Koszenübernahme Heizkörper wechsel in selbstg.Eigenheim

Begonnen von uweklaus, 11. April 2022, 09:55:44

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

uweklaus

Hallo meine Frage,wohnen beide im Haus was ich vor 20 Jahren bekommen habe.Jetzt muss Heizkörper im bag mit dem im Scvhlafzimmer unten gewechselt werden da dieser größer der im Bad zu klein ist Aussetzer hat.Wir entschieden uns die tauschen zu lassen billigger.Jobcenter genehmigte den Kostenvoranschlag in voller Höhe schrifftlich. Elektriker über 1076,00euro wechsel(neu war Kostenvoranschlag 3800,00)Muß sein mein Mann Krank ,Ateste liegen Jobcenter vor  braucht mehr Heizung wegen Krankheit 100 SGB A und B Merkzeichen, Pflegegrad 4.Er Rentner ich Jobcenter.ER muß mir monatlich 200 abgeben wir bekommen Nebenkosten ,Heizung ich nur  110 euro HarzIV.ER 850 Netto Rente da die 200 ab sind Bedarfsgemeinschafft bleiben 650 übrig.
bei ihm.
Haus ist allein mein Eigentum von meiner Mutter.Jetzt erledigt die Arbeiten,Rechnung eingereicht auf einmal sagt Jobcenter er muß die hälfte selbst zahlen er bekommt kein Harz IV wird nur so mit berechnet da haben sie plötzlich nur  die hälfte gezahlt.Ist nicht sein Haus und in der Genehmigung steht wird und muß genehmigt werden !!!!!Auch stand drinn das nach Reparatrur,wechsel -der Heizkostenzuschlag für meinen Mann 35,60 euro zusätzlich im monat dann wegfällt was auch so ist.Nur wieso soll er jetzt die hälfte zahlen wo alles genehmigt wurde es nicht sein eigentum sondern allein meines ist  :help: Danke Uwe

Flip

Kosten der Unterkunft werden immer kopfteilig berücksichtigt und das unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Wenn dein Mann Rentner ist, muss ggf. für seinen Anteil das Sozialamt aufkommen.

Die Genehmigung dürfte bisher nur eine Zusicherung im Sinne des § 34 SGB X sein, da die Kosten ja anscheinend noch gar nicht fällig waren. Eine konkrete Bewilligung kann erst nach Fälligkeit der Kosten erfolgen.