Eltern leben in 2 Haushalten sind aber nicht getrennt

Begonnen von DSK, 12. April 2022, 15:25:06

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DSK

Hallo zusammen  :smile:

Ich bin neu hier und hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Unser Fall ist nämlich etwas speziell und ich finde dazu nichts eindeutiges im Internet.

Wir sind eine 3köpfige Familie mit 10jährigem Kind und beziehen seit Januar ALG 2. Ich (Mutter) bin berentet. Die Rente wird voll angerechnet und kürzt unseren ALG2 Bezug.

Aus gesundheitlichen Gründen ziehe ich in eine eigene kleine Wohnung. Der Sohn bleibt mit meinem Mann - seinem Vater - in der jetzigen (sehr kleinen) Wohnung. Auch mein Mann wird bald berentet werden. Der Antrag läuft schon.

Ich habe den Auszug schon gemeldet und mich auch vorher beim JC erkundigt, was es zu beachten gibt. Da ich keine eigene soziale Leistung beantragen werde sondern von der Rente meinen eigenen Unterhalt bestreite, ist mein Auszug soweit OK.

Für meinen Mann (keine Einkünfte) und meinen Sohn wird dann ALG II neu berechnet werden müssen.

Ganz wichtig: Wir leben nicht in Trennung sondern haben einfach zwei getrennte Haushalte und kümmern uns nach wie vor gemeinsam um unseren (autistischen) Sohn, und zwar in der jetzigen gemeinsamen Wohnung. Ich werde einfach tageweise dann in meine eigene Wohnung gehen, wenn ich es brauche. Das heißt nach meinem Verständnis ist mein Mann nicht alleinerziehend.

Unterhalt werde ich nicht zahlen müssen, meine kleine Rente liegt unter dem Selbstbehalt für nicht erwerbstätige von EUR 960,-

Was meint ihr? Ich habe den Fall genau so geschildert, habe aber dennoch Angst, dass das JC den Zuschlag für Alleinerziehende festsetzt und dann vielleicht irgendwann zurückfordert. Manchmal hören sie nicht so richtig zu habe ich den Eindruck - oder wissen vielleicht auch einfach nicht, wie es mit solchen Sonderfällen aussieht.

Wenn wir aber angeben, dass wir den Alleinerziehenden Zuschlag nicht haben sollten, weil wir uns beide um den Jungen kümmern habe ich Angst, dass sie uns irgendwie doch als Bedarfsgemeinschaft ansehen und meine Rente wieder anrechnen.

Habt Ihr Ideen, wo ich das genau vorab recherchieren kann und wie die Gesetzeslage das sehen würde?

Ich weiß, es ist speziell, doch vielleicht kennt jemand einen solchen Fall bereits?

Vielen Dank, DSK

DSK

Hallo zusammen,
wir haben inzwischen selbst etwas recherchiert. Und so werde ich einen kleinen Unterhalt iHd derzeitigen Unterhaltsvorschusses von EUR 232,-- zahlen. Damit mein Mann keinen Unterhaltsvorschuss beantragen muss und ich nicht plötzlich trotz voller Arbeitsunfähigkeit zum Arbeiten verdonnert werde.

Einen Fall, wie wir ihn leben, ist nicht Hartz IV konform ;)

Sodele, in der Hoffnung, dass nun bald der Regelsatz auf ein würdevolleres Niveau angehoben wird sende ich euch herzliche Ostergrüße,

Jan Mustermann

Wieso solltest du wenn du voll arbeitsunfähig bist, zum arbeiten verdonnert werden können?

geraldxx

Zitat von: DSK am 15. April 2022, 16:04:50Damit mein Mann keinen Unterhaltsvorschuss beantragen muss und ich nicht plötzlich trotz voller Arbeitsunfähigkeit zum Arbeiten verdonnert werde.

Na wenn das deine größte Sorge ist? Firmen sind nicht unbedingt scharf drauf Leute einzustellen, die nicht arbeiten wollen / können.