JC will Gas Nachzahlung nicht übernehmen und auch keine höheren Abschlagskosten

Begonnen von MichaelMeier, 11. April 2022, 15:57:01

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MichaelMeier

Hallo,

ich habe meine Gasjahresrechnung im März bekommen und soll ca. 230 € nachzahlen und zusätzlich ist mein monatlicher Abschlag von ca. 65,-€ auf 147,-€ gestiegen. Zustande gekommen ist dies durch die expolsionsartig gestiegenen Gaspreise.
Ich habe das beim Jobcenter eingereicht und bekam jetzt Bescheid, daß sie die Nachzahlung nicht übernehmen und auch nur 70,-€ monatliche Abschläge übernehmen. Ich habe gelesen, daß der angemessene durchschnittliche Jahresverbrauch bei einer 50,- qm Wohnung und einer Person ca. 12600 kwh betragen soll. Ich habe zwar eine weitaus größere Wohnung, aber mein Verbrauch liegt bei nur ca. 11000 kwh.

Wie kann es sein, daß die Gaspreise jetzt mehr als doppelt so hoch sind, aber das JC das nicht annähernd anpaßt. Sie müßten doch die Angemessenheitsgrenze verdoppeln, aber die ist genauso niedrig geblieben. Ich dachte bisher immer, es würde der durchschnittliche Verbrauch in kwh als Bemessungsgrundlage genommen, was ja auch Sinn machen würde. 
Ich hatte Anfang des Jahres gelesen, das die JCs das anpassen. Wie kann es sein, daß die Gaspreise sich verdoppeln, aber kein Cent angepaßt wird? Mir fehlen jetzt mindestens 80,-€ im Monat und das bei den extrem gestiegenen Lebensmittelpreisen, die auch noch dazu kommen.

Ist das Standard im Moment oder sollte ich Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen? Habe ich da eine Chance?
   

Spritzenhalter

Klagen! Für die Teuerung kann der Mieter nichts machen insb. wenn sein Verbrauch in der Norm liegt. Interessant wie das JC eine Aufforderung zur Kostensenkung durchsetzen will. Gasversorger gehen Pleite und das Ende der Fahnenstange ist noch lange nicht erreicht, die Gaspreise sollen teilweise um das 50- fache steigen.

OLD-MAN

Zitat von: MichaelMeier am 11. April 2022, 15:57:01sollte ich Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen

Auf jeden Fall!

Du solltest den alten / und neuen Gasliefervertrag und auch das Erhöhungsschreiben des Versorgers kopieren und beilegen.

Maunzi

Wenn sie von bisher 65 auf 70 pro Monat hochgehen ohne Trara, wieso wird dann nicht auch anteilig die Nachzahlung übernommen? Um eben diese 5€ pro Monat? Wären immerhin noch 60€?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

MichaelMeier

Hallo,
vielen dank für die Tipps.
Ich habe jetzt nochmal geschaut. Ich hatte ja ca. 65,-€ geschrieben, ich hatte irgendwie noch diese Zahl im Kopf. Die stimmt aber nicht. Sie haben letztes Jahr 70,-€ gezahlt und wollen jetzt ab April 71,-€ monatliche Abschläge bezahlen. So ist es korrekt. Und ich bekomme insgesamt ca. 30,-€ als Guthaben ausgezahlt. Da sind allerdings noch andere Sachen dabei. 

Nachtrag: Ich habe gelesen, das die Jobcenter sich an dem Heizspiegel orientieren sollen. Dieser ist aber von 2020 und spiegelt ja die letzten drastischen Preiserhöhungen gar nicht wieder.
Wie geht das Jobcenter denn damit um? Die wissen doch das der Gaspreis enorm gestiegen ist.

Maunzi

Da es alles noch akut ist und keine richtigen Regelungen gibt, geschweige denn Urteile wirds kompliziert. Wir stehen alle dem Ganzen recht hilflos gegenüber und wissen nicht genau wie es weitergehen soll im Bezug auf die immer höheren Kosten.

Man kann natürlich versuchen eine gerichtliche Entscheidung im Eilverfahren zu kriegen, wegen massiver Unterdeckung. Aber was ich da auch sehe: deine Wohnung scheint unangemessen zu sein? Das wäre eventuell ein Grund, weswegen das Gericht dann gegen dich entscheiden könnte.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Spritzenhalter

Wenn Gasversorger plötzlich den Abschlag von 65€ auf 147€ erhöht dann hat das was mit einer Unangemessenheit zutun?

