Frage zu Kontopfändung

Begonnen von avatar, 15. März 2022, 12:09:36

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Hallo.

Eine Kontopfändung hat zu folgender Situation geführt:

(vorab: Ich wurde von "Sky" übel über den Tisch gezogen, d.h. mir werden Leistungen berechnet, die von Sky überhaupt nicht erbracht wurden. Gegen 20 Anwälte komme ich aber nicht an. Ein Widerspruch hätte nur zu noch mehr Gerichtskosten geführt.)

Also, wegen Überschreitung der Pfändungsgrenze wurden ca. 350 Euro von meinem Bankguthaben "eingefroren", sie erscheinen aber als normales Guthaben auf den Kontoauszügen. D.h. ich muss vom angezeigten Guthaben diesen Betrag abziehen, um mein real verfügbares Guthaben zu ermitteln.

Frage: Zählen diese 350 Euro mit, falls das Gesamtguthaben auf dem Konto die Pfändungsgrenze WIEDER einmal überschreiten solllte? Oder wird berücksichtigt, dass dieser Betrag bereits "eingefroren" ist?

Danke.

PS. Wegen Erkrankung kann ich im Moment nicht zur Bank, um die Frage dort abzuklären.

Ratlos

Der Betrag ist nicht eingeforen der ist bereits gepfändet also kann er gar nicht mehr zum Guthaben zählen.
Außer du gehst rechtlich gegen die Pfändung vor falls das überhaupt erfolgreich sein kann.
Darum hole ich immer mein Geld komplett ab ud lasse nur 1-2 € stehen.

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Nein, er ist NICHT gepfändet, sondern eingefroren, das hat mir die Bank vor Wochen definitiv bestätigt.

Zu dem Zeitpunkt wusste ich aber noch nicht, dass der Betrag auf den Kontoauszügen wie normales Guthaben erscheint (woran kein Zweifel besteht). Also angenommen, der Kontostand wäre 950 Euro, dann bekäme ich bei Abhebung des Gesamtguthabens nur 600 ausgezahlt. Die 350 gehören mir zwar, werden mir aber nicht ausgezahlt (das bedeutet "eingefroren"). Seitens der Bank hieß es, ich solle darüber mit der pfändenden Partei verhandeln.

Ich achte normalerweise darauf, dass die Pfändungsgrenze nicht überschritten ist, es kam aber eine unvorhergesehene Überweisung, die zur Überschreitung geführt hat.


Ratlos

Zitat von: avatar am 15. März 2022, 12:09:36
Eine Kontopfändung hat zu folgender Situation geführt:
Du schreibst es doch selber > Kontopfändung! Ruf doch mal die Bank an und frage nach was die unter "einfrieren" verstehen und vor allem nach dem Grund wenn angeblich keine Pfändung da ist.

avatar

Ich hab´s oben erklärt.

Also angenommen, der Kontostand wäre 950 Euro, dann bekäme ich bei Abhebung des Gesamtguthabens nur 600 ausgezahlt. Die 350 gehören mir zwar, werden mir aber nicht ausgezahlt (das bedeutet "eingefroren"). Seitens der Bank hieß es, ich solle darüber mit der pfändenden Partei verhandeln.

Ratlos

#5
Zitat von: avatar am 15. März 2022, 18:22:25Seitens der Bank hieß es, ich solle darüber mit der pfändenden Partei verhandeln.
Na dann stimmt doch was ich geschrieben habe. Noch hält die Bank dein Geld für einige Zeit zurück weil nur der Pfändende eine Pfändung aufheben kann.
Vereinbarst du zum Beispiel Ratenzahlung und der andere ist einverstanden ist da Geld wieder frei für dich wenn er das der Bank mitteilt.
Wenn keine Einigung dann kriegts der Gläubiger in schätze mal 2-3 Wochen überwiesen und endgültig weg ist es

Zitat von: avatar am 15. März 2022, 18:22:25Die 350 gehören mir zwar, werden mir aber nicht ausgezahlt (das bedeutet "eingefroren")
Für dich bedeutes es das!
Nein die gehören dir nicht mehr. Die 350 Mäuse sind gepfändet und darüber hat die Bank einen Gerichtsbeschluss sonst würde die das nicht machen.


Der Friese

Ziemliche ScheiXe. Ich hoffe du kommst da noch irgendwie raus. Helfen kann ich dir leider nicht, aber ein ungutes Gefühl hast du mir damit schon gemacht. Hat Sky wieder eine neue Masche, auf die auch andere reinfallen können? Ich bekomme auch ständig Mails, die ich aber nie öffne, weil es in der Regel nur Werbung ist. Muss man da auf irgendwas aufpassen?

Ratlos

da habe ich was für dich gefunden. Auch laufende Pfändung kann noch abgewehrt werden
https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/kontopfandung-schnelles-handeln-geboten/
das geht nach § 765a ZPO aber nur auf Antrag von dir.
4 Wochen bleibt das Geld bei deiner Bank dann wird es an den Pfänder überwiesen und weg ist es