ALG 1

Begonnen von Jan Mustermann, 18. April 2022, 18:18:37

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Jan Mustermann

Hallo,
wie sieht das aus wenn jemand ALG 1 bekommen , einen Job angenommen hat und das Arbeitsverhältnis von Seiten der Firma schon nach 2 Wochen wieder aufgelöst wird.

Er hatte vorher 36 Monate gearbeitet,dann selbst gekündigt,3 Monate Sperre, und dann 2 Monate normal ALG1 bezogen.
Sehe ich das richtig, das er dann noch einen Anspruch von 7 Monaten ALG 1 in alter Höhe hat wenn er sich nun wieder arbeitslos meldet?
(12 Monate Anspruch weil unter 50)

BigMama

Ja, das siehst du richtig.

Was jedoch bedeutet lösen durch den Arbeitgeber? AG Kündigung oder Aufhebungsvertrag? Ein Aufhebungsvertrag könnte erneut eine Sperrzeit nach sich ziehen von 12 Wochen.
Damit wären Sperrzeiten von 21 Wochen überschritten und der komplette ALG I Anspruch erlischt damit.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Jan Mustermann

Nee, wird wohl eine AG Kündigung in der Probezeit.
Also kein Thema.Die alte Sperrzeit , da habe ich ihm sowieso empfohlen einen U-Antrag zu stellen.
Er hatte im Gesundheitsbereich gearbeitet und der AG hatte ihn und andere schon ganz schön mit der Impfpflicht und der Testerei gegängelt, so das er gekündigt hatte.


Yavanna

Wenn es damals gesetzlich geregelt war, wurde er nicht "gegängelt". Da wird ein Überprüfungsantrag auch nix bringen

Jan Mustermann

Ich glaube ich schrieb gegängelt. das habe ich wohl bewust so geschrieben.

Wenn dein Arbeitgeber jeden Tag Coronatest bei hunderten anderen durchgeführt hat,aber meinte das die Arbeitnehmer (die nicht geimpft sind) nicht vom Arbeitgeber getestet werden sollen weil diese ja auch zum Baumarkt usw gehen könnten , dann ist das gegängelt. Vor allem wenn diese in 12 Stundenschichten arbeiten und solche Test auch Sonntagsmorgens vorlegen sollten.
Wir werden doch sehen was passiert.
Das Bundesverfassungsgericht hatte ja ausgeführt das niemand einen Job machen muss für den die Impfpflicht gilt.
Ein Coronatest ist übrigens immer ein medizinischer Eingriff gewesen und kein AN muß so etwas dulden, bei einer Kündigung dürfen dann keine Sperren verhängt werden.

justine1992

Zitat von: Jan Mustermann am 20. April 2022, 21:59:58Ich glaube ich schrieb gegängelt. das habe ich wohl bewust so geschrieben.
Duden: dauernd bevormunden; einen anderen in seinem Handeln beeinflussen oder bestimmen
Zitat von: Jan Mustermann am 20. April 2022, 21:59:58Wenn dein Arbeitgeber jeden Tag Coronatest bei hunderten anderen durchgeführt hat,aber meinte das die Arbeitnehmer (die nicht geimpft sind) nicht vom Arbeitgeber getestet werden sollen weil diese ja auch zum Baumarkt usw gehen könnten , dann ist das gegängelt.
Hm.

Zitat von: Jan Mustermann am 20. April 2022, 21:59:58das niemand einen Job machen muss
Richtig, es gibt weder eine Arbeitspflicht noch die Pflicht auf einen bestimmten Arbeitsplatz. Ist aber nicht neu seit Corona.

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.