Mietkaution wurde nicht auf Kautionskonto angelegt. Schadenersatz möglich?

Begonnen von Katrin, 16. Juni 2022, 15:40:35

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Ratlos

Dann will ich auch die höfliche Anrede Herr Spitzenhalter verwenden.
Nebenkostenabrechnung und Kaution haben nur bedingt miteinander zu tun.
Dass eine Zwischenablesung zwingend erforderlich ist haben wir festgestellt.
Damit steht der Heizverbrauch fest.
Die 23-Monatsfrist darf der VM nicht ohne triftigen Grund ausreizen.
2021 betrug die Inflationsrate 3,1 % für die ersten beiden Monate 2022 6,1 %.
Natürlich darf der VM zum Verbrauch auch die Inflationsrate einbeziehen.
Aber den überschießenden Rest der Kaution hat er auszubezahlen.
Beispiel:
der Vorjahresverbrauch war 1000 € plus Inflationsrate großzügig 10 % = 1.100 €
An Kaution wurden 3 Mieten a´700 € hinterlegt = 2.100 € damit sind 1000 € der Kaution auszahlungsfähig und zwar unabhängig vom Abrechnungszeitraum, sofern keine weiteren Wohnungsschäden vorliegen. Iwi macht der Thread wieder Spaß.

Ich habe extra meine Glaskugel aufpoliert :grins:
P.S. den Prozess um die 3 € Zinsverlust dürfte die TE mit größter Sicherheit gewinnen.
Das Gesetz schreibt zwingend die Trennung von Kaution zum VMvermögen vor.
Allerdings wird TE keine Freude an dem Verfahren haben. Mir erscheint sowas schon als mutwillige Prozessführung.

Wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. :ok: