Erhöhung der Pauschalmiete lt. KbV - Anlagen KdU, HG erneut nötig?

Begonnen von Hartzfrei, 26. März 2022, 00:16:58

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Hartzfrei

Hallo zusammen,

Ich (Ü25) beziehe Hartz 4 und lebe bei meiner Mutter. Wir haben eine Kostenbeteiligungsvereinbarung (KbV) über eine Pauschalmiete abgeschlossen, welche auch vom JC übernommen wird. Es leigt keine BG und auch keine HG vor (laut Schreiben vom JC wurde die Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II von mir ausgeräumt.)

Aufgrund einer Mieterhöhung von 2021 und nun auch noch gestiegenen Nebenkosten muss meine Mutter die Pauschalmiete erhöhen, da sie nur eine geringe Rente hat.

Ich habe vor, nur eine entsprechend angepasste KbV, das Mieterhöhungsschreiben und die aktuelle NK-Abrechnung einzureichen.

Nun zur Frage:

Reicht das, oder kann das JC auch nochmal die Anlage KdU und ggf. die Anlage HG verlagen?
Bis auf die erhöhten Kosten hat sich an den Verhältnissen nicht geändert.


Ich will das gerne vermeiden, denn damals war es ein "riesen Zirkus" bis die Pauschalmiete, das nicht-vorliegen einer BG und auch HG (wir wirtschaften komplett getrennt) anerkannt wurde. Und ich will nicht, dass das wieder von vorne losgeht... :wand:

Kann ich also (falls KdU und HG gefordert werden) darauf verweisen, dass das alles schon geklärt wurde? Die Daten dazu wurden ja bereits vom JC erhoben, und doppelte Datenerhebung ist ja glaub ich nicht zulässig.

VG

Fettnäpfchen

Zitat von: Hartzfrei am 26. März 2022, 00:16:58Aufgrund einer Mieterhöhung von 2021 und nun auch noch gestiegenen Nebenkosten muss meine Mutter die Pauschalmiete erhöhen, da sie nur eine geringe Rente hat.
Wenn dass die KbV die Ihr abgeschlossen hat ermöglicht dann reicht es dem JC das mit der Erhöhung mit zu teilen. Müsste ja auch in der KbV stehen.

KdU und HG braucht es nicht und du kannst dich
Zitat von: Hartzfrei am 26. März 2022, 00:16:58
Kann ich also (falls KdU und HG gefordert werden) darauf verweisen, dass das alles schon geklärt wurde?
darauf berufen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Hartzfrei

Hallo Fettnäpfchen, danke für die Infos.

Die KbV, die wir abgeschlossen haben ermöglicht eine Erhöhung der Pauschalmiete nicht explizit. Da wäre es wohl besser, die alte KbV durche eine neue zu ersetzen. Hier im Forum gibt es ja eine entsprechende Vorlage.

https://hartz.info/index.php?topic=64069.0

Ich werd es jetzt einfach mal versuchen, mal schaun ob sie es akzeptieren.

Danke nochmal und viele Grüße



Fettnäpfchen

Hartzfrei

Bei der KbV die du eingestellt hast wäre es ja möglich, ob das JC einfach so eine neue KbV akzeptiert weiß ich nicht kann mir aber vorstellen das es Probleme geben könnte.

Zitat von: Hartzfrei am 28. März 2022, 00:06:06Ich werd es jetzt einfach mal versuchen, mal schaun ob sie es akzeptieren.
Da wäre eine Rückmeldung sehr interessant!

MfG FN
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Hartzfrei

ZitatDa wäre eine Rückmeldung sehr interessant!

Zur neuen KbV habe ich noch eine aktuelle Erklärung meiner Mutter zur Widerlegung der Unterhaltsvermutung (§ 9 Abs. 5 SGB II) eingereicht. Das sollte hoffe ich mal reichen.

Ich meld mich dann, wenns was neues gibt...

VG

Quinky

Wenn die Mutter nur eine geringe Rente hat (was ist aber unter gering zu verstehen?), fällt die HG ohnehin weg.
Durch die Berechnung nach § 9 Abs. 5 SGBII würde NULL € herauskommen und die HG rechtlich nicht entstehen!
Kleine Rechnung:
WENN Ihr Mietanteil z.B. 250€ beträgt, würde bei jeder Rente unter 1.150€ netto rechtlich keine HG entstehen!
(Rechnung § 9 Abs. 5 = doppelter Regelsatz 2 x 449 plus Mietanteil von 250).
Anmerkung:
Nach § 9 Abs. 5 SGBII unterliegt die Mutter NICHT den Angemessenheitskriterien des SGBII!!!!

Ernie

Hartzfrei

@Quinky
Vielen Dank für die wertvolle Info, so habe ich das noch garnicht gesehen. Die Rente liegt unter 1150,- € netto. Falls die also noch eine Anlage HG wollen, habe ich jetzt einen Grund mehr, die nicht einzureichen.

Hartzfrei

ZitatDa wäre eine Rückmeldung sehr interessant!
Ich habe nun einen Bescheid bekommen, die neue KbV und die gestiegenen Kosten wurden akzeptiert. Eine Anlage HG oder KdU wurde nicht gefordert. :sehrgut:

Vieled Dank für die Tipps!

Fettnäpfchen

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