Ab wann ist meine EGV gültig?

Begonnen von nimra, 14. April 2022, 13:05:44

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

nimra

Folgender Sachverhalt am 22.02.22 habe ich meine EGV mit der Fallmanagerin besprochen und diese per Post zugestellt bekommen. Ich habe diese Eingliederungsvereinbarung nie unterschrieben. Per heutiger Post habe ich die EGV per Verwaltungsakt zugestellt bekommen. Ist EGV ab dem 22.02.2022 gültig oder heute erst mit dem Tag der Zustellung. Besten Dank im Voraus.

CCR

die EGV ist gültig mit schreiben des  Verwaltungsakt per Einschreiben.
Natürlich muss sich an die EGV keiner halten, wenn daraus was nicht rechtskonform wäre.

Bim_Bam

Zitat von: CCR am 14. April 2022, 14:36:01die EGV ist gültig mit schreiben des  Verwaltungsakt per Einschreiben.
Natürlich muss sich an die EGV keiner halten, wenn daraus was nicht rechtskonform wäre.
Dann hat man aber den Ärger und handelt sich eine Sanktion meistens ein. Sofern man sich vorher nicht rechtskonform wehrt (heißt das so?)

Kopfbahnhof

Zitat von: nimra am 14. April 2022, 13:05:44oder heute erst mit dem Tag der Zustellung.
Ab Tag der Zustellung, vorher konntest du ja nichts vom Inhalt wissen.

Ginsu

Ein Vewaltungsakt (VA) entfaltet Gültigkeit zu dem Zeitpunkt an dem er zur Kenntnis gebracht wurde.
In deinem Fall also am Tage der Zustellung.
Das der VA zugestellt wurde, muss die Behörde nachweisen.
Der ersetzende VA muss inhaltsgleich zu der EinV sein, da er ansonsten kein ersetzender VA ist, sondern ein eigenständiger VA, welcher bereits aufgrund seienr Entstehungsgeschichte angreifbar wäre.

Indem du aber die EInV-VA abgewartet hast, hast du dich selbst leichtfertig der einfachsten Möglichkeit beraubt, Einfluss auf den Inhalt zu nehmen.
Verhandeln.
Im besten Falle wäre eine EinV dabei herausgekommen mit der du leben kannst, im schlimmsten Falle könnte ein Richter erkennen, das du bereit warst an der EinV mitzuwirken.
Nun bleibt dir nur noch der Widerspruch, sofern es etwas gibt, dem man widersprechen kann.
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

nimra

Ich habe folgende Fragen, zu zwei Schriftstücke vom JC diese habe ich hochgeladen, mit der Bitte um Prüfung.

Im ersten Schreiben wird eine EGV vom 14.02.2022 gekündigt, die ich nie unterschrieben habe wegen Terminvereinbarung für Bewerbungsbemühungen in einem 2 Monatsintervall, meiner Bitte, diese halbjährlich zu gestalten wurde nicht entsprochen, dieses wurde mir schriftlich mitgeteilt.

Im zweiten Schreiben fordert man mich auf, die Bewerbungsbemühungen einzureichen. Bei den Bewerbungsbemühungen habe ich die Frage, ob diese rückwirkend gelten ab dem 14.02.2022 oder ab dem Eingang der Zustellung bei mir.
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen. 

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Kopfbahnhof

Zitat von: nimra am 19. April 2022, 13:02:24gekündigt, die ich nie unterschrieben habe
Dann war die auch nie in Kraft getreten , somit ist diese "Kündigung" Schwachsinn.

Da nicht bekannt ist was zu den Bewerbungen im VA drin steht, ist eine Antwort schlecht möglich.
Nur so viel, Abgabe zu festen Terminen im JC ist nicht rechtens.
Abgabe hier zum 20.04. dürfte auch völlig falsch sein.
Sollte schon daran Scheitern, dass es keine Fahrtkosten dafür, vom JC gibt.

Rückwirkend geht nicht, wenn es keine Regelung dazu in einer EGV gab. (geht ja auch nicht weil nicht Unterschrieben)


Fettnäpfchen

nimra

Die Forderung nach den Bewerbungsbemühungen kann ja nur ab dem Gültigkeitszeitraum des VA gelten. Natürlich erst wenn dieser VA bei dir angekommen ist nicht dass das Datum z.b.: Februar ist.
Kann man nicht sagen da ja geschwärzt wurde was nicht für ein Datum gilt.

