Zusage vom Vermieter, Wie lang braucht Jobcenter Mietkostenübernahme Bewilligung

Begonnen von Timo 96, 18. April 2022, 21:57:40

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Timo 96

Hallo, habe die Zusage vom Vermieter ab 1. Mai könnte ich einziehen, Wohnungsgröße, Mietkosten laut Mietspiegel angemessen. Nun habe ich den Antrag für die Übernahme der Miete beim Jobcenter abgegeben, nun ist das Problem bis 1. Mai sind nur noch knapp 2 Wochen, habe auf Antrag geschrieben Einzug ab 1.Mai. Nun habe ich Bedenken dass die Bewilligung extra in die Länge gezogen wird, und im schlimmsten Fall die Wohnung nicht mehr bekomme. Den Mietvertrag kann ich erst unterschreiben wenn ich die Zustimmung vom Jobcenter habe richtig? Wie lange kann das dauern mit der Bewilligung?

VG

Spritzenhalter

Gut möglich das man Sie in eine Notlage bringen will und eine Obdachlosigkeit herbeiführen möchte, dass aber glaube ich nicht. Wenn die Kosten nach Ihrer Prüfung angemessen sind, und Sie nicht großartig auf Geldgeschenke angewiesen sind, dann unterschreiben Sie den Mietvertrag einfach. Die tatsächlichen angemessen Kosten sind zu übernehmen. Hoffen Sie hingegen auf finanzielle Unterstützung in Form einer Kaution oder der Übernahme der Umzugskosten, sollten Sie die Notfallstrechstunde nutzen und die Sachlage klären.

Mietspiegel und die tatsächlichen KDU sind zwei paar Schuhe. Es kommt auf die Angemessenheit an.

Ginsu

Die Zusicherung kann in 5 Minuten gegeben werden.
Dran bleiben, immer nerven. Anrufen, Email, Brief, Rauchzeichen, berittene Boten, selber auftauchen und anketten, Mariachis anheuern u.s.w.
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

OLD-MAN

@ Ginsu,

du kannst jederzeit den Mietvertrag unterzeichnen, weil es eine vertragliche Vereinbarung nur zwischen dir und dem Vermieter ist.

Das JC prüft nur die Angemessenheit (die du ja eingehalten hast) und ist zur Zustimmung  verpflichtet, wenn sie eingehalten wird. Deshalb wird das JC auch die Mietkosten übernehmen. Einzige Ausnahme: Wenn kein Umzugsgrund vorliegt!

Ohne Umzugsgrund werden keine weiteren Umzugskosten / -nebenkosten (u.a. Kaution) bezahlt und auch nur die vorherigen (Altwohnug) Kosten der Unterkunft.

Ginsu

@Old Man (Anspielung auf Perry Rhodan?)

Da es üblicherweise mindestens um die Wohnungsbeschaffungskosten geht, ist die vorherige Zusicherung notwendig, wenn die Behörde diese Übernehmen soll.
Dies kann (selber bereits erlebt) in 5 Minuten erledigt sein.
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

Yavanna

1. Wann hast du das Mietangebot abgegeben?
2. Ziehst du innerhalb des Zuständigen JC um?
2a. Wenn ja, ist die Miete gleich hoch, höher, niedriger?
3. Wenn nein,  welchen Grund für deinen Umzug hast du angegeben?
4. Bist du auf Umzugskosten angewiesen? Zzgl Kaution?

Timo 96

Hallo, ich hatte,an dem Tag als ich per Mail die Zusage vom Vermieter bekam, direkt den Antrag beim Jobcenter abgegeben, das allerdings schon geschlossen war, habe den Antrag in den Briefkasten geworfen. Nun ist die Zeit ja sehr knapp, könnte ab 1. Mai einziehen, die Zusage kam aber erst Mitte April. Ich weiß nun nicht wie lange das Jobcenter braucht für die Bearbeitung, habe auf dem Antrag vermerkt Einzug am 1. Mai. Ich wohne bei meinen Eltern, bin ü25 also steht mir ja eine eigene Wohnung zu. Das habe ich so auf den Antrag geschrieben. Also nochmal per Mail Druck machen? Glaub aber  kaum dass die das interessiert haben ja noch andere Anträge zu bearbeiten.

Timo 96

Ziehe innerhalb des zuständigen Jobcenters um, Kaution könnte ich eventuell bei Verwandten leihen und zurück zahlen. Umzugskosten wäre nur Transporter mieten, da ich nicht viel zum mitnehmen habe. Habe Kaution und Umzugskosten mit beantragt.

Yavanna

Dann auf jeden Fall versuchen Druck zu machen.
Mit Ü25 steht dir eine eigene Wohnung zu, Umzugsnotwendigkeit also gegeben.  Wenn das Angebot innerhalb der Angemessenheit liegt, muss zugestimmt werden.
Auch ein Anspruch auf Umzugskosten (im Rahmen) und Kationsdarlehen besteht

Kopfbahnhof

Zitat von: Timo 96 am 19. April 2022, 11:05:08das allerdings schon geschlossen war
Dann geh noch mal hin wenn offen ist, noch mal mit dem Mietangebot vom VM.
Eigentlich kann das sofort vom JC Abgesegnet werden, wenn im Rahmen der KdU vom JC, nicht dem Mietspiegel.

Ansonsten sollte so etwas innerhalb von 2-3 Werktagen vom JC gemacht werden.

Timo 96

Hallo, ich warte mal bis Ende der Woche ab, wenn bis dahin nicht's konmt, Email oder ich rufe mal an aber da wird sicher nur die Antwort kommen, " in Bearbeitung man solle doch abwarten ". Ansonsten kann ich mit dem Mietangebot direkt ins Jobcenter und sofort bewilligen lassen? Dachte man braucht dafür einen Termin bei Leistungsabteilung oder wer auch immer das bearbeitet?

VG

Fettnäpfchen

Timo 96

Zitat von: Timo 96 am 19. April 2022, 19:23:35Dachte man braucht dafür einen Termin bei Leistungsabteilung oder wer auch immer das bearbeitet?
Das ist je nach JC unterschiedlich.
Das folgende solltest du dem JC aber klarmachen!:
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.

MfG FN
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Timo 96

Hallo, also einfach ins Jobcenter mit Mietangebot und eine Bewilligung verlangen? Bin froh dass ich überhaupt eine Wohnung gefunden habe und jetzt werden einen wieder Steine in den Weg gelegt indem man sich zeit lässt. Und wenn ich einfach den Mietvertrag unterschreib ohne Zustimmung vom Jobcenter, müssen die doch trotzdem die Miete übernehmen oder?

Kopfbahnhof

Zitat von: Timo 96 am 20. April 2022, 15:38:08müssen die doch trotzdem die Miete übernehmen oder?
Wenn sie den KdU (nicht dem Mietspiegel) entspricht auf jeden Fall.
Momentan sogar auch wenn darüber, durch die noch gültige Sonderregelung wegen Corona.
Aber über den KdU davon würde ich dennoch Abraten.

Da es die erste Wohnung ist, hast du auch Anspruch auf Erstausstattung, Antrag dafür beim JC stellen.
Wenn du die Wohnung nimmst, auch jetzt schon.

justine1992

Zitat von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 16:19:54Momentan sogar auch wenn darüber, durch die noch gültige Sonderregelung wegen Corona.
Das stimmt doch nicht, das weißt Du doch selber. Sonst könnten doch einfach alle LB umziehen, wohin sie wollen momentan.
@TE, bevor Du Dich auf so was verlässt, überprüfe die Laienaussagen hier besser anhand der (meistens) mitgelieferten Belege.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.