Sollte ich einen Antrag auf abschließende Entscheidung stellen ????

Begonnen von Fliederfeder, 12. April 2022, 14:18:14

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Fliederfeder

Hallo,

die abschließende Entscheidung über den Leistungsanspruch war ja für Bewilligungszeiträume, die bis zum März 2021 (?) begannen ausgesetzt.
Diese erfolgte nur auf Antrag.

Was sollte ich tun, wenn mein Einkommen als Freiberufler in diesem Zeitraum deutlich höher lag als meine Schätzung vorab? Bei einer abschließenden Entscheidung müsste ich sicher über 4.000 Euro zurückzahlen.

Beratungsstellen sind zunehmend mit dieser Frage konfrontiert.
Es wurde auch schon geraten, in so einem Fall eine abschließende Entscheidung zu beantragen. Denn es steht sonst die Sorge im Raum, dass man wegen Sozialbetrug angezeigt werden könnte (Ordnungswidrigkeit oder Straftat).

Ist es daher notwendig, die abschließende Entscheidung zu beantragen?
Oder reicht es aus, die abschließende Anlage EKS für den Zeitraum, der unter die Sonderregel fällt, ohne Antrag auf abschließende Entscheidung einzureichen ????
Muss der Jobcenter auf mich zukommen, wenn er möchte, dass ich eine abschließende Entscheidung beantrage? Oder ist es gar möglich, dass er mich einfach anzeigt, wenn er mein Gesamteinkommen über den elektronischen Datenabgleich oder in meiner abschließenden Anlage EKS sieht ????