Jobcenter verlangt Sterbeurkunde von Haushaltshilfe

Begonnen von OnkelAndy, 18. März 2022, 17:24:14

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

OnkelAndy

Hallo liebe Community,

ich hoffe, ich bin in der richtigen Kategorie, und schildere einfach mal mein Anliegen:

Die Haushaltshilfe meiner verstorbenen Mutter hat, wie ich annehme, ein Kleingewerbe angemeldet und bezieht vom Jobcenter aufstockende Leistungen, da es zum Leben mit Mann und zwei Kinder nicht ausreicht. Nun verlangt das Jobcenter von ihr eine Sterbeurkunde meiner Mutter.

Ist es also rechtens, dass der Haushaltshilfe nun die Zahlung der Aufstockung verwehrt wird, wenn sie der Aufforderung zur Mitwirkungspflicht, eine Sterbeurkunde einzureichen, nicht nachkommt?

Erwähnt sei noch, dass die AOK NordWest ihr den Betrag ausgezahlt hat (und nicht das Jobcenter), der nun logischerweise auch nicht mehr auf irgendeiner Abrechnung aufgezählt wird, da sie meine Mutter ja NICHT mehr beschäftigen kann.


Würde mich als Sohn auch brennend interessieren, da ich ja nicht verpflichtet bin, Hunz und Kunz eine Sterbeurkunde und somit persönliche Daten einer Person auszuhändigen.

Dankeschön und liebe Grüße,
Andreas

justine1992

Deine Mutter war Arbeitgeberin? Oder war das die AOK?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

OnkelAndy

Meine Mutter hat die Haushaltshilfe vom Entlastungsbetrag der ihr monatlich zustand bezahlt.
Abgerechnet wurde direkt zwischen Haushaltshilfe und AOK.

justine1992

Also war Deine Mutter die Arbeitgeberin, die beiden hatten einen Arbeitsvertrag. Dann muss der Rechtsnachfolger Deiner Mutter (wohl Du?) ihr kündigen - außer im Arbeitsvertrag steht drin, dass er erlischt, wenn...
Es ist schon richtig, dass das JC einen Nachweis braucht, warum seine Kundin nicht mehr dort arbeitet.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

OnkelAndy

Zitat:
Zudem kommen bei diesen zusätzlichen Betreuungsleistungen oft geschulte Ehrenamtliche (§ 45d SGB XI, s. Quelle 3) zum Einsatz, mit denen pflegende Angehörige keine Verträge schließen müssen, sondern einfache Absprachen treffen können. Dieses Verfahren soll erleichtert den Zugang zu niedrigschwelligen Diensten, ist allerdings auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Quelle:
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/zusaetzliche-betreuungsleistungen-entlastungsleistungen-entlastungsbetrag/

Da gibt's dann von der AOK selbst eine Vorlage in Form einer Tabelle,  in der die Stunden und die erbrachten Leistungen aufgezählt werden.
Dieses Geld taucht ja nun halt auch nirgends mehr auf,  weswegen man es auch nicht mehr anrechnen kann. Verstehe jetzt also immer noch nicht, warum ich dem Jobcenter eine Sterbeurkunde zukommen lassen soll.

Ich habe sogar beim Jobcenter selbst nachgefragt... Dort konnte man mir leider auch nicht weiter helfen, das höre man da zum ersten Mal.

Sheherazade

Zitat von: OnkelAndy am 18. März 2022, 17:24:14
Nun verlangt das Jobcenter von ihr eine Sterbeurkunde meiner Mutter.

Lass dir das Schreiben mal zeigen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Was geht ein JC die Sterbeurkunde an, rein gar nichts.

Hat mit dem Job gar nichts zu tun, zumal sie als Haushalthilfe absolut keinen Anspruch auf diese Urkunde hat!
Sie muss dem JC nur eine Mitteilung zukommen lassen, Job ist weggefallen weil AG verstorben.

Auch wenn du hier evtl. der Erbe bist, die Sterbeurkunde geht die Haushalthilfe nichts an.

OnkelAndy

Hallo vanessa.

Ja so sehe ich das tatsächlich auch.
Die Haushaltshilfe hat gesagt, sie soll's beweisen.
Meine Nachbarin arbeitet selber beim JC, die habe ich heute gefragt, was das soll... Wenn ich den Namen von dem Kollegen habe, soll ich ihr bescheid sagen.

Lg

Kopfbahnhof

Zitat von: OnkelAndy am 22. März 2022, 19:15:26Die Haushaltshilfe hat gesagt, sie soll's beweisen.
Dann soll sie sich selbst mit dem JC Auseinander setzen.
Damit hast du nichts zu tun, max. eine Kündigung für die Haushalthilfe wenn das hier so war
Zitat von: justine1992 am 18. März 2022, 18:48:42die beiden hatten einen Arbeitsvertrag
Aber offenbar ist sie ja Selbständig und arbeitet auf Rechnung?

Diese geforderte Urkunde ist NUR für die Erben, Dritte geht sich gar nichts an.
Außer eben für die Abwicklung vom Erbe.

OnkelAndy

Sodele, ich hab dann auch mal mit der Haushaltshilfe geredet und bekam die Aussage: Wenn die eine Sterbeurkunde bekommen, dann geht das ja schneller...

Letzendlich hab ich dem JC dann doch nur ein Schreiben zukommen lassen bzw. ihr mitgegeben

Und somit ist dieses ganze Thema hier abgehakt. Sie hat sich einfach nur falsch mir gegenüber ausgedrückt, da sie halt sie ist :)
Danke dennoch für die Antworten und eurer Hilfsbereitschaft.

Grüße, Andreas.

Kopfbahnhof

Na dann ist ja alles klar :bye:

Wobei da mit, beim JC wohl auch nichts schneller gegangen wäre.