Kindergeld Rückforderung

Begonnen von Sensoriker, 22. März 2022, 16:41:46

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Flip

Das wären ja 160 bis 170% des Zahlbetrags der Düsseldorfer Tabelle. Kann ich fast nicht glauben. Kann man den Beschluss mal sehen? Oder den abgeschriebenen Tenor?

jordon

Zitat von: Sensoriker am 28. April 2022, 16:06:20Ich habe das wohl falsch rüber gebracht.

Laut Gericht beträgt sein Unterhalt 700,- (gerundet)
Gezahlt hat er bisher 500,- da die Tochter das KG direkt bekam. Seit 01.22 bekommt er das KG. Bezahlt, aber weiterhin nur 500,-
Wie alt ist das Kind denn?
Wohnt es zu Hause, oder hat es einen eigenen Hausstand?
Geht es zur Schule, macht eine Ausbildung oder studiert es?

Sensoriker

@Flip
Kommt hin. Er verdient um die 100k im Jahr (Und drückt sich vors bezahlen wo er nur kann :no: )

@jordon
20, Eigener Hausstand, studiert
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ottokar

Zitat von: Sensoriker am 26. April 2022, 13:37:11Gestern bekam sie einen Ablehnungsbescheid
Begründung: Sie erhalte von ihrer Mutter Barunterhalt. Eine Abzweigung ist daher nicht möglich.
Die Ablehnung ist rechtlich nicht haltbar, ich würde umgehend Widerspruch einlegen, Begründung:
1. Kindergeldberechtigt ist der Kindsvater, ob und wieviel Barunterhalt die Kindsmutter zahlt, ist für den Abzweigungsantrag vollkommen unrelevant.
2. Die Voraussetzungen für den Abzweigungsantrag sind sämtlich erfüllt:
- Ich lebe in einer eigenen Wohnung und sorge für mich selbst
- Mein Vater zahlt nicht den gerichtlich titulieren Unterhalt i.H.v. xxx Euro, sondern lediglich xxx Euro und begründet dies damit, dass er das Kindergeld von dem Unterhaltsbetrag abzieht, welches ich angeblich erhalten würde. Tatsächlich erhält er jedoch das Kindergeld und nicht ich.
Zwar kann ich den bislang fehlenden Unterhaltsbetrag im Wege der Zwangsvollstreckung geltend machen, jedoch kann ich damit nicht erreichen, dass zukünftig der tatsächlich geschuldete Unterhalt gezahlt wird. Ohne Abzweigung bin ich gezwungen, immer wieder Zwangsvollstreckungen i.H.d. des Kindergeldbetrages beim Unterhaltsschuldner durchführen zu lassen, genau das soll aber durch die Abzweigung vermieden werden.
Unterhaltstitel sowie Kontoauszüge über die tatsächlichen Unterhaltszahlungen habe ich beigefügt.

Hinweis:
Da hier ein Unterhaltstitel vorliegt, kann der rückständige geschuldete Unterhalt mittels Gerichtsvollzieher eingetrieben werden. Dazu reicht der Titel sowie der Nachweis, welcher Unterhalt tatsächlich gezahlt wurde und wie hoch der noch ausstehende Unterhalt ist.
Möglich ist dabei u.a. die Pfändung des Arbeitseinkommens oder des Kontos i.H. des geschuldeten Betrages. Eingetrieben werden kann aber nur ausstehender Unterhalt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


jordon

Ich habe eine Vermutung, warum die Familienkasse den Antrag abgelehnt hat.
@ Sensoriker
Um sicherzugehen, was für Einnahmen außer dem Unterhalt und dem Kindergeld hat das Kind noch?
BAFÖG?

Ottokar

Warum der Antrag abgelehnt wurde, steht im Ablehnungsbescheid.
Über irgendwelche darin nicht genannten Gründe zu spekulieren, hilft niemandem.
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Sensoriker

Es geht weiter.

Samstag bekam sie ein Schreiben von der Inkassostelle mit einer Forderung über eine Summe die keiner von uns nachvollziehen konnte.

Montag bekam sie dann von der Kindergeldkasse ein Schreiben, dass nach Prüfung der Sach und Rechtslage doch bis einschließlich Juni 2021 das Kindergeld zu Recht bezogen wurde.
Der zurückgeforderte Betrag sei nicht zu erstatten. Bis dahin schonmal gut. Danke dafür.

