Und wieder grüßt das VE-Formular (diesmal im WBA)

Begonnen von Wursti, 16. März 2022, 20:27:08

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Wursti

Moin liebes Forum,

kurz und knackig:

Im Oktober 21 ALG 2 beantragt, beim Antrag die Anlage VE nicht ausgefüllt und erklärt, dass ich in einer Wohngemeinschaft wohne und kein gemeinsamer Haushalt besteht.

Mitte Februar 22 den WBA gestellt. Darauf kam die übliche Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, u.a. Anlage VE. Habe Anlage VE dann unterschrieben, aber die weiteren Felder als nicht zutreffend durchgestrichen. Habe im Begleitschreiben erneut deutlich gemacht, dass ich in einer WG wohne und auf meine Angaben im Erstantrag verwiesen.

Nun kam der nächste Brief:

"Beigefügte Anlage VE ist auszufüllen, da XYZ mit Ihnen in einer Haushaltsgemeinschaft lebt."

Wie reagieren? Noch mal VE unterschreiben, alles andere durchstreichen? Gar nicht darauf eingehen? Komme mir langsam vor wie in "Und täglich grüßt das Murmeltier"...  :scratch:

Bürgergeld

#1
Zitat von: Wursti am 16. März 2022, 20:27:08
Moin liebes Forum,

kurz und knackig:

Im Oktober 21 ALG 2 beantragt, beim Antrag die Anlage VE nicht ausgefüllt und erklärt, dass ich in einer Wohngemeinschaft wohne und kein gemeinsamer Haushalt besteht.

Mitte Februar 22 den WBA gestellt. Darauf kam die übliche Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, u.a. Anlage VE. Habe Anlage VE dann unterschrieben, aber die weiteren Felder als nicht zutreffend durchgestrichen. Habe im Begleitschreiben erneut deutlich gemacht, dass ich in einer WG wohne und auf meine Angaben im Erstantrag verwiesen.

Nun kam der nächste Brief:

"Beigefügte Anlage VE ist auszufüllen, da XYZ mit Ihnen in einer Haushaltsgemeinschaft lebt."

Wie reagieren? Noch mal VE unterschreiben, alles andere durchstreichen? Gar nicht darauf eingehen? Komme mir langsam vor wie in "Und täglich grüßt das Murmeltier"...  :scratch:


https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vermutung-bedarfsgemeinschaft-7-abs-3-a-nr-1-sgb-ii-zusammenlebens/


Wursti

Zitat von: Bürgergeld am 16. März 2022, 21:32:01
Zitat von: Wursti am 16. März 2022, 20:27:08
Moin liebes Forum,

kurz und knackig:

Im Oktober 21 ALG 2 beantragt, beim Antrag die Anlage VE nicht ausgefüllt und erklärt, dass ich in einer Wohngemeinschaft wohne und kein gemeinsamer Haushalt besteht.

Mitte Februar 22 den WBA gestellt. Darauf kam die übliche Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, u.a. Anlage VE. Habe Anlage VE dann unterschrieben, aber die weiteren Felder als nicht zutreffend durchgestrichen. Habe im Begleitschreiben erneut deutlich gemacht, dass ich in einer WG wohne und auf meine Angaben im Erstantrag verwiesen.

Nun kam der nächste Brief:

"Beigefügte Anlage VE ist auszufüllen, da XYZ mit Ihnen in einer Haushaltsgemeinschaft lebt."

Wie reagieren? Noch mal VE unterschreiben, alles andere durchstreichen? Gar nicht darauf eingehen? Komme mir langsam vor wie in "Und täglich grüßt das Murmeltier"...  :scratch:


https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vermutung-bedarfsgemeinschaft-7-abs-3-a-nr-1-sgb-ii-zusammenlebens/

http://hartziv.info/wp-content/uploads/2017/01/Anlage-VE-Verantwortungs-und-Einstehensgemeinschaft.pdf

Die Paragraphen kenne ich. Und nun?

Und wieso hast du die Anlage VE eingestellt? Die kenne ich auch.

CCR

Zitat von: Wursti am 16. März 2022, 20:27:08Wie reagieren? Noch mal VE unterschreiben, alles andere durchstreichen? Gar nicht darauf eingehen? Komme mir langsam vor wie in "Und täglich grüßt das Murmeltier"...  :scratch:

    Im

Die BA schreibt dazu, ist doch eindeutig



Wohngemeinschaft
    Definition: Gruppe von Personen, die zusammen wohnen, und nicht verwandt oder verschwägert sind.

Auch: WG

Wer sich Wohnraum mit anderen Personen teilt, mit ihnen aber nicht verwandt oder verschwägert ist, lebt in einer Wohngemeinschaft.

Eine Wohngemeinschaft ist weder eine Bedarfsgemeinschaft noch eine Haushaltsgemeinschaft. Beantragen Bewohner einer Wohngemeinschaft Arbeitslosengeld II, müssen sie keine Angaben zu den persönlichen Verhältnissen ihrer Mitbewohnerinnen und Mitbewohner machen. Es reicht aus, wenn sie in der Anlage KDU den Mietanteil der weiteren Bewohner nennen oder die Untermietzahlung in der Anlage EK angeben.

