt sich nicht.

Yavanna

Wirst du weiterhin als Selbständiger geführt? Dann wäre die Umsatzsteuer Erstattung eine Betriebseinnahme, der du Ausgaben entgegen stellen kannst.
Einkommensteuer Erstattung ist normales Einkommen

Mike49509

Ja, die Selbständigkeit wird weitergeführt.

Wie wird denn zeitlich die Kostenberechnung gemacht?
Ich bin jetzt seit Sep.21 im ALG2-Bezug, aufgrund Corona seit Anfang 2020 ohne Einnahmen, und habe jeden Monat laufende Kosten für Lager, anteilig Internet und ein paar andere Dinge. Ich denke, dass solche aufgelaufenen Kosten (als Minus) komplett auf künftige Einnahmen gegengerechnet werden können / müssen? Die USt-Erstattung ist klar, im März wird es die ersten weiteren Einnahmen geben, als Einkommen angerechnet werden kann ja rein aus dem gewerblichen Bezug eigentlich nur ein verbleibender Gewinn nach Gegenrechnung?


Yavanna

Immer nur auf einen 6 monatigen BWZ bezogen. In der Zeit werden Einnahmen und Ausgaben im Durchschnitt berechnet

Mike49509

ja danke,

ich hab auf einer Anwaltsseite nun was ausführliches und verständliches finden können, damit dürfte ich für den Kampf gewappnet sein  :blum:

Positiv ist dabei, das mein BWZ wegen Corona 12 Monate beträgt, und der am Ende berechnete Gewinn aufgrund der schwankenden Einnahmen durch 12 geteilt die monatlichen Einnahmen darstellen, und nun seit Bezugsbeginn Sep.21 keine Einnahmen erzielt werden konnten.

Yavanna

Bwz für Selbständige ist und war immer 6 Monate, hat mit Corona nix zu tun.
Auch bei vorläufiger Bewilligung aus anderem Grund, 6 Monate.
Endgültige Bewilligung kann 12 Monate betragen, sollte sie im Regelfall auch.

Mike49509

auf meinem Bescheid steht 12 Monate........

Mike49509

Hat ja lange gedauert, bis es nun doch Ärger mit dem JC gab, die Frage nach der tatsächlichen Abrechnung selbständiger Nebeneinnahmen wird nun wichtig.

Mein erster Bescheid aus 09.21 war für 12 Monate ausgestellt.
Weil die Arbeitsvermittlerin etwas mit der seit 20J. bestehenden Nebentätigkeit nicht verstanden und rumgezickt hat weil ich mich mit ihr wegen so qualifierten Jobvorschlägen wie "fragen Sie doch mal bei Ihrer Apotheke nach ob sie keine Medikamente ausfahren können"... und so'nem Blödsinn in die Wolle gekriegt habe, hat sie der Leistungsabteilung irgendwelchen Blödsinn aus meinen Erklärungen erzählt, die sie entweder nicht richtig verstanden hat - oder mir absichtlich einen reinwürgen wollte.
Die Leistungsabteilung hat aufgrund dieser Informationen zunächst mal alle Bescheide zurückgezogen und Berge von Unterlagen angefordert, weil es denen so übermittelt worden ist, ich hätte nun ein neues Gewerbe angemeldet und wäre Inhaber eines Ladens, mit dem ich nun Einnahmen erziele.... und natürlich postwendend die Zahlung für April komplett eingestellt.
Im Kopf habe ich die Fachaufsichtsbeschwerde gegen diese Lady bereits fast fertig formuliert  :mail:

Über Ostern und gestern morgen habe ich wie angekündigt die EA beim SG mit sämtlichen Unterlagen fertiggestellt und eingetütet, und war schon fast unterwegs, da meldet sich die Leistungsabteilung telefonisch, und gibt mir mit meinem Widerspruch komplett Recht, weil meine Begründung nachvollziehbar ist und sich von den Übermittlungen der Arbeitsvermittlerin deutlich unterscheidet.

Die sehr nette Dame der Leistungsabteilung hat nach Rücksprache in ihrem Team dann den Vorschlag gemacht, dass ich meinen Widerspruch gegen die Rücknahme der vorherigen Bescheide zurückziehe, und sie dann direkt einen neuen Bewilligungsbescheid für 6 Monate erstellt und umgehend die Zahlung freigibt.
Da es nun nicht vorherzusehende Einnahmen geben wird, rechnet sie monatlich 100€ Einnahme an - die aber ja dem Freibetrag entsprechen, und mir weiter das volle ALGII ausgezahlt wird, Umrechnungen erfolgen dann wenn es tatsächliche Einnahmen gegeben hat. 

Dem habe ich zugestimmt, damit das Geld wieder fließt, allerdings unter dem Vorbehalt, dass mir durch den neuen Bescheid in der Anrechnung von möglichen Gewinnen aus der Nebentätigkeit - da wird es nun geringere unregelmäßige monatliche Einnahmen geben - kein Nachteil entsteht.

Frage: wie wird ein möglicher anrechnungsfähiger Gewinn nun tatsächlich umgerechnet?
Weiß das jemand genau? Spekulativ habe ich selbst alles durch  :flag:

Meine bisherige Information ist, dass ein gesamt berechneter Gewinn (anhand einer EÜR mit abschließender EKS) durchschnittlich auf die Monate aufgeteilt wird, bei 6 Monaten BWZ ein Gewinn von 600€ bei 6x100€ Freibetrag also nicht angerechnet werden kann. Solange dieser Gewinn nicht erzielt wird, ist alles ok.

Sollte der Gewinn allerdings höher ausfallen, erhält meine obige Frage eine Relevanz.
Anhand des ersten Bescheides hatte ich einen BWZ von 12 Monaten. Wenn meine obige Information richtig ist, hätte ich also einen höheren Gewinn auf 12 Monate aufteilen können, wäre also bis 1200€ anrechnungsfrei.

Ich weiß....... schwieriges weil seltenes Thema...  :clever: