Kindergeld Rückforderung

Begonnen von Sensoriker, 22. März 2022, 16:41:46

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Sensoriker

Zur Erklärung

Mutter / Vater leben getrennt
Mutter war bisher immer Kindergeldberechtigte.
Als ihre Tochter auszog wäre eigentlich ihr Vater Kindergeldberechtigter geworden, da er den höheren Unterhalt bezahlt. Nur wusste das keiner zu der Zeit.
Der Vater bezahlt seitdem den festgesetzten Unterhalt abzüglich Kindergeld an seine Tochter.
Das Kindergeld wird direkt von der Familienkasse (kein Abzweigungsantrag) an ihre Tochter überwiesen.
Jetzt bekam die Mutter ein Schreiben indem das gesamte KG (seit dem Auszug der Tochter) zurückgefordert wird, da sie ja nicht die Kindergeldberechtigte war sondern ihr Expartner.
Das der Anspruch auf KG bestand ist unstrittig.

Bis 2018 wäre es ja relativ einfach gewesen. KG zurückzahlen, Vater stellt rückwirkend KG Antrag, bezahlt dann das erhaltene KG an seine Tochter aus und die Tochter zahlt es dann an ihre Mutter zurück.
Leider wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass KG nur noch 6 Monate rückwirkend beantragt werden kann.

Die Mutter hat nun ein großes Problem
Ihre Tochter hat das KG erhalten (was ja richtig ist) ihr EX hat sich die ganze Zeit den Kindergeldanteil beim Unterhalt gespart.
Sie soll jetzt, aber die gesamte Summe zurückzahlen.

Weiß Jemand was man hier noch retten kann?

Gruß Sensoriker
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ottokar

Ich würde die Forderung zurückweisen. Begründung:
1. Die Mutter hat auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut und das Kindergeld nachweislich an die Tochter ausgezahlt.
Eine Rückforderung scheidet damit gemäß § 45 Abs. 2 SGB X aus.
2. Eine Rückforderung ist auch deshalb unbillig, da das Kindergeld nachweislich dem Kindsvater zugute kam, der - wie die Familienkasse nun feststellte - der tatsächlich Kindergeldberechtigte war und ist, denn der Kindsvater hat bei seinen Unterhaltszahlungen nachweislich regelmäßig den Kindergeldbetrag in Abzug gestellt, den das Kind ja nachweislich von der Kindsmutter erhielt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sensoriker

Hallo Ottokar

Sorry für die verspätete Antwort.

Erstmal Danke für deine Antwort. Genau sowas habe ich gesucht.

Leider stellt sich das ganze inzwischen doch als etwas komplizierter heraus.
Die Tochter bekam bisher das KG direkt von der Familienkasse. Sie haben beim Antrag die Kontonummer der Tochter angegeben also kein Abzweigungsantrag.
Die Mutter hatte wohl auch schon einen "Widerspruch" / Erwiderung zum Schreiben der FK geschrieben.
Sie sucht jetzt alle Unterlagen zusammen und mailt sie mir in den nächsten Tagen zu. Ich kann dann erstmal aussortieren wie alles genau abgelaufen ist.
Ich melde mich dann wieder wenn ich genaueres weiß.

Gruß Sensoriker
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Ottokar

Zitat von: Sensoriker am 30. März 2022, 23:42:35ie Mutter hatte wohl auch schon einen "Widerspruch" / Erwiderung zum Schreiben der FK geschrieben.
Sofern daraufhin ein Widerspruchsverfahren eröffnet wurde, wovon man eigentlich ausgehen muss, kann man so lange weitere/neue Widerspruchsgründe nachtragen, wie das Verfahren läuft.
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Sensoriker

Hallo Ottokar
Inzwischen habe ich alle Unterlagen/Infos zusammen.

-   Tochter studiert nachweislich seit 2020
-   Kindergeld wurde bisher von der Mutter beantragt.
-   Tochter wurde im neuen Antrag als Kontoinhaberin mit Kontonummer zwecks Überweisung angegeben.
-   Kindergeld wurde seit September 2020 von der Familienkasse direkt an die Tochter überwiesen.
-   Vater ist unterhaltspflichtig. Summe wurde vom Gericht festgelegt. Er überweist seitdem seinen Unterhalt abzüglich das KG was die Tochter bekommt (bekam).
-   Anfang 2022 beantragte der Vater das KG. Bezahlt, aber weiterhin den Unterhalt abzüglich KG.
-   Der FK stellte daraufhin fest, dass die Mutter keinen Anspruch auf KG hatte, da der Vater den höheren Unterhalt bezahlt.
-   Die FK hob daraufhin rückwirkend den Bescheid über KG auf mit der Begründung, dass der Vater den höheren Unterhalt bezahlt und er vorrangigen Anspruch hätte. Zudem wird
        behauptet die Tochter hätte 2021 keinen Anspruch gehabt obwohl sie nachweislich in der Zeit studiert hat.
        Sie erkennen ebenso wenig die Weiterleitung des KG an, da der Vater dies nicht schriftlich bestätigt hat. (Wie denn auch wenn die Tochter das KG direkt von der FK bekommen hat.
-   Zusätzlich fordert die FK die komplette Rückzahlung von der Mutter für die Zeit von 09.2020 – 12.21
-   Die Mutter schickte eine Stellungnahme bezüglich der Aufhebung des KG ab 01.22 (keinen direkten Widerspruch).
-   Einen Widerspruch gegen die Rückzahlungsverpflichtung ist nicht erfolgt.

