Miete und Regelleistung

Begonnen von AufstockerAlg2, 12. April 2022, 08:09:08

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AufstockerAlg2

Moin zusammen,

ich brauche noch mal eure Hilfe und bitte um Rat.
Also kurz: ich hatte Dezember 2021 einen Neuantrag gestellt, bisher wurde nur die Regelleistung bewilligt, weil die immer noch prüfen wegen Haushaltgemeinschaft mit meinen Eltern. Naja also bisher bekomme ich und Baby nur 139€ zum Leben. So, ab 01.04.2022 haben wir eine neue Wohnung, die Miete ist höher als Bemessungsgrenze. Es wurde vorher ein Mietangebot an da Jobcenter geschickt und die hatten es bewilligt. Da das neue Gesetz bis zum Ende des Jahres alle KdU in der tatsächlichen Höhe übernimmt. So weit so gut, ich habe nicht mehr Einkommen, immer noch das gleiche. Wie kann es sein, dass ich jetzt nur noch 82€ zum Leben bekomme? Also haben sie doch die Miete mit angerechnet. Ich dachte immer dass Miete von der Regelleistung gesondert gezahlt wird. Und müsste das Jobcenter nicht auch die Miete ohne wenn und aber von Dezember 2021 bis März 2022 laut neuen Gesetz zahlen? Der vereinfachte Zugang und die Übernahme der tatsächlichen Kosten der KdU gilt von März 2020 - Dezember 2022.
Was soll ich nun tun? Wie den Widerspruch schreiben und wo kann ich in Hamburg mir Rechtsberatung einholen? Ich habe mal gelesen , dass die ÖRa fürn Ar*** ist. Kann einer einen guten Anwalt empfehlen?
Ich hoffe auf eure Ratschläge 🥺 🙏🏻
Liebe Grüße..

Flip

Wer ist denn "wir"? Deine Eltern, du und dein Kind? Oder nur du und dein Kind? Ist denn die neue Miete im Bedarf (Berechnungsbogen) eingestellt? Wird sie vielleicht direkt an den Vermieter überwiesen und du bekommst nur den Restbedarf abzüglich Kindergeld, Unterhalt, Elterngeld etc?

Vielleicht kannst du einfach den Berechnungsbogen für April mal hochladen.