"Kontoauszüge aller Girokonten der letzten 3 Monate"

Begonnen von harzluemmel2, 06. März 2022, 22:01:58

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Maunzi

https://www.hartziv.org/blog/20211103-hartz-iv-vorlage-von-kontoauszuegen-beim-jobcenter.html

Zeigt deutlich auf wie der Stand der Dinge ist: es sind auch die Kontoauszüge der BG-Mitglieder vorzuzeigen, ebenfalls Paypal sofern dazu aufgefordert wird.

https://www.anwalt.org/vermoegen-verschwiegen-arbeitslose-muessen-leistungen-zurueckzahlen/ auch hier wird nochmal drauf hingewiesen, dass verschweigen von Vermögen ebenfalls zur Rückzahlungsansprüchen führen kann

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vermoegen-verschwiegen-arbeitslose-muessen-leistungen-zurueckzahlen-15560255.html und hier mal ein paar Entscheidungen zum Nachlesen, denn das Verschweigen scheint durchaus Konsequenzen zu haben die über die Summe des Verschwiegenen hinaus gehen können (zB 5.000 verschwiegen, 18.000 zurückzahlen usw), demnach wäre es auch möglich wegen 1000€ auf nem Sparkonto, Paypal oder dergleichen später 10.000 zurückzahlen zu müssen... muss der Themenersteller selbst entscheiden ob er sich das leisten kann...?

Und bevor einer meckert: nein ich weiß nicht ob der TE Vermögenswerte verschleiern mag und möchte ihm das auch nicht vorwerfen, nur die Konsequenzen die das Verschweigen von sowas haben kann sofern er was "vergisst" einzureichen oder beim Antrag anzugeben.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

CCR

Zitat von: harzluemmel2 am 06. März 2022, 22:01:58
Guten Tag,

bin Aufstocker, Selbständig und muss noch Unterlagen nachreichen.

der SB hat angekreuzt: Kontoauszüge aller Girokonten der letzten 3 Monate

Sind damit wirklich NUR Girokonten gemeint und nicht die Auszüge meiner Kreditkarte bei Barclays, Festgeldkonto und PayPal?

Gruss Tom


Richtig hier wird nach Einkommen gefragt nicht nach Vermögen, wenn man unter 60.000 bzw.30.000 € Vermögen liegt das wurde ja schon beim Hauptantrag gefragt.