Aber wie gesagt nur bis Juni. (Jetzt wissen wir wo die Summe von der Inkassostelle herkommt)
Mittwoch bekam sie dann ein Schreiben von der Rechtsbehelfstelle wo ihr dann mitgeteilt wurde, dass über ihren Einspruch noch nicht entschieden werden kann. (Das im Antrag angegebene Konto ist das der Tochter. Wurde auch durch Kontoauszüge belegt, dass das KG dort einging.)

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Laut Auskunft der Mutter gab es von Juni auf Juli 2021 keine Änderungen.
Ich weiß nicht warum zum einen ihr Widerspruch bis Juni anerkannt wurde, aber ab Juli nicht mehr.
Ich habe höchstens den Verdacht, dass ihr Ex noch versucht das KG rückwirkend für Juli – Dezember 2021 zu bekommen.
Falls dem so sein sollte hat er von 07-12.2021 das KG vom Unterhalt abgezogen, holt sich das KG jetzt zusätzlich von der Familienkasse wieder und die Mutter muss das KG zurückzahlen.
Ich bezweifele daher ganz stark, dass er den Weiterleitungsvordruck unterschreiben wird.

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Nur ein Gedanke dazu: Wenn ihm jetzt nachträglich das KG für 07-12.21 zugesprochen wird, müsste die Tochter ja eigentlich den fehlenden Unterhalt (KG) von ihm einfordern können!?

Gruß Sensoriker

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Flip

Es steht doch da, wieso: weil lt. Kindergeldkasse der Vater ab Juli den Anspruch auf das Kindergeld hat. Die Sache ist dann erledigt, wenn er die Erklärung unterschreibt.

Das mit dem "er muss mehr zahlen" haben wir doch schon durchgekaut. Dazu müsstest du die Frage nach dem Titel mal beantworten.

geraldxx

Wieviel er an Unterhalt zahlen muss kann man berechnen. Allerdings müsste man dann das jährliche Bruttoeinkommen kennen, wieviel die Tochter selbst verdient, wie alt sie ist etc. Auch kann die Mutter ihre Tochter sicherlich unterstützen oder ist sie selbst arbeitslos?

Sensoriker

Sorry für die verspätete Rückmeldung. War gesundheitlich wieder etwas angeschlagen.

Der Vater bekommt seit Januar 2022 das KG.
Das er daher ab 01.22 mehr zahlen muss ist klar. Tut er nur nicht, deshalb der Abzweigungsantrag, der abgelehnt wurde (Widerspruch läuft). Das ist, aber jetzt auch nicht die Frage.

Ich gehe mal davon aus, dass die Familienkasse rückwirkend nur auf Antrag zahlt ??
Deshalb meine Vermutung, dass der Widerspruch gegen die Rückzahlung nur bis 06.2021 stattgegeben wurde, weil der Vater jetzt das Geld für 07-12.21 rückwirkend noch kassieren möchte.

Es geht daher jetzt rein um die Zeit 07-12.21.
- Tochter hat das KG direkt von der FK bekommen. (Vater weiß das)
- Er hat in der Zeit auch deswegen das KG vom Unterhalt abgezogen (soweit korrekt)
- Jetzt versucht er das KG für die Zeit noch mal für sich zu bekommen. (was wohl auch bewilligt wird)
- Er weigert sich zudem die Erklärung wegen der Weiterleitung zu unterschreiben.

Daher die Frage müsste die Tochter dann für die Zeit den fehlenden Unterhalt (einbehaltene KG) pfänden lassen können, da sich die Voraussetzungen (Vater bekommt doch für 07-12.21 das KG) jetzt geändert haben.
Er kann ja schlecht sich weigern die Weiterleitung zu bestätigen und dann das KG für die Zeit behalten mit der Begründung sie hätte es schon bekommen. Damit würde er doch zugeben, dass es doch weitergeleitet wurde.
Die Tochter wurde dann das KG für die Zeit an die Mutter zurückzahlen, damit sie dann die Rückforderung begleichen kann.

Die Frage zum Titel und der Höhe des Unterhalts hatte ich übrigens schon in Post #11 beantwortet.

