Zusammen ziehen alg2

Begonnen von Roccat01, 25. März 2022, 20:02:53

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Roccat01

Guten Abend

Ich bekomm in Moment  alg2, 

Meine Freundin  und ich möchte  gerne zusammen  ziehen,  sie bezieht leider aus gesundheitlichen Gründen  alg2



Meine Frage  ist wie müssen  wir vorgehen?
Sie kommt aus einer  anderen  Stadt  und möchte  zu mir ziehen.

Möchte  1 jahr auf Probe  machen  damit jeder  seinen normalen  regelsatz  bekommt.

Umzug  hat sie bereits  gemeldet  bei ihren  Amt aber keine Antwort  bis jetzt erhalten.

Muss  Sie jetzt auch bei meinen Amt . vorsprechen  bzw.. Antrag  stellen?

Wird mein jetziger  Antrag  rückgängig  gemacht  und muss alles neu beantragen?

Kenn mich damit nicht so aus.

Möchte  ja nicht das man meine Leistungen  aufhebt, nur weil sie zu mir zieht..

Wichtig ist für  uns.. 1 jahr  auf Probe..

AlterGaul

Es gibt kein Jahr auf Probe. Lediglich die Beweislast ändert sich nach einem Jahr. Deshalb ordnungsgemäße Angaben machen und schauen was passiert. Dein Antrag wird mit Sicherheit nicht aufgehoben.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Simone-

Zitat von: Roccat01 am 25. März 2022, 20:02:53
Wichtig ist für  uns.. 1 jahr  auf Probe..
Am Satzende folgt EIN Punkt, nicht zwei :zwinker:.

1 Jahr auf Probe gibt es nicht.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/7.html
Zitat(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben

Es wird eben automatisch eine VuE vermutet, wenn man länger als ein Jahr zusammen lebt. Das heißt aber nicht, dass nicht vorher auch schon eine VuE angenommen werden kann.

Ihr bekommt beide ALG II? Dann würde nur beide Regelsätze angepasst werden, wenn man euch als VuE einstuft.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Roccat01

Und wie muss meine Freundin  vorgehen? Sich bei meinen Amt melden und sagen sie will zu mir ziehen?

Delfinanne

Zusammenziehen und es dann melden
Carpe diem! ich lebe jetzt, ich lebe heute und ich geniesse in vollen Zügen

Roccat01

Zitat von: Delfinanne am 26. März 2022, 04:38:08
Zusammenziehen und es dann melden

Sie muss es doch vorher melden.. Damit sie auch Leistungen  bekommt.

Einfach einziehen  ohne was schriftliches  geht ja nicht... Und Vermieter.muss auch eine  mietbescheinigung  ausstellen, das sie  dann bei mir wohnt.

Fettnäpfchen

Roccat01

Lies mal den Ratgeber Umzug

Zitat von: Roccat01 am 25. März 2022, 20:02:53Umzug  hat sie bereits  gemeldet  bei ihren  Amt aber keine Antwort  bis jetzt erhalten.
Was hat sie geschrieben und was erwartet sie das sie als Antwort bekommt?

Dann bei dem neuen JC einen Neuantrag stellen.
Dazu noch eine KBV mit dir machen, ansonsten seid ihr sofort eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB
Du selber machst mit Einzug beim JC eine VÄM und meldest das du eine Untermieterin seit xx.xx.2022 hast und legst eine Kopie der KbV bei.
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt

Alles in Kopie und mit Eingangsbestätigung wenn möglich und in einen Ordner das ist Usus!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Roccat01

Zitat von: Fettnäpfchen am 27. März 2022, 14:32:39
Roccat01

Lies mal den Ratgeber Umzug

Zitat von: Roccat01 am 25. März 2022, 20:02:53Umzug  hat sie bereits  gemeldet  bei ihren  Amt aber keine Antwort  bis jetzt erhalten.
Was hat sie geschrieben und was erwartet sie das sie als Antwort bekommt?

