Zeitung austragen

Begonnen von neutralessential, 28. April 2022, 17:22:54

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neutralessential

 :flag: Hallo,
ich hab hier mal eine Frage. Vielleicht kann mir der ein oder andere helfen.
Meine Tochter (15) möchte Zeitung austragen, um ihr Taschengeld aufzubessern.
Bis wieviel darf sie dazuverdienen und muss ich das dem Arbeitsamt anmelden? Wenn ja, soll dies direkt sofort oder erst nach dem ersten Lohn angemeldet werden?
Sie verdient ungefähr 70€ und wäre auch versichert.

MfG Thomas

CCR

Hier ein Beispiel also das gilt nur bei Ferienjobs.



Julius ist 17 Jahre alt und möchte während der Sommerferien vier Wochen am Stück als Teamleiter in einem Promoterjob arbeiten. Er lebt allein mit seiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft. Sie erhält einen Hartz-4-Regelsatz von 404 Euro sowie einen Kinderzuschlag für ihren Sohn, der sich auf 306 Euro beläuft.

Julius' Job läuft so gut, dass er nach vier Wochen Arbeit insgesamt 1.100 Euro verdient hat. Aufgrund der Regelung der ALG-2-V darf er dieses Geld komplett behalten, ohne, dass etwas davon auf den Hartz-4-Satz angerechnet wird. Glück für Julius: Mit den 1.100 Euro aus seinem Ferienjob kann er sich nun endlich die Skiausrüstung leisten, die er sich schon seit langem gewünscht hat, seine Mutter ihm aber nicht finanzieren konnte.

https://www.hartz4.org/ferienjob/

Yavanna

Unabhängig von dem o.g. Beispiel sind die ersten 100 Euro bei Erwerbseinkommen anrechnungsfrei. Egal ob regulärer oder Ferienjob.

Ginsu

Ist es ein Ferienjob, sind pauschale 2400 € in dieser Zeit anrechnungsfrei §1 Abs.4 ALG II-VO
Ist es kein Ferienjob und hat das Kind bereits das 15. Lebenjahr vollendet, gelten die üblichen Freibeträge.
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

neutralessential

Hallo
Danke für die vielen Antworten, das hat mir und meiner Tochter sehr geholfen. Lg