Gruß Sensoriker
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Ottokar

Zitat von: Sensoriker am 21. Mai 2022, 11:38:49Daher die Frage müsste die Tochter dann für die Zeit den fehlenden Unterhalt (einbehaltene KG) pfänden lassen können, da sich die Voraussetzungen (Vater bekommt doch für 07-12.21 das KG) jetzt geändert haben.
In jedem Fall kann hier gepfändet werden.
Wer das KiGe bislang bekam, oder ab wann der Vater das KiGe bekommt, oder das die Mutter das KiGe an die Tochter "weitergeleitet" hat (was sie auf diese Weise gar nicht hätte tun dürfen), ist dafür vollkommen unrelevant. Relevant für die Pfändung ist allein der Unterhaltstitel gegenüber dem Vater. Dieser muss den bislang zu wenig gezahlten Unterhalt in jedem Fall nachzahlen.
Hier Unterhalt und KiGe zu verrechnen ist nicht möglich weil nicht zulässig, insbesondere da die Familienkasse die Weiterleitung abgelehnt hat.
Dazu muss man trennen:
- der Unterhaltsanspruch  besteht zwischen Kindsvater und Kind,
- der Kindergeldanspruch besteht zwischen Familienkasse und Kindsvater.
Mit der Kindergeldzahlung an den Vater "erstattet" die Familienkasse faktisch dem Vater einen Teil des von ihm zu zahlenden Kindesunterhalts und entlastet diesen damit finanziell. Ob der Kindsvater Kindergeld erhält oder nicht, ist jedoch für den Unterhaltsanspruch des Kindes an den Vater vollkommen unrelevant.

In diesem Zusammenhang ist auch das
Zitat von: Sensoriker am 21. Mai 2022, 11:38:49Die Tochter wurde dann das KG für die Zeit an die Mutter zurückzahlen, damit sie dann die Rückforderung begleichen kann.
kritisch zu hinterfragen, denn wenn die Tochter allein wohnt, besteht auch ein Unterhaltsanspruch zwischen Kindsmutter und Kind. Wenn die Kindsmutter diesen damit erfüllt hat, dass sie den Kindergeldbetrag direkt an die Tochter zahlen ließ, statt ihn selbst von ihrem Konto zu zahlen, ändert das nichts. Ebensowenig ob die Kindsmutter Anspruch auf Kindergeld hat(te) oder nicht.
Wenn die Tochter Anspruch auf Unterhalt von der Kindsmutter i.H. des Kindergeldbetrages hatte, dann steht der Tochter dieses Geld als Unterhalt zu und muss in keinem Fall zurückgezahlt werden. Das was die Mutter an die Familienkasse (zurück)zahlen muss ist dann de facto der Betrag, den die Mutter eigentlich aus ihrem Einkommen als Unterhalt an die Tochter hätte zahlen müssen, egal ob die Mutter Kindergeldanspruch hat oder nicht.
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Flip

ZitatDie Frage zum Titel und der Höhe des Unterhalts hatte ich übrigens schon in Post #11 beantwortet.

Nein, hast du nicht, denn in #14 schreibst du plötzlich was von 700 Euro. Und dass er angeblich trotzdem immer nur 500 Euro gezahlt hätte. Abgesehen davon, dann das eine Differenz von fast dem gesamten Kindergeld gewesen wäre und nicht nur die Hälfte:

Ein Gericht tituliert den Zahlbetrag. Der Abzug hälftigen Kindergelds ist einfach nur eine Rechengröße. Du verstehst da unterhaltsrechtlich vollkommen falsch in Bezug auf Unterhalt und Kindergeld.

Ich bitte dich daher nochmals, entweder das Rubrum des Unterhaltstitel abzuschreiben oder aber hochzuladen.

Sensoriker

Entschuldigung. Ich habe den Thread hier völlig aus den Augen verloren.

Nach nochmaligen Widerspruch wurde die Rückforderung soweit geändert, dass nur noch ca. 1/3 der ursprünglichen Forderung  übrig blieb.
Diese wurde inzwischen von der Mutter beglichen. Die Tochter fordert nun diese Summe vom Vater, da er das KG bekommen, behalten und trotzdem vom Unterhalt abgezogen hat. Sobald sie das Geld bekommt, zahlt sie ihrer Mutter das Geld zurück.

Ende gut alles gut. Ich bedanke mich für die Hilfe.

Gruß Sensoriker
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