MAC517

JC muss die angemessenen Kosten übernehmen, falls sie nicht angemessen sind Kostensenkungsaufforderung schicken. Der einfache Bezug auf den Heizspiegel reicht meiner Meinung nach nicht aus.
Auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Wenn jeder H4empfänger seine Wunschdaten beim Heizspiegel eingeben würde sähe der anders aus.

MichaelMeier

Ich glaube auch nicht, das das Argument mit der nicht angemessenen Wohnung greifen kann.

Gestern wurden die Heizkosten komplett übernommen (Wohnungsgröße wird akzeptiert, 70,-€ Abschlag). Heute kommt es zu einer erheblichen Erhöhung der Gaspreise (147,-€ Abschlag) und dann wird die Wohnung nicht mehr akzeptiert, bei gleich bleibenden Verbrauch. Das ist ja absurd. Aber trotzdem kann ich mir durchaus vorstellen das auch Absurditäten vorkommen und versucht wird trotzdem so zu argumentieren.

Was mich nur wundert, das solche Fälle, wie bei mir, hier nicht als Thema zu finden sind. Da stellt sich mir die Frage, bin ich ein Einzelfall? Wo sind die vielen anderen Proteste oder Erfahrungen mit solchen Situationen? Das müßte doch zu einer Flut von Threads führen. Ich kann doch nicht der einzige mit so einer Situation sein?

Spritzenhalter

Zitat von: MichaelMeier am 12. April 2022, 07:57:13
Ich glaube auch nicht, das das Argument mit der nicht angemessenen Wohnung greifen kann.

Gestern wurden die Heizkosten komplett übernommen (Wohnungsgröße wird akzeptiert, 70,-€ Abschlag). Heute kommt es zu einer erheblichen Erhöhung der Gaspreise (147,-€ Abschlag) und dann wird die Wohnung nicht mehr akzeptiert, bei gleich bleibenden Verbrauch. Das ist ja absurd. Aber trotzdem kann ich mir durchaus vorstellen das auch Absurditäten vorkommen und versucht wird trotzdem so zu argumentieren.

Was mich nur wundert, das solche Fälle, wie bei mir, hier nicht als Thema zu finden sind. Da stellt sich mir die Frage, bin ich ein Einzelfall? Wo sind die vielen anderen Proteste oder Erfahrungen mit solchen Situationen? Das müßte doch zu einer Flut von Threads führen. Ich kann doch nicht der einzige mit so einer Situation sein?

Das Geschrei wird noch groß werden, entweder durch 3-fache Abschlagszahlungen oder durch Nachzahlung mehrerer Tausend Euro. Viele Vermieter und Versorger erhöhen bereits die Abschlagszahlungen und es wird in diesem Forum kein anderes Thema mehr geben. Du bist aktuell ein Exot weil ich von einer solchen großen Erhöhung noch nichts gelesen habe, aber auch ähnliche Fälle werden sich häufen. Da mittlerweile alle Versorger und Vermieter die Kosten erhöhen wird es in Deutschland keinen angemessen Wohnraum mehr geben.

Die Kosten sind zu übernehmen wenn der Verbrauch in der Norm liegt. Passt es dem JC nicht muss es zur Kostensenkung auffordern. Ich würde jedenfalls klagen da die Erhöhung des Abschlagszahlung nicht mit erhöhten Verbrauch zusammenhängt.


Maunzi

Sofern du bereits einmal auf die unangemessenheit hingewiesen wurdest (ggf notwenig, dass du mal deine gesamten Bescheide usw kontrollierst), es eine Kostensenkungsaufforderung gab etc, wäre das Argument durchaus denkbar seitens des JC.

Was mich verwundert: der Abschlag und die Nachzahlung passen ansich nicht so ganz zueinander? Das wären pi mal Daumen um die 20€ mehr pro Monat oder hat der Versorger für dieses Jahr explizit neue Preise vereinbart? Falls ja, könntest du durchaus kündigen, sofern zB dein Grundversorger (Stadtwerke?) günstiger ist. Das ist momentan öfter der Fall!
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

MAC517

Poste das Schreiben vom JC wo sie die Nachzahlung und Anpassung ablehnen hier.
Vielleicht erkennt man da genaueres.

