Witwenrente/Jobcenter/überzahlte Vorschuss zu erstatten?

Begonnen von TomH1985, 12. März 2022, 15:11:33

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TomH1985

Guten Tag!
ich habe folgenden Brief von der Rentenversicherung erhalten:

"Bescheid nach § 42 SGB 1

der für die Zeit vom 1.12.2020 bis 31.01.2021 überzahlte Vorschuss auf Hinterbliebenenrente aus der Versicherung ihres verstorbenen Ehemannes in Höhe von 864, 42 EUR ist von Ihnen gem. § 42 Sozialgesetzbuch (SGB) 1 zu erstatten.

Begründung:

Der Ihnen für die Zeit vom 01.12.2020 bis 28.02.2021 in Höhe von 2310,99 Euro von der Deutschen Post AG, Niederlassung Renten Service, gezahlte Vorschuss ist überzahlt, weil Ihnen der Sterbequartalsvorschuss ausgezahlt wurde, obwohl uns bereits ein Erstattungsanspruch des Jobcenters vorlag. Das Jobcenter hat daher für die Zeit vom 1.12.2020 bis 31.1.2021 mtl. einen Anspruch auf Erstattung des Betrages nach Ablauf des Sterbequartalvorschusses, d.h. mtl. 432,21 Euro.

Die daraus resultierende Überzahlung in Höhe von 864, 42 Euro ist von Ihnen zu erstatten.

Nach der o. g. Vorschrift ist es unerheblich, aus welchen Gründen der Vorschuss überzahlt wurde, noch besteht danach unsererseits ein Ermessensspielraum. Demnach müssen wir die Überzahlung zurückfordern.

Sie haben jedoch nachgewiesen, dass bei Ihnen Hilfebedürftigkeit im Sinne der Vorschriften des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB 2) vorliegt.

Aus diesem Grund sehen wir davon ab, eine Aufrechnung unserer Forderung vorzunehmen"



So, heißt das jetzt, dass ich alles zurückzahlen muss? Was kann man den Satz deuten: Aus diesem Grund sehen wir davon ab, eine Aufrechnung unserer Forderung vorzunehmen

dann heißt es zurückfordern, dann wiederum das ich beweisen kann, dass bei mir Hilfebedürftigkeit besteht

Über Infos, Unterstützung wäre ich sehr dankbar.

justine1992

Zitat von: TomH1985 am 12. März 2022, 15:11:33Sie haben jedoch nachgewiesen, dass bei Ihnen Hilfebedürftigkeit im Sinne der Vorschriften des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB 2) vorliegt.

Aus diesem Grund sehen wir davon ab, eine Aufrechnung unserer Forderung vorzunehmen
davon absehen = wir werden nicht
aufrechnen = mit künftigen Bezügen verrechnen

=> Weil Du nichts hast, musst Du nichts zahlen.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.