Eine Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen kann so viele Bedarfsgemeinschaften enthalten, wie Personen der Wohngemeinschaft angehören.

https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/wohngemeinschaft

Sheherazade

Zitat von: Wursti am 16. März 2022, 20:27:08
"Beigefügte Anlage VE ist auszufüllen, da XYZ mit Ihnen in einer Haushaltsgemeinschaft lebt."

Wie kommt das Jobcenter darauf? Existiert ein WG-Mietvertrag?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Wursti

Zitat von: Sheherazade am 17. März 2022, 09:23:18
Zitat von: Wursti am 16. März 2022, 20:27:08
"Beigefügte Anlage VE ist auszufüllen, da XYZ mit Ihnen in einer Haushaltsgemeinschaft lebt."

Wie kommt das Jobcenter darauf? Existiert ein WG-Mietvertrag?

Ich weiß es doch auch nicht. Wir sind beide Hauptmieter und überweisen unsere Miete anteilig direkt an den Vermieter. Eine Kostenbeteiligungsvereinbarung liegt dem JC bereits vor. Wahrscheinlich weil Mann und Frau und länger als ein Jahr zusammen wohnend.

Hatte dem JC ja wie o.g. bereits mitgeteilt, dass ich die Anlage VE nicht ausfüllen kann, da keine Haushaltsgemeinschaft vorliegt. Können die in der Leistungsabteilung nicht lesen?

Aber wie nun reagieren? Nochmal nur unterschrieben und unausgefüllt zurücksenden? Oder vlt. eine Anzeige wegen Nötigung (im Amt)?  :teuflisch:





Sheherazade

Zitat von: Wursti am 18. März 2022, 16:49:51
Zitat von: Sheherazade am 17. März 2022, 09:23:18
Zitat von: Wursti am 16. März 2022, 20:27:08
"Beigefügte Anlage VE ist auszufüllen, da XYZ mit Ihnen in einer Haushaltsgemeinschaft lebt."

Wie kommt das Jobcenter darauf? Existiert ein WG-Mietvertrag?

Ich weiß es doch auch nicht.

Meistens liegt der Grund dafür bei einem Fehler im Erstantrag bzw. kann man im ersten Bewilligungsbescheid meistens erkennen, worauf das hinaus läuft.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Wursti

Zitat von: Sheherazade am 18. März 2022, 16:55:14
Zitat von: Wursti am 18. März 2022, 16:49:51
Zitat von: Sheherazade am 17. März 2022, 09:23:18
Zitat von: Wursti am 16. März 2022, 20:27:08
"Beigefügte Anlage VE ist auszufüllen, da XYZ mit Ihnen in einer Haushaltsgemeinschaft lebt."

Wie kommt das Jobcenter darauf? Existiert ein WG-Mietvertrag?

Ich weiß es doch auch nicht.

Meistens liegt der Grund dafür bei einem Fehler im Erstantrag bzw. kann man im ersten Bewilligungsbescheid meistens erkennen, worauf das hinaus läuft.

Trifft bei mir nicht zu. Beim Erstantrag habe ich dieselben Angaben gemacht und dann war es kein Thema. Also kein Fehler.

Noch irgendeine gehaltvolle Idee? Sonst kann das hier zu.

Grotesque

Würde einfach nochmal schreiben, dass eben KEINE Haushaltsgemeinschaft vorliegt und getrennt gewirtschaftet wird. Mehr kann man denke ich erstmal nicht machen.

Sollte man dir mit ewigem Hin-und-her-Schriftwechsel die Leistungen vorenthalten und du hast nicht genügend Erspartes, um vorerst deinen Mietanteil selbst zu zahlen, dann umgehend Eilantrag beim Sozialgericht stellen. Vorher sollte man aber erfolglos einen Vorschuss beantragt haben und tatsächlich mittellos sein, sonst wird abgelehnt weil die Eilbedürftigkeit fehlt.

Quinky

Wenn die beiden nicht miteinander verwandt sind, ist die Forderung des Jobcenters großer Blödsinn, DENN

Nichtverwandte können laut Gesetz NICHT in einer Haushaltsgemeinschaft leben, das ist NUR bei Verwandten möglich.

Bei Nichtverwandten gibt es lediglich zwei Möglichkeiten: gemeinsame Bedarfsgemeinschaft oder Wohngemeinschaft!

Ernie

Grotesque

Zitat von: Quinky am 19. März 2022, 18:10:01Wenn die beiden nicht miteinander verwandt sind, ist die Forderung des Jobcenters großer Blödsinn, DENN

Nichtverwandte können laut Gesetz NICHT in einer Haushaltsgemeinschaft leben, das ist NUR bei Verwandten möglich.

Bei Nichtverwandten gibt es lediglich zwei Möglichkeiten: gemeinsame Bedarfsgemeinschaft oder Wohngemeinschaft!

Da hast du natürlich recht!

Entweder ist das Kalkül vom JC oder die kennen selbst nicht den Unterschied zwischen einem gemeinsamen Haushalt und einer Haushaltsgemeinschaft :weisnich:
Wenn beides nicht vorliegt, sollte man das denen klar machen.