Davor gab es keine EinV also auch keine Nachweispflicht.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

nimra

Hallo,

kannst DU mir bitte erläutern (Kopfbahnhof) was Du damit meinst Abgabe zu festen Termin nicht rechtens, hast Du vielleicht einen Text oder Gesetzesauszug dazu vorliegen. Beigefügt die EGV per Verwaltungsakt. Die erste EGV ist vom 14.02.2022 und wie schon erwähnt meinerseits nicht unterschrieben worden wegen der Abgabe Intervallen von 2 Monaten. Am liebsten würde ich gegen die EGV Widerspruch einlegen. Diese wäre mir möglich bis zum 14.05.2022Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Kopfbahnhof

Zitat von: nimra am 26. April 2022, 18:04:36was Du damit meinst Abgabe zu festen Termin nicht rechtens
Das JC kann dir nicht Vorschreiben, dass diese Nachweise zu festen Terminen dort abgegeben werden müssen.
Wenn dann zum Termin beim SB persönlich.

Scheitert schon daran, das diese Vorlage keine Einladung ist.
Somit bekommst du auch keine Fahrtkosten dafür, vom JC erstattet.

Im RS ist dafür kein Geld vorgesehen, auch nicht der enthaltene Teil für Fahrtkosten allgemein.

Widerspruch gegen die Abgabevorschrift kann hier nicht schaden.
Ansonsten ist der VA eigentlich soweit i.O. bis auf die grundsätzliche Dauer einer Sanktion von 3 Monaten.
Die kann auch kürzer sein, wenn der Grund dafür nicht mehr existiert.

Ginsu

Dieser EinV-VA ist nichtig, da bereits die zugrunde liegende EinV nichtig gewesen wäre.
Dir wird die Pflicht auferlegt, eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen zu schreiben, jedoch wird keine entsprechende Kostenerstattung festgelegt.
Statt dessen wird lapidar der Gesetzetext wiederholt.
DasBSG hat (ich glaube es war 2017) für Recht befunden, das die Forderung nach einer bestimmten Anzahl von Bewerbungen, stets mit einer klaren Kostenerstattung im Einzelfall einher gehen muss.
Üblicherweise wären die 5 € pro schriftlicher Bewerbung.

Das Mittel der Wahl wäre ein Widerspruch, den jedoch ein Anwalt formulieren sollte, da ein entsprechender Briefkopf bei der Behörde meist einen größeren Eindruck macht.
Zudem ist es (in meinen Augen) eine Heldentat a la Don Quijote, als juristischer Laie gegeen die Volljuristen der Behörde anzutreten.
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

Meph1977

Der Verwaltungsakt ist schon alleine deswegen rechtswidrig weil die Ablehnung der Änderungswünsche nicht begründet wurde wobei ich 4 Bewerbungen jetzt nicht gerade für viel halte. Die einschränkung der Bewerbungskostenerstattung auf ausschlieslich Versicherungspflichtige stellen ist meiner Meinung nach rechtswidrig ebenso wie die festen Abgabetermine.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Kopfbahnhof

Zitat von: Meph1977 am 27. April 2022, 02:44:52Die einschränkung der Bewerbungskostenerstattung
Ich bin der Meinung das kann man Vernachlässigen, wer macht schon noch Bewerbungen mit Mappe und auf Nebenjobs eher gar keiner.

Zitat von: Meph1977 am 27. April 2022, 02:44:52weil die Ablehnung der Änderungswünsche nicht begründet wurde
Leider das übliche, was ständig von den JC'n anders Behauptet wird.
Einfach Abbügeln, man hätte alles Versucht, was aber meistens nicht den Tatsachen entspricht.

nimra

Ich habe einen Widerspruch formuliert und bitte um Prüfung, ob dieser entsprechend  konform ist.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Kopfbahnhof

Ja kann man so lassen, evtl. noch mit Erwähnen, dass es für die Abgabe auch keine Fahrtkosten vom JC gibt.

Muss aber nicht, kann man sich auch evtl. für später aufheben.