JC will Gas Nachzahlung nicht übernehmen und auch keine höheren Abschlagskosten

Begonnen von MichaelMeier, 11. April 2022, 15:57:01

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MichaelMeier

Aber je mehr ich mich in das Thema einlese, desto klarer wird mir das Problem.

Es liegt an der Art und Weise, wie die angemessenen Heizkosten berechnet werden. Der Heizkostenspiegel, der zugrunde liegt berücksichtigt a) nicht die aktuelle Preisentwicklung und b) wird nicht der tatsächliche Verbrauch zugrundegelegt.

Hier kann man es gut nachlesen:

Warum Hartz4-Empfänger besonders unter höheren Heizkosten leiden

Ich werde wohl keine große Chance haben, dagegen anzukommen, solange sich die Gesetze bzw. die Bemessungsgrundlage sich nicht ändern.

MAC517

Wie einige schon geschrieben haben solltest du auf jeden Fall Wiederspruch einlegen.

Ich würde das einfach halten und nur reinschreiben das Heizkosten in angemessener Höhe übernommen werden müssen. Du hast vorher ca.12000Kw/h verbraucht, jetzt immer noch, warum ist das jetzt nicht mehr angemessen?
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Wenn du Glück hast testen sie nur wer es sich gefallen lässt und sie genehmigen es nach Wiederspruch, wenn nicht must du klagen.


Nur zur Info, andere kennen sich besser aus, ich kann nicht garantieren das noch alles aktuell ist.
Das JC bezieht sich auf Richtlinien deines Kreises, sie sollen sich an Gesetzte halten.
Wenn sie Kosten der Vergangenheit nicht übernehmen müssen sie dir unwirtschaftliches Verhalten nachweisen. Für die Zukunft müssten sie dir eine Kostensenkungsaufforderung schicken
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Da der Hilfebedürftige keinerlei Einfluss auf die Höhe der vom Vermieter umgelegten verbrauchsunabhängigen Nebenkosten und der vom Energieversorger festgelegten Brennstoffkosten hat und diese somit nicht senken kann, sondern einzig die Höhe seines Verbrauches beeinflussen kann, sind Heiz- und Nebenkosten in tatsächlicher Höhe als angemessen zu übernehmen, sofern dem Hilfebedürftigen nicht konkret zu hoher Verbrauch durch unwirtschaftliches Verhalten nachgewiesen werden kann (vgl. BSG Beschluss vom 16.05.2007, Az. B 7b AS 40/06 R).
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Es gibt Urteile in denen auf den Heizspiegel verwiesen wird, aber die JC berufen sich nur auf den Teil im Heizspiegel wo die Kosten pro m² stehen, nicht auf den Teil wo die Kw/h pro m² stehen.
Da du angemessene Heizkosten für 2022 verlangst es den Kostenheizspiegel noch nicht gibt können m.M. nach nur die Kw/h benutzt werden.
z.B.
Das Bundessozialgericht hat 2009 entschieden, dass sich das Jobcenter zur Beurteilung der Angemessenheit nach dem bundesweiten Heizspiegel orientieren darf (BSG, B 14 AS 36/08 R vom 02.07.09).

Mit dem Heizspiegel kann das Jobcenter vergleichen, ob der Hilfebedürftige annähernd so viel Heizenergie verbraucht hat wie andere Menschen in vergleichbaren Gebäuden.

Sollte die verbrauchte Heizenergie laut Heizspiegel höher sein als der Durchschnittsverbrauch, lässt sich daraus schließen, dass der Verbrauch unangemessen hoch ist.

Jan Mustermann

Was schreibt ihr hier eigentlich. Alle Unterlagen zusammensuchen und dann ab zum Sozialgericht um eine EA zu beantragen.

Unwissender

Zitat von: Spritzenhalter am 11. April 2022, 19:51:39Wenn Gasversorger plötzlich den Abschlag von 65€ auf 147€ erhöht dann hat das was mit einer Unangemessenheit zutun?

Weil sich die Abschläge auf den Verbrauch von der letzten Abrechnung beziehen! Der Versorger kann nicht einfach so auf Verdacht erhöhen, nur weil seine Bezugspreise steigen! Es kommt immer auf den Verbrauch an!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Spritzenhalter

Zitat von: Unwissender am 15. April 2022, 10:16:46
Zitat von: Spritzenhalter am 11. April 2022, 19:51:39Wenn Gasversorger plötzlich den Abschlag von 65€ auf 147€ erhöht dann hat das was mit einer Unangemessenheit zutun?

Weil sich die Abschläge auf den Verbrauch von der letzten Abrechnung beziehen! Der Versorger kann nicht einfach so auf Verdacht erhöhen, nur weil seine Bezugspreise steigen! Es kommt immer auf den Verbrauch an!