Klar ist, dass die Tochter den nun fehlenden Unterhalt vom Vater einfordern muss (wie er drauf ist wahrscheinlich einklagen) Oder wäre es einfacher wenn sie einen Abzweigungsantrag stellt?

Das größte Problem was die Mutter nun hat ist die Rückzahlung vom KG.

Ganz schön verworren das ganze. Ich hoffe du kannst mir (ihr) helfen wie sie jetzt am besten vorgehen soll.

Gruß Sensoriker
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Ottokar

Zitat von: Sensoriker am 07. April 2022, 19:19:24Das größte Problem was die Mutter nun hat ist die Rückzahlung vom KG.
Sofort Widerspruch gegen die Rückforderung einlegen, Begründung wie in Antwort #1.
Sofern die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist, stattdessen mit gleicher Begründung einen Überprüfungsantrag zur Rückforderung stellen.

Zitat von: Sensoriker am 07. April 2022, 19:19:24Klar ist, dass die Tochter den nun fehlenden Unterhalt vom Vater einfordern muss (wie er drauf ist wahrscheinlich einklagen) Oder wäre es einfacher wenn sie einen Abzweigungsantrag stellt?
Du meinst, dass der Kindsvater das KiGe behält, statt es an die Tochter weiterzuleiten? Sollte das der Fall sein, sollte sie einen Abzweigungsantrag stellen.
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Flip

Eine Abzweigung geht doch nur, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird oder geringer ist als das Kindergeld, § 74 EStG. Lt. Eingangsbeitrag zahlt der Vater höheren Unterhalt als die Mutter.

Sensoriker

Ich danke dir Ottokar.

Ich mache mit ihr was fertig damit sie das kommende Woche abschicken kann. Ich hoffe es hilft.
Ich melde mich sobald sie Rückmeldung bekommt.

Der Vater ist ja vom Gericht verurteilt worden (schon traurig genug, dass überhaupt das Gericht eingeschaltet werden musste) Unterhalt zu zahlen. Als die Tochter das KG direkt bekommen hat, hat er das KG vom Unterhalt abgezogen (Was ja auch richtig war).
Seit Januar dieses Jahres erhält er nun das KG. Bezahlt, aber weiterhin den Unterhalt den er vorher bezahlt hat.
Ich habe ihr nun empfohlen einen Abzweigungsantrag zu stellen.

Gruß Sensoriker
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Ottokar

So hatte ich das auch verstanden, er zahlt nicht den vollen vom Gericht festgelegten Unterhalt, sondern abzgl. KiGe. Damit sind die Voraussetzungen für einen Abzweigungsantrag erfüllt.
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Sensoriker

Das Theater geht weiter. Nächster Kapitel.

Ihre Tochter hat inzwischen einen Abzweigungsantrag gestellt.
Gestern bekam sie einen Ablehnungsbescheid
Begründung: Sie erhalte von ihrer Mutter Barunterhalt. Eine Abzweigung ist daher nicht möglich.

Ich steige inzwischen da gar nicht mehr durch. Was hat ihre Mutter jetzt damit zu tun? Der Vater bekommt doch das KG und behält es weiterhin für sich.

Siehe ich das richtig, dass ihr nun nichts anderes übrig bleibt als den vollen Unterhalt vom Vater über das Gericht einzuklagen? Oder gibt es da noch eine schnellere Möglichkeit?
Beim Gericht kann es ja ewig dauern. Ihr fehlen seit Anfang 2022 jeden Monat 200,- Euro.

Gruß Sensoriker
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Flip

Wieviel Unterhalt wird denn von der Mutter und wieviel vom Vater gezahlt? Und in welcher Höhe ist der Unterhalt tituliert?

Sensoriker

Vater abzüglich Kindergeld = 500,-
(Tochter hat bis 12.2021 KG direkt erhalten. Jetzt bekommt der Vater das KG und zahlt trotzdem nur 500,-)
Mutter = 50,-

Auch so tituliert.

Gruß Sensoriker
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jordon

Dann ist die Ablehnung des Abzweigungsantrages korrekt, denn Kindergeld berichtigt ist der Elternteil, der den höheren Unterhalt erbringt und das ist in deinem Fall der Vater.

Flip

Das Kindergeld ist quasi eine Steuerermäßigung für den, der den höheren Unterhalt zahlt. Wenn der Vater zahlt, was tituliert wurde, dann gibt es keinen weiteren Anspruch.

Sensoriker

Ich habe das wohl falsch rüber gebracht.

Laut Gericht beträgt sein Unterhalt 700,- (gerundet)
Gezahlt hat er bisher 500,- da die Tochter das KG direkt bekam. Seit 01.22 bekommt er das KG. Bezahlt, aber weiterhin nur 500,-
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