Beamte müssen 15% mehr als Existenzsicherung haben?

Begonnen von PaulHilft, 07. April 2022, 13:20:14

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PaulHilft

Hallo,

Ich würde das gerne ausrechnen.

ZitatDie Besoldung der Beamtinnen und Beamten in der untersten Besoldungsgruppe muss mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen. Verglichen werden dabei Alleinverdienerfamilien mit zwei minderjährigen Kindern, da die vierköpfige Alleinverdienerfamilie Bezugsgröße in der Besoldungspraxis ist.

Wie könnte ich das beziffern?

Wenn ich von meiner Region mit einer KDU für 4 Personen von 1004 € ausgehe und dann zwei Erwachsene mit jeweils 404€ und zwei Teenager mit jeweils 376 rechne. Dann würde ich auf, (1004+404+404+376+376) 2.564€ kommen. Ohne Mehrbedarfe, Besonderheiten oder Krankenversicherung.

Quelle: https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/beamtenbesoldung-in-hessen-verfassungswidrig-zu-niedrig/

Ist das die Summe die nun ein Beamter bei Einstieg als Netto oder Brutto Gehalt bekommen soll?

Was sagt ihr?

Flip

Die Antwort findet sich doch im Langtext einer der genannten Entscheidungen:

ZitatDieser Mindestabstand wird unterschritten, wenn die Nettoalimentation (unter Berücksichtigung der familienbezogenen Bezügebestandteile und des Kindergelds) um weniger als 15 % über dem Grundsicherungsniveau liegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 -, juris Rn. 93 f.; Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 -, juris). 

https://openjur.de/u/2382225.html

AlterGaul

Hier findeste das Urteil des VGH Hessen mit entsprechenden Berechnungen und macht auf den ersten Blick sprachlos ab welcher Besoldungsgruppe die Besoldung verfassungsgemäß ist.

Quelle: VGH Hessen

Das ist eine sehr sehr komplexe Angelegenheit und auf den ersten Blick nur sehr schwer zu verstehen. Mittlerweile tricksen viele Bundesländer bei der Umsetzung des Beschlusses vom BVerfG rum und verabschieden wieder verfassungswidrige Besoldungsgesetze.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Quinky

Paul,
Deine Rechnung kann ich nicht nachvollziehen, DENN
438€ Kindergeld MÜSSEN bei Ermittlung der Existenzsicherung abgezogen werden.
Die absolute Frechheit ist (nicht von Dir), das von einem Alleinverdiener ausgegangen wird. Bei der Existenzberechnung einer Familie laut SGBII gibt es KEINEN Alleinverdiener, sondern BEIDE erwachsenen Mitglieder der BG MÜSSEN arbeiten, sonst werden sie bestraft (SGBII § 31).

Da von Existenzsicherung gesprochen wird, muss auch von den Regeln der Grundsicherung des SGBII ausgegangen werden.

Ernie

Nirvana

Zitat von: Quinky am 07. April 2022, 20:18:19
Da von Existenzsicherung gesprochen wird, muss auch von den Regeln der Grundsicherung des SGBII ausgegangen werden.
Warum?

Quinky

Zitat von: Nirvana am 07. April 2022, 20:54:39
Zitat von: Quinky am 07. April 2022, 20:18:19
Da von Existenzsicherung gesprochen wird, muss auch von den Regeln der Grundsicherung des SGBII ausgegangen werden.
Warum?

Existenzsicherung ist das soziokulturelle Existenzminimum. Wird von einer höheren Existenzsicherung ausgegangen, müßte logischer Weise auch der HartzivSatz auf die Existenzsicherung angehoben werden.
Entweder - oder !!!

alles andere wäre mit dem Grundgesetz (alle Menschen sind gleich) nicht vereinbar!

Das ist meine meinung!!!

Ernie

madinksa

Das Existenzminimum bei Transferleistungsbeziehern wird nunmal zum Teil durch das Kindergeld abgedeckt.

Ein Beamter mit A5 hat nunmal weniger als jemand in der gleichen Situation mit Hartz4.
Warum sollte da auch noch das Kindergeld abgezogen werden?
Dann wird ja der Unterschied noch deutlich größer.

Wenn Du schon mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes kommst, schlage ich vor, dass das Kindergeld auf den Regelbedarf angehoben wird; warum sollten Menschen, die arbeiten, weniger finanzielle Hilfe für ihre Kinder erhalten als andere?

Nirvana

Zitat von: Quinky am 08. April 2022, 12:51:46
Existenzsicherung ist das soziokulturelle Existenzminimum. Wird von einer höheren Existenzsicherung ausgegangen, müßte logischer Weise auch der HartzivSatz auf die Existenzsicherung angehoben werden.
Entweder - oder !!!
Nein.

Zitat von: Quinky am 08. April 2022, 12:51:46
alles andere wäre mit dem Grundgesetz (alle Menschen sind gleich) nicht vereinbar!
Das Gegenteil ist der Teil. Du willst Ungleiches gleich behandeln. Das ist verfassungswidrig.