Beschaffungskosten werden weitergegeben und Abschläge entsprechend erhöht, hat nichts mit Verbräuchen des Vorjahres zutun. Ausserdem schreibt der TE, dass sein Verbrauch in der Norm liegt. Ich will das Unternehmen sehen welches die erhöhten Einkaufspreise nicht weiter gibt.

geraldxx

Das JC wird hier wohl mit der zu großen Wohnung argumentieren und die maximal zu übernehmenden NK Kosten, welche im Landkreis fest definiert sind. Ich denke nicht, dass das die Gerichte dem Argument folgen werden, dass die Abschläge erhöht werden. Energiesparen ist in aller Munde und ich denke, die Gerichte werden den maximalen Gas / Ölverbrauch absenken wollen (man stelle sich die Kosten der Landkreise und Städte vor, wenn diese nun alles übernehmen müssten).

Normale Arbeitnehmer müssen nun auch schauen, dass sie sich die Heizkosten noch leisten können und dementsprechend sitzen viele bei 18 Grad in der Wohnung. Warum sollte das nicht auch Leistungsempfängern zugemutet werden? Warum sollten Leistungsempfänger auf Kosten der Allgemeinheit auf 22 Grad aufheizen dürfen und Arbeitnehmer sitzen bei 18 Grad in der Bude? Es kamen bereits Aussagen aus der Politik, die Raumtemperatur um 1-2 Grad abzusenken. Die Gerichte werden dem m.M. auch folgen, d.h. auch Hartz4 Empfänger werden zum Energiesparen aufgefordert und ich würde mich nicht darauf verlassen, dass jegliche Heizkosten voll übernommen werden.

Aber das ist ein Thema, was demnächst durch die Gerichte geklärt werden muss.

111929

Das JC hat die Heizkosten zu übernehmen. Also Widerspruch und zum Sozoalgericht plus Eilantrag auf Kostenübernahme. Alles sofort machen !

justine1992

Zitat von: 111929 am 21. April 2022, 15:31:26Das JC hat die Heizkosten zu übernehmen. Also Widerspruch und zum Sozoalgericht plus Eilantrag auf Kostenübernahme. Alles sofort machen !
Eröffnungspost gelesen?
Zitat von: MichaelMeier am 11. April 2022, 15:57:01Ich habe zwar eine weitaus größere Wohnung
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

111929

So what ?-sofort das in die Wege leiten-Heizkosten sind in voller Höhe zu erstatten-darum geht es !

geraldxx

Zitat von: 111929 am 21. April 2022, 16:31:10So what ?-sofort das in die Wege leiten-Heizkosten sind in voller Höhe zu erstatten-darum geht es !

Sagt wer? In den Regularien steht was von "angemessenen Kosten" und nicht jegliche Heizkosten. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied. Aber die Klage würde mich auch interessieren, bin gespannt wie die SGs argumentieren werden: Entweder a) es werden jegliche Heizkosten übernommen oder b) nur die angemessenen und der Aufforderung die Heizkosten zu senken.

111929

Deshalb ist  der Gang zum SG dringend erforderlich-nach Widerspruch beim JC plus Eilantrag SG  auf Zahlung der Abschläge.
Schwammige Formulierungen gehören bewusst zur Schikanepraxis der SGB II Gesetze.

CCR

Zitat von: MichaelMeier am 11. April 2022, 15:57:01Hallo,

ich habe meine Gasjahresrechnung im März bekommen und soll ca. 230 € nachzahlen

[/quote
wie kann das sein wenn der Verbrauch in etwa gleich geblieben ist hat sich der Anbieter denn ver Spekuliert und auf niedrigere Preise gesetzt und der Staat und Verbraucher soll es bezahlen weil Systemrelevant.  :scratch:

hko

der Heizspiegel für Deutschland enthält zwei Tabellen:

1.: Heizenergieverbrauch in kWh/a/m²

2.: Heizkosten im €/a/m²

in Tabelle 2 stecken die Beschaffungskosten des Abrechnungsjahres, die inzwischen völlig überholt sind.

Echte Vergleiche können höchstens über Tabelle 1 getroffen werden, hier sind dann aber die geänderten Klimadaten zu berücksichtigen. Diese ändern sich aber nicht so stark - falls überhaupt - wie zur Zeit die Brennstoffpreise.

Gruß hko

MichaelMeier

Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge. Ich habe Widerspruch eingelegt, mit den entsprechenden Begründungen, die auch hier angeführt wurden. Jetzt heist es, erstmal abzuwarten und zu sehen, wie das JC reagiert.

MichaelMeier

Update !!!

Meinem eingelegtem Widerspruch wurde jetzt vollumpfänglich entsprochen.

Die Heizkostenabschläge werden mit monatlich 147,- € voll übernommen und auch meine Nachzahlung von über 220,-€ wird voll übernommen. So ist dann doch noch alles gut ausgegangen, zumindest was das Heizkostenproblem angeht. Was bleibt ist das Lebensmittelproblem.

Vielen Dank nochmal für die konstruktiven Beiträge.