100% Sanktion - Schweigepflichtentbindung

Begonnen von Lu, 25. März 2022, 11:36:32

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Lu

Hallo

Ich bin 22 Jahre alt und aufgrund von psychischen Problemen schon etwas länger von meiner Hausärztin krankgeschrieben, ich stehe auf Wartelisten von Psychologen, aber das kann ja gerade in der jetzigen Zeit dauern bis man da einen Termin bekommt.

Nun habe ich vom Jobcenter einen Gesundheitsfragebogen bekommen den ich ausgefüllt zurück geschickt habe, nur die Schweigepflichtentbindung hatte ich nicht unterschrieben, da ich nicht wollte das jemand anderes über meine Probleme erfährt wenn es nicht unbedingt sein muss, da sie doch sehr privat sind.

Nun habe ich eine Sanktion von 100% bekommen die zum 01.04.22 greifen soll, in der steht das ich den gesundheitsfragebogen und die Schweigepflichtentbindung nicht zurück geschickt habe.

Den Fragebogen habe ich via Einwurfeinschreiben verschickt, also kann ich beweisen daß er angekommen ist (?) Den Zettel habe ich noch.

In dem Brief stand das Sie mich darum bitten die Schweigepflichtentbindung zu unterschreiben, nicht das es Pflicht ist.

Ich habe schon Wiederspruch eingelegt, mit der Nummer vom Einschreiben und der nun doch unterschriebenen Entbindung meiner Hausärztin.

Denkt ihr die Sanktion wird wieder zurück genommen ?
Ich bekomme jetzt keinen Cent mehr, nicht Mal mehr Miete...
Ich bin echt am verzweifeln und hatte gestern Vormittag schon einen Zusammenbruch der ohne meine Mom wohl nicht gut geendet wäre, ich habe echt Panik.

Dazu kommt daß ich zum August endlich eine Ausbildungsstelle gefunden habe, die ich mir zutraue und auch mit einer zukünftigen Therapie vereinbar wäre, bei der ich auch angenommen wurde

Meph1977

Widerspruch einlegen.

Das Jobcenter hat keinen Anpruch darauf eine Schweigepflichtenbindung zu bekommen auch der Gesundheitsfragebogen muss nicht ausgefüllt werden. Kannst du das Schreiben Mal anonymisiert einstellen.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Lu

Von dem Brief mit der Leistungsentziehung oder mit dem Gesundheitsfragebogen ? ^^'

Klar mach ich sehr gerne sowie ich wieder Zuhause bin.

Meph1977

Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Lu

Ich hoffe das, dass so reicht 😅

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ratlos

Naja muss man denke ich kein Experte sein wenn du 3 mal aufgefordert wurdest und 1/2 Jahr Zeit hattest die Mitwirkung nachzuholen.

Meph1977

Zitat von: Ratlos am 25. März 2022, 12:57:02
Naja muss man denke ich kein Experte sein wenn du 3 mal aufgefordert wurdest und 1/2 Jahr Zeit hattest die Mitwirkung nachzuholen.

Irrelevant es gibt keine Mitwirkungspflicht gegenüber dem Jobcenter was diese Unterlagen angeht. Die Einstellung ist rechtswidrig.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Lu

Zitat von: Meph1977 am 25. März 2022, 12:59:11
Zitat von: Ratlos am 25. März 2022, 12:57:02
Naja muss man denke ich kein Experte sein wenn du 3 mal aufgefordert wurdest und 1/2 Jahr Zeit hattest die Mitwirkung nachzuholen.

Ich habe den Gesundheitsfragebogen ja zurück geschickt (mehrfach), sogar via Einschreiben. Das einzige was ich nicht unterschrieben hatte war die Schweigepflichtentbindung da dort stand das sie mich nur darum bitten sie zu unterschreiben, ich habe sogar einen Brief dabei gelegt warum ich sie nicht unterschreiben will.

Lu

Zitat von: Meph1977 am 25. März 2022, 12:59:11
Zitat von: Ratlos am 25. März 2022, 12:57:02
Naja muss man denke ich kein Experte sein wenn du 3 mal aufgefordert wurdest und 1/2 Jahr Zeit hattest die Mitwirkung nachzuholen.

Irrelevant es gibt keine Mitwirkungspflicht gegenüber dem Jobcenter was diese Unterlagen angeht. Die Einstellung ist rechtswidrig.

Also denkst du das ich mein Geld noch bekomme, bzw mein Wiederspruch bewilligt wird ?

Sorry sollte das jetzt eine dumme Frage sein, ich kenne mich mit dem ganzen Thema nicht so gut aus ^^'
Und vielen Dank für deine Hilfe.

