Zusage vom Vermieter, Wie lang braucht Jobcenter Mietkostenübernahme Bewilligung

Begonnen von Timo 96, 18. April 2022, 21:57:40

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Kopfbahnhof

Zitat von: justine1992 am 20. April 2022, 16:28:22Das stimmt doch nicht,
Es ist seine erste Wohnung, er zieht nicht von einer in die andere.
Zitat von: justine1992 am 20. April 2022, 16:28:22überprüfe die Laienaussagen hier besser
Dann liefere doch selbst eine konkrete Aussage dazu.

@TE zieht aus der Elterlichen Wohnung aus und nun?

Timo 96

Ja ich glaube die Sonderregelung gilt nur für diejenigen die jetzt ALG beantragen aufgrund Corona und ihre Wohnung schon haben, da wird erstmal nicht so drauf geachtet ob angemessen da ja sonst alle wo nicht angemessen umziehen müssten. Ja ich warte jetzt einfach ab, ansonsten per E-Mail mal nachfragen wie der Stand ist. Ansonsten bleibt mir nur noch persönlich hingehen und eine Bewilligung verlangen, aber ob das so funktioniert weiß ich nicht, die geben einen eigentlich immer einen Termin, man kommt nicht einfach so zum Sachbearbeiter durch....

Fettnäpfchen

Timo 96

Zitat von: Timo 96 am 20. April 2022, 15:38:08Hallo, also einfach ins Jobcenter mit Mietangebot und eine Bewilligung verlangen?
Genau so.
Du kannst dem JC wenn sie dich nicht vorlassen wollen gleich mitr dem Gang zum SG drohen zusätzlich die entsprechenden Beschwerden gegen den SB und den Teamleiter bzw. Chef.
Erlass einer einstweiligen Regelung => Zustimmung zum Umzug natürlich anzupassen das Muster.

Zitat von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 16:19:54
Zitat
Zitatmüssen die doch trotzdem die Miete übernehmen oder?
Wenn sie den KdU (nicht dem Mietspiegel) entspricht auf jeden Fall.
Nur wenn du in den Zuständigkeitsbereich eines andren JC ziehst, ansonsten bezahlt das JC nur was im Moment bezahlt wird.

Bei den Zitaten den Button erweitern drücken!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 21. April 2022, 14:12:21ansonsten bezahlt das JC nur was im Moment bezahlt wird
Aber doch nicht, wenn er in seine erste Wohnung zieht?

Mit Ü 25 hat er das Recht dazu, dass JC kann da nicht auf die jetzt geleisteten KdU bei den Eltern beharren.
Damit dürfte ja niemand bei den Eltern Ausziehen, weil eigene Wohnung immer teurer sein dürfte.

Ginsu

Zitat von: justine1992 am 20. April 2022, 16:28:22Sonst könnten doch einfach alle LB umziehen, wohin sie wollen momentan.
Im Grunde ja.
Das die Angemessenheitsfiktion auch bei Umzügen im laufendem Bezug gilt, haben inzwischen bereits 2 LSGs bestätigt.
LSG München, Beschluss v. 28.07.2021 – L 16 AS 311/21 B ER
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.09.2020 - L 11 AS 50

Natürlich wird es dabei aber weder Umzugskosten noch Wohnungsbeschaffungskosten geben.
Daher kommt dieses (verzweifelte) Vorgehen nur in Frage, wenn man aus eigener Kraft den Umzug, die Kaution und eine eventuelle Renpvierung stemmen kann.
Zudem wird erheblicher Widerstandseitens der Behörde zu erwarten sein.
Im Grunde ist das nur eine Alternative ztur Brücke, wenn die Wohnung geräumt werden muss (z.B. aufgrund veiner Eigenbedarfskündigung) und keine neue in Sicht ist.
Verzweifelte Maßnahmen eben, die auf Dauer natürlich keinen Bestand haben, kurzfristig aber erst mal Obdach sichern können.
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

Timo 96

Habe heute eine Mail ans Jobcenter geschickt mit der Frage zum Stand der Bearbeitung und dass ich schnellstmöglich eine Bewilligung für die Übernahme der Miete brauche. Es,kam wie zu erwarten keine Reaktion, denk 2 Wochen muss ich sicherlich warten bis ich eine Bewilligung oder auch keine Bewilligung bekomme, Einzug ab 1. Mai somit fraglich, weiß nicht ob der Vermieter noch endlos wartet bis ich eine Zusage vom Jobcenter bekomme.

Spritzenhalter


Fettnäpfchen

Kopfbahnhof

Zitat von: Kopfbahnhof am 21. April 2022, 16:48:59Aber doch nicht, wenn er in seine erste Wohnung zieht?
Doch zumindest wenn mit den Eltern eine Mietzahlung egal welcher Art vereinbart ist. Bei keiner Mietzahlung greift die Regelung der Angemessenheit + diverser Urteile da JC sich nicht immer an die Gesetze halten.
Es ist egal ob die erste oder xte Whg. wenn der Umzug innerhalb des selben Leistungsträgers gemacht wird muss sich das JC an die Gesetze halten. Was in solchen Fällen immer gemacht wird weil gespart wird.

MfG FN

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.