MichaelMeier

Zitat
Sofern du bereits einmal auf die unangemessenheit hingewiesen wurdest (ggf notwenig, dass du mal deine gesamten Bescheide usw kontrollierst), es eine Kostensenkungsaufforderung gab etc, wäre das Argument durchaus denkbar seitens des JC.

Das ist definitiv nicht passiert. Mein Verbrauch war ja bisher immer im Rahmen dessen, was das Jobcenter für angemessen gehalten hat.
Daher war es ja bisher nicht unangemessen. Es gibt wohl eine Obergrenze bis zu der bezahlt wird.  Und die liegt in meinem Fall bei 71,-€. Alles darüber hinaus wird wohl nicht bezahlt.

Zitat
Was mich verwundert: der Abschlag und die Nachzahlung passen ansich nicht so ganz zueinander? Das wären pi mal Daumen um die 20€ mehr pro Monat oder hat der Versorger für dieses Jahr explizit neue Preise vereinbart? Falls ja, könntest du durchaus kündigen, sofern zB dein Grundversorger (Stadtwerke?) günstiger ist. Das ist momentan öfter der Fall!

Es gab Ende letzten Jahres eine Ankündigung, das die Gaspreise ab Januar 22 erhöht werden.

Ich habe damals auch nach einem billigeren Anbieter recherchiert. Ich wußte natürlich von dem Sonderkündigungsrecht. Aber meiner war schon mit der billigste. Ich wollte mich wegen ein paar Euro aber nicht der Gefahr aussetzen, das, wenn die Gaspreise wieder fallen (Ukraine war zu der Zeit noch kein Thema) ich nicht aus dem neuen Vertrag rauskomme und ich dann trotz niedriger Gaspreise die hohen Preise zu zahlen habe. Zudem hatte ich damals gelesen, das Hartz IV Empfänger nicht auf den hohen Kosten sitzen bleiben würden. Dazu sagte eine dafür zustände Frau (kann mich nicht mehr genau an den Posten erinnern) in einem Interview: "Wir lassen die Hartz IV Empfänger natürlich nicht auf den hohen Energiekosten sitzen und übernehmen das." Das beruhigte mich natürlich und ich habe das bis zur Gasjahresabrechnung (Ende März) nicht weiter vefolgt.

Aber, Pustekuchen, nichts wird übernommen!


 




MichaelMeier

Hier die Begründung:



Sie beziehen sich auf den Heizkostenspiegel. Der ist aber aktuell von 2020, da waren diese hohen Preise aber noch kein Thema.

MichaelMeier


Ich habe noch dieses hier gefunden:

Zitat
https://www.hartziv.org/unterkunft-und-heizung/heizkosten.html


Was ist, wenn mehr Heizkosten verursacht wurden (Heizkostennachzahlung) ?

Sollten am Ende der Heizperiode mehr Heizkosten verbraucht worden sein, als im Voraus gezahlt wurde, kann ein Antrag auf Nachzahlung der Nebenkosten beim Jobcenter gestellt werden.

Es gilt zu beachten, dass die Nachzahlung ebenfalls im Rahmen der Angemessenheit liegen muss.

Sollten die monatlichen Heizkostenabschläge bereits beim Grenzwert liegen und kommt es zu einer Heizkostennachzahlung, wird das Jobcenter in der Regel nicht für die Nachzahlung aufkommen.

Ausnahme: Wenn in der Vergangenheit noch kein Kostensenkungsverfahren durchgeführt wurde, ist die Heizkostennachzahlung zu übernehmen, auch wenn die Heizkosten unangemessen hoch sind.

.....

Angemessener Heizenergiebedarf pro Kalenderjahr – Richtwert
Haushaltsgröße   Wohnungsgröße   Angemessener Heizenergiebedarf pro Kalenderjahr
1 Person   50m²   12.600 kWh
2 Personen   65m²   16.380 kWh
3 Personen   80m²   20.160 kWh
4 Personen   95m²   23.940 kWh


Ich liege mit ca. 11100 kwh noch unter den hier angegebenen 12600 kwh. Ich habe sogar meine Heizkosten von über 12000 kwh im vorletzten Jahr auf über 1000kwh senken können.