Whg. Kündigung auf Eigenbedarf. Wer zahlt den Umzug?

Begonnen von Mostrich84, 13. März 2022, 08:26:29

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Mostrich84

Hallo zusammen und einen schönen guten Morgen,

ein befreundetes Ehepaar von uns hat folgendes Problem:


Die beiden sind am 01.10.2015 in eine Mietwohnung gezogen. Seit 2021 gab es aber mehrfache Probleme mit der Mietangelegenheit. Unter anderem " AFD "Aufkleber an der Wohnungstüre und KFZ des Ehepaares. Laute Nazi Musik vom Sohn des Vermieters, welcher auch Anfang  2021 zugezogen ist - Im Treppenhaus dokumentiert über Tonaufnahmen und Polizei, welche mehrfach vor Ort gewesen war. Zudem Heizungsausfälle uvm. Seit dem dies nun mehrfach aufgetreten ist, sind die beiden nun beim Anwalt und haben die Miete jetzt seit 2 Monaten um 100 Prozent gekürzt.

Jetzt wurde den beiden zum 11.Jun.2022 fristlos wegen Eigenbedarf gekündigt.


Bei den beiden ist es  " fast " genau andersherum wie bei uns:

Er: Doppelte Staatsangehörigkeit - Polnisch / Deutsch
Sie : Deutsch

Das Amt zahlt keinen Umzug da er zwar im Bezug ist aber Sie zu viel verdient.

Jetzt ist die Frage, wer kommt für den Umzug auf?

Laut dem Anwalt der beiden müssten sie selber für den Umzug aufkommen und laut Caritas, mit denen sie sich zusätzlich im Gespräch befinden, ist der Vermieter für den Umzug zuständig.


Vielleicht habt ihr eine Idee?

Danke  :sehrgut:

Sheherazade

Zitat von: Mostrich84 am 13. März 2022, 08:26:29
Das Amt zahlt keinen Umzug da er zwar im Bezug ist aber Sie zu viel verdient.

Verstehe ich nicht. Sie sind im ALGII-Bezug obwohl die Frau "zu viel" verdient?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Mostrich84

Zitat von: Sheherazade am 13. März 2022, 08:34:12Verstehe ich nicht. Sie sind im ALGII-Bezug obwohl die Frau "zu viel" verdient?

Er bekommt exakt 93,04€ 83,04€ vom Jobcenter

Sheherazade

Das ist falsch, die beiden als BG bekommen €83,04 vom Jobcenter.

Zitat von: Mostrich84 am 13. März 2022, 08:26:29Das Amt zahlt keinen Umzug da er zwar im Bezug ist aber Sie zu viel verdient.
Das haben die beiden schriftlich? Die Umzugsnotwendigkeit ist ja nunmal mit der Eigenbedarfskündigung gegeben. Was haben die beiden überhaupt beantragt, wenn sie offenbar noch nicht mal eine neue Wohnung haben und die Umzugskosten noch nicht beziffern können?

Die Caritas hat nicht ganz unrecht, es ist eine Verhandlungssache mit dem Vermieter, die Umzugskosten von ihm zu bekommen, z. B. wenn die Wohnung früher frei werden könnte.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Mostrich84 am 13. März 2022, 08:26:29haben die Miete jetzt seit 2 Monaten um 100 Prozent gekürzt.
Die komplette Miete inkl. der Nebenkosten?
100% sind eher nicht üblich, da muss es schon harte Gründe dafür geben.
Hoffe mal der Anwalt hat die hier gehabt.

Zitat von: Mostrich84 am 13. März 2022, 08:26:29fristlos wegen Eigenbedarf gekündigt.
Warum wegen Eigenbedarf, irgendwie seltsam.

Zitat von: Mostrich84 am 13. März 2022, 08:26:29ist der Vermieter für den Umzug zuständig.
Nein der ist dafür nicht zuständig, egal warum die Wohnung gekündigt wurde.
Wie hier geschildert wird er wohl da Vermutlich, auch nicht Entgegen kommen.

Birgit63

Ich denke, die Kündigung wegen Eigenbedarf ist vorgeschoben. Allerdings habe ich noch nie gehört, dass man die Miete um 100 % kürzt. Sie haben einfach die Miete 2 Monate lang nicht gezahlt und das ist ein Kündigungsgrund.

jordon

Ich denke auch, eine Mietminderung zu 100 % ist zu viel.
Auch wenn evtl. die Eigenkündigung auf wackligen Beinen steht, dürfte in vorliegenden Fall eine Kündigung durch die Vermieter nach 573a BGB infrage kommen, diese benötigt keine Begründung.
Kündigungsfrist wären dann 6 Monate.

Sheherazade

Zitat von: Mostrich84 am 13. März 2022, 08:26:29
Jetzt wurde den beiden zum 11.Jun.2022 fristlos wegen Eigenbedarf gekündigt.

Lass dir doch einfach mal das Kündigungsschreiben zeigen, der Grund Eigenbedarf kann offenbar schon mal nicht stimmen und eine Kündigung zum 11. Juni ist auch nicht fristlos.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: jordon am 14. März 2022, 16:45:47Kündigungsfrist wären dann 6 Monate.
Wie kommst du darauf?

Hier gehe ich mal von 3 Monaten aus.

Sheherazade

Wahrscheinlich hat er sich verrechnet.
ZitatKündigungsfristen für Vermieter

Für Vermieter gelten laut Mietrecht gestaffelte Kündigungsfristen, je nachdem, wie alt das Mietverhältnis ist. Wenn im Mietvertrag eine andere, längere Kündigungsfrist vereinbart ist, muss sich der Vermieter daran halten.


    Mietdauer bis 5 Jahre: 3 Monate Kündigungsfrist
    Mietdauer bis 8 Jahre: 6 Monate Kündigungsfrist
    Mietdauer länger als 8 Jahre: 9 Monate Kündigungsfrist
    Mietdauer länger als 10 Jahre: 12 Monate Kündigungsfrist.
Sie gilt allerdings nur für Mietverhältnisse, die vor dem 1. September 2001 begonnen haben und in denen die zwölfmonatige Kündigungsfrist vereinbart wurde.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 15. März 2022, 16:45:52Wahrscheinlich hat er sich verrechnet.
Vermutlich gab es diese Kündigung weil, 2 Monate keine Miete gezahlt wurde.

Warum wegen Eigenbedarf ist mir hier nicht klar, eine Verwechslung vom TE?

Ratlos

100 % Mietminderung wegen der Querelen ist aber echt Utopie.
Da schau mal in die Minderungstabelle vom Mieterbund
https://mieterverein-vs.de/mietminderung-einige-beispiele/