Dann bei dem neuen JC einen Neuantrag stellen.
Dazu noch eine KBV mit dir machen, ansonsten seid ihr sofort eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB
Du selber machst mit Einzug beim JC eine VÄM und meldest das du eine Untermieterin seit xx.xx.2022 hast und legst eine Kopie der KbV bei.
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt

Alles in Kopie und mit Eingangsbestätigung wenn möglich und in einen Ordner das ist Usus!

MfG FN

Möchte  aber kein unterMietvertrag  machen.

Sie möchte  zu mir ziehen  und dann von Vermieter  die Vermieter bescheinigung  haben.
Ohne kann sie ja kein Geld beantragen

Deswegen die Frage wie am besten  vorgehen?

Einen Vertrag  zwischen  mir und ihr wird nicht gemacht.




Fettnäpfchen

Roccat01

Dann mach das wie du es gerne hättest.

Viel Erfolg
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

justine1992

Zitat von: Roccat01 am 28. März 2022, 12:11:13
Möchte  aber kein unterMietvertrag  machen.

Sie möchte  zu mir ziehen  und dann von Vermieter  die Vermieter bescheinigung  haben.
Ohne kann sie ja kein Geld beantragen

Deswegen die Frage wie am besten  vorgehen?

Einen Vertrag  zwischen  mir und ihr wird nicht gemacht.
Mit wem wird Deine Freundin dann einen Mietvertrag haben?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Roccat01

Zitat von: justine1992 am 28. März 2022, 16:41:15
Zitat von: Roccat01 am 28. März 2022, 12:11:13
Möchte  aber kein unterMietvertrag  machen.

Sie möchte  zu mir ziehen  und dann von Vermieter  die Vermieter bescheinigung  haben.
Ohne kann sie ja kein Geld beantragen

Deswegen die Frage wie am besten  vorgehen?

Einen Vertrag  zwischen  mir und ihr wird nicht gemacht.
Mit wem wird Deine Freundin dann einen Mietvertrag haben?

eine vermieterbescheinigung von vermieter das sie bei mir wohnt reicht laut infos..
mietvertrag muss nicht mehr geschlossen werden.

so wurde mir das gesagt..

///

Wie soll  so ein Vertrag  als Vordruck  aussehen wenn ich mit ihr einen schließe?
Da wir beide von Amt  leben in Moment


justine1992

Zitat von: Roccat01 am 29. März 2022, 21:29:56mietvertrag muss nicht mehr geschlossen werden.
Dann hat sie weder Rechte (Du kannst sie jederzeit rauswerfen) noch Pflichten (sie muss nichts zahlen).

Zitat von: Roccat01 am 29. März 2022, 21:29:56so wurde mir das gesagt..
Dann frag die Person doch auch gleich, wie Deine Freundin dann ihren Teil der Miete aufbringen soll. Denn Dir wird das JC natürlich nur noch die Hälfte zahlen.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Roccat01

Der der bescheinigung  von Vermieter  wohnt sie ja rechtlich  bei mir... Also steht ihr auch anteilig  Miete  zu

/

Wie soll.so ein Vertrag  dann aussehen.. Und wie Rechne ich die Kosten  aus.. Von allen die Hälfte?

jordon

Wenn deine Freundin keine Mieterin ist, dann steht ihr auch keine anteilige Zahlung der Miete zu.
Entweder du machst mit deiner Freundin einen Untermietvertrag, oder du fragst bei deinem Vermieter nach, ob dieser deine Freundin mit in deinen Mietvertrag aufnimmst.
Eine Alternative wäre noch eine Kostenbeteiligungsvereinbarung, obwohl das zwischen Partner eher ungewöhnlich ist.
In dieser kannst du dann die verbrauchsabhängigen Kosten anteilig von deiner Freundin fordern.

Roccat01

In Mietvertrag  möchte  sie nicht.. Bzw.. Wir...

Vermieter  ist mit einverstanden  das sie dazu zieht..

Er würde es schriftlich geben das sie zu mir zieht.

Müsste  ja reichen  damit sie weiter  Zahlungen  erhält  und  die volle  Miete  weiter  bezahlt wird.

Wüsste  nicht wie so ein Untermietvertrag aussehen soll... Vordruck . Wäre  gut