Kindergeld Erhöhung im Juni/Juli

Begonnen von Backe, 17. Mai 2022, 12:42:49

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Backe

Hallo allerseits

Ich bin der André 39 Jahre alt.

Wird sie beschlossene Erhöhung des Kindergeldes auf das ALG 2 Angerechnet?

Bundspecht

In der Regel wird Kindergeld voll angerechnet ...egal wie viel
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Schnuffel01

#2
Falls du die 20 € meinst, hatte ich iwo gelesen, daß die nicht angerechnet werden.



Kindergeld und Kinderbonus 2022: Das sind die wichtigsten Änderungen für Eltern
https://www.hna.de/verbraucher/kinderbonus-kindergeld-termin-neu-aenderungen-entlastungspaket-2022-familie-eltern-geld-ltt-verbraucher-91411318.html

Ein Bonus wird idR nicht angerechnet.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Torben

Zitat von: Backe am 17. Mai 2022, 12:42:49Hallo allerseits

Ich bin der André 39 Jahre alt.

Wird sie beschlossene Erhöhung des Kindergeldes auf das ALG 2 Angerechnet?
Das wird nicht angerechnet, ist aber auch keine Erhöhung des Kindergeldes.
Das bleibt weiterhin bei dem bisherigen Satz, sprich 219 Euro für Kind 1+2, etc.
Es ist ein Zuschlag für das Kind, wenn bestimmte Sozialleistungen bezogen werden.
Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag z. Bsp

Also vermutlich wird dieser Zuschlag dann von der jeweiligen Stelle aus ausgezahlt, von der die Sozialleistung erhalten wird.
Sprich beim Kinderzuschlag gibt es dann statt max 209 Euro pro Kind 229 von der Familienkasse, während das Kindergeld bei 219 Euro bleibt.
Ob beim ALG 2 Bezug die 20 Euro dann auch über die Familienkasse beantragt werden müssen, oder ebend direkt vom Jobcenter ausgezahlt werden, weiß ich nicht, würde aber letzteres Vermuten, da ich den bürokratischen Aufwand für nicht sinnvoll erachte. (was nicht heißt, dass der Bund immer sinnvoll handelt ^^)
Man müsste ja dann bei der Familienkasse erstmal einen Antrag stellen und dementsprechend nachweisen, dass man beispielsweise ALG 2 bezieht.

Also meiner Einschätzung nach gibts den Sofortzuschlag bei Kinderzuschlagbezug von der Familienkasse, bei ALG 2 Bezug vom JC und bei Leistungen nach dem Asylbewerbergesetzt vermutlich von der Ausländerbehörde, aber angerechnet wird es nicht als Einkommen bei anderen Leistungen