Meph1977

falls das Geld bis 31.03. nicht da ist solltest du zum für dich Sozialgericht und Antrag auf einstweilige Anordnung stellen.
1. Weil die Einstellung rechtswidrig ist. Eine Mitwirkungspflicht bezüglich Schweigepflichtentbindung besteht nicht gegenüber dem Jobcenter sondern nur gegenüber dem ärztlichen Dienst/Gesundheitsamt (je nachdem wer bei euch diese Untersuchung macht)
2. bist du der Aufforderung obwohl sie rechtswidrig ist bereits nachgekommen.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Kopfbahnhof

Genau so muss man es machen, wie in der Antwort von @Meph1977

Den Ausgang vom Widerspruch würde ich hier nicht Abwarten, sondern sofort zum SG damit.
Diese Einstellung ist hier, höflich Ausgedrückt, eine Frechheit.

Man muss noch nicht mal den Gesundheitsfragebogen zum JC bringen, wenn dann zum ÄD.

Du muss gar keinem eine Schweigepflichtsentbindung geben, was aber eher ein Nachteil sein dürfte, bei der Beurteilung.

Du kannst die für jeden Arzt einzeln Erteilen.
Wenn einer dabei ist wo du es nicht möchtest, kann man das auch Verweigern.
Egal ob beim ÄD oder der RV.

Grundsätzlich ist das Freiwillig, keiner kann einen dazu zwingen.

BigMama

Offenbar hat das JC hier Zweifel an der grundsätzlichen Erwerbsfähigkeit und somit Zweifel an der Zuständigkeit.

Bei der Feststellung der Erwerbsfähigkeit muss TE mitwirken.

Zitat von: Lu am 25. März 2022, 11:36:32Ich bin 22 Jahre alt und aufgrund von psychischen Problemen schon etwas länger von meiner Hausärztin krankgeschrieben, ich stehe auf Wartelisten von Psychologen, aber das kann ja gerade in der jetzigen Zeit dauern bis man da einen Termin bekommt.
Offenbar schon über ein halbes Jahr. Der mir bekannte übliche Weg ist die Überweisung vom Hausarzt zu einem Facharzt für Psychiatrie. Dieser stellt eine Diagnose und legt die weitere Behandlung fest, in deren Folge auch eine Therapie bei einem Psychologen vorgesehen sein kann.

Das eine Hausärztin eine so junge Patientin mit einer psychischen Erkrankung so lange selbst behandelt ohne einen Facharzt für dieses Gebiet hinzuzuziehen ist für mich ungewöhnlich.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Lu

@BigMama

Ich stehe ja auf Wartelisten von Psychologen, doch leider sind die alle so ausgebucht das sie keine neuen Patienten nehmen bzw nur mit extrem langen Wartezeit.
Teilweiße hat sogar meine Ärztin mit mir angerufen, aber nur die selbe Antwort wie ich bekommen, das sie mich höchstens auf die Warteliste setzen können.

Hier gibt es leider allgemein wenig Psychologen ect die Kassenpatienten nehmen, glaub mir ich wünschte auch ich hätte schon die Hilfe die ich benötige und auch will...

Der Friese

Das liest sich alles mal wieder nach einer schwindeligen Optionskommune, die meint eigene Gesetze zu haben.  :wand:

Filip2610

Erstens vermute ich, dass die Leistungen jetzt vom Jobcenter gezahlt werden, weil der Erpressungsversuch ja funktioniert hat und die Dinge nachgereicht wurden. Zweitens würde ich beim zuständigen Sozialgericht sicherheitshalber einen formlosen Eilangtrag auf Zahlung der Gelder stellen, damit die da auch ein Auge drauf haben und alles klappt. Drittens ist meine Erfahrung in Berlin, dass es eine Richterin vom Sozialgericht und auch ein darüberstehendes Landessozialgericht akzeptiert haben, dass das Jobcenter 50 % des Regelbedarfs kürzt wegen Nichtabgabe des Gesundheitsfragebogens und der Schweigepflichtentbindung. Wegen eines anderen Aspektes musste das Jobcenter dann fast das gesamte Geld nachzahlen. Aber die hier vorgetragene Argumentation, dass das eindeutig rechtswidrig sei, weil die Sachen ja gar nicht an das Jobcenter hätten geschickt werden müssen,  wurde von diesen Richtern nicht geteilt, und auf die kommt es ja letztlich an. Mein Anwalt hält die Verpflichtung zur Abgabe eine Schweigepflichtentbindung für verfassungswidrig. Es ist unklar, ob und wie das Bundesverfassungsgericht in einem solchen Fall entscheiden würde. Insgesamt denke ich: Das Geld wird sehr wahrscheinlich kommen, also keine zu großen Sorgen machen, aber intensiv dranbleiben, damit die Kohle jetzt wirklich fließt. Toi toi toi 😉