Erbschaft innerhalb der BG Anrechung möglich?

Begonnen von Maunzi, 04. April 2022, 04:00:25

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Maunzi

Eine Nachbarin hat eine üble Diagnose erhalten, Ärzte schätzen sie wird wohl in den nächsten Wochen versterben.

Eckdaten:
Beide seit Jahren im ALG-2 Bezug
Keine weiteren Erben ausser dem Ehemann
Nur ein gemeinsames Konto
Kein weiteres Vermögen
Auf dem Konto im Bezug über Jahre gemeinsam eine kleine Summe angespart (ca 5.000€, also locker auch im Freibetrag für eine einzelne Person diesen Alters drin)
Bei jedem WBA wurde das Vermögen auf dem Konto in der Spalte für Person 2 immer mit dem Kommentar versehen, dass sie gemeinsam wirtschaften / es ein Gemeinschaftskonto sei. Also steht nur in der ersten Spalte das Geld vom Konto bzw das Bargeld drin und in der zweiten eben der Kommentar
Die Fragen der beiden:
1. Kann das JC beim Tod der Frau die gemeinsam IM Leistungsbezug angesparte Summe ganz oder teilweise als Erbmasse bestimmen und als Einkommen anrechnen?
1.1 Auch wenn absolut nicht nachvollziehbar ist (wegen dem Gemeinschaftskonto) von wem welcher Anteil davon ist und es ja immer aus dem Regelsatz angespart wurde?
1.2 Bzw muss er davon die Beerdigung bezahlen, sodass die Summe gleich gänzlich weg wäre?
2. Und was passiert mit dem Bargeld zuhause? Wird das auch reingerechnet? Sie haben ja logischerweise nicht jeden Cent einer Person zugewiesen
3. Er wechselt auch bald altersbedingt zum SGB12, das dauert aber noch einige Monate, schätze aber mal das dürfte gesetzlich ungefähr gleich geregelt sein?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Yavanna

Wenn das Geld immer als Vermögen der BG angegeben wurde, bleibt es Vermögen des Ehemanns. Freibetrag zZt 60.000 für ihn ohne die Ehefrau.
Beerdigung muss er zahlen. Er kann höchstens versuchen, bei der Kommune Hilfe zu bekommen, wäre dann aber nur die einfachste Sozialbestattung.
Wenn er wegen Alter ins SGB XII rutscht, gilt hier nur noch ein Freibetrag für Vermögen von 5.000. Der §67 gilt nur fürs SGB II.

Maunzi

Das mit den 5.000 zum Zeitpunkt des Wechsels weiß er nun auch, das wäre kaum das Problem wenn die Beerdigung bezahlt werden müsste. Die Kosten liegen wohl bei knapp 6 - 7k laut erster Anfragen beim Bestatter :/

Zitat von: Yavanna am 04. April 2022, 04:55:30Wenn das Geld immer als Vermögen der BG angegeben wurde, bleibt es Vermögen des Ehemanns. Freibetrag zZt 60.000 für ihn ohne die Ehefrau.
Kann man das irgendwo nachlesen? Die Angst ist zudem was alles gerade auf die beiden zukommt ziemlich groß :sad:
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)