Ich bekomme kein Kindergeld mehr, was soll ich machen?

Begonnen von Nina2002, 28. März 2022, 22:51:13

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Nina2002

Ok,

ich habe noch eine Frage.
Da ich im April 2022 kein Kindergeld bekommen habe, bzw meine Mutter nicht, bekomme ich vom Jobcenter nun 189 € mehr laut neuem Bescheid.
Es fehlen aber 30 €.
Ist das korrekt so?
In dem alten Bescheid des Jobcenters stand immer etwas von "abzüglich absetzungen vom gesamteinkommen" 30 €.

Flip

Ja. Das Jobcenter hat von den 219 Euro nur 189 Euro angerechnet. Also kannst du auch nur 189 Euro mehr bekommen, wenn das Kindergeld weggefallen ist.

Maunzi

Das war die Versicherungspauschale die einem bei anrechenbaren Einkommen gutgeschrieben wird. Die wird mangels Einkommen nun nicht mehr gutgeschrieben, aber dafür der Rest. Also soweit korrekt.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Nina2002


Ottokar

Einstellung KiGe
1. Widerspruch bei der Familienkasse einlegen.
Begründung: Du bist Arbeits- und Ausbildungssuchend, und dies mittels Kopien der ALG II Bescheide belegen.
2. Dem JC den Einstellungsbescheid umgehend in Kopie zusenden. Wenn kein KiGe mehr gezahlt wird, darf dieses auch nicht mehr als Einkommen berücksichtigt werden. Es gibt dann entsprechend mehr ALG II.

Rückforderung KiGe
Widerspruch bei der Familienkasse einlegen.
Begründung:
Du warst im strittigen Zeitraum Arbeits- und Ausbildungssuchend, dies mittels Kopien der ALG II Bescheide belegen.
Die Rückforderung ist wegen Vertrauensschutz nach § 45 Abs. 2 SGB X unzulässig, das Kindergeld wurde zur Deckung der Lebenshaltungskosten verbraucht.
Die Rückforderung ist zudem unbillig, da das Kindergeld beim ALG II als Einkommen angerechnet wurde, was nicht rückgängig gemacht werden kann.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Flip

Zitat. Dem JC den Einstellungsbescheid umgehend in Kopie zusenden. Wenn kein KiGe mehr gezahlt wird, darf dieses auch nicht mehr als Einkommen berücksichtigt werden. Es gibt dann entsprechend mehr ALG II.

Sie bekommt doch schon deswegen 189 Euro mehr.


Nina2002

Zitat von: Ottokar am 01. Mai 2022, 11:16:25Die Rückforderung ist zudem unbillig, da das Kindergeld beim ALG II als Einkommen angerechnet wurde, was nicht rückgängig gemacht werden kann.

Genau das ist der Punkt, der mich so ärgert wenn die damit durchkommen. Das wäre sehr gemein.
Naja meine Mutter hat bereits eine Erklärung bei der Familienkasse abgegeben, mal gucken was die nun antworten.

Maunzi

Die Erklärung kann um das ergänzt werden was Ottokar geschrieben hat (solle sie je nach Inhalt auch dringend!) Hoffe es ist nicht nur eine Erklärung sondern als Widerspruch betitelt? Fristen usw...
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Torben

Die Rückforderung über einen so langen Zeitraum ist mit Sicherheit im Anhörungsschreiben vermerkt, weil noch kein Nachweis über das Ende der Ausbildung vorliegt.
Wenn nur die Info da ist, dass die Ausbildung abgebrochen wurde, dann wird das Kündigungs-, Aufhebungsschreiben angefordert.
Wenn das nicht eingereicht wird, dann wird ab dem Folgemonat des letzten Nachweises neu geprüft.
Also beispielsweise ab dem Folgemonat des Datums vom Ausbildungsvertrag, da dieser ja kein Nachweis für die Zukunft ist, wie Deine Situation hier ja eindeutig beschreibt.
also Nachweis über das Ende der Ausbildung und Bescheinigung vom JC, seit wann arbeitssuchend, bzw ausbildungsplatzsuchend gemeldet.
Wenn es da keine Lücken gibt, dann gibts auch keine Rückforderung.