Wohnungsbesuch durch JB

Begonnen von Pama, 17. Mai 2022, 16:41:35

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Kopfbahnhof

Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 08:11:21Zum anderen besteht auch keine Bedarfsgemeinschaft.
Woran das JC evtl. aber Zweifel hat.
Schon der Punkt, es wird nur ein Zimmer Vermietet, ist etwas seltsam.
Oder es steht was zur Nutzung der anderen Räume mit im Untermietvertrag?

Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 08:11:21gibt hier kein Hauptmieter
In dem Fall wäre das die Eigentümerin der Wohnung.

Möglich das JC hat Probleme mit dem "Mietvertrag" weil nicht klar genug?

Pama

Warum ist eine Zimmer Vermietung in einer Hauptstadt wie Hamburg seltsam ?

Und die Zweifel mit dem Mietvertrag und der Mietbescheinigung kommen nach über 1 Jahr ?

Zweifel kann man in dieser Welt über alles, dafür ist jedoch nach der Gesetzeslage kein Spielraum.

Kopfbahnhof

Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 17:55:57Warum ist eine Zimmer Vermietung
Weil man in der Regel, auch die anderen Räume anteilig mit nutzt, wie Küche und Bad z.B.

Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 17:55:57kommen nach über 1 Jahr ?
Ich kenne den Vertrag nicht und dem JC ist es evtl. erst jetzt Aufgefallen?
Immerhin war es zu Corona Zeiten auch schwierig mit Hausbesuch.

Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 17:55:57dafür ist jedoch nach der Gesetzeslage kein Spielraum
Wenn die Zweifel beim JC berechtigt sind, dürfen sie einen Hausbesuch machen.
Oder stellen eben dann die Leistungen komplett ein, auch das dürfen sie leider machen.

Pama

Das Problem hatte ich schon damals mit der Sachbearbeiterin, nachdem die Zuständigkeit des Job Center sich geändert hat, am Ende über eine dienstbeschwerde hat man sich bei mir entschuldigt und due Zahlungen fort geführt.

@ Kopfbahnhof
Nach meinen Kenntnissen gibt es kein Gesetz für ein Hausbesuch.falls du den kennst bitte mitteilen

Es sei man stellt Anträge auf Möbel etc.da möchte das Jb es natürlich prüfen und in Augenschein nehmen.

Zum Thema Nutzung anderer Räume,in einer WG Nutzen alle auch andere Räume wie Küche und Bad , trotzdem ist es keine bedarfsgemeinschaft da jeder für sich selbst verantwortlich ist.

Kopfbahnhof

Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 18:07:05trotzdem ist es keine bedarfsgemeinschaft
Ist es ja auch nicht, schreibt ja hier keiner.

Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 18:07:05gibt es kein Gesetz für ein Hausbesuch
Nein man kann den Verweigern, mögliche Konsequenz ist halt dann die Leistungseinstellung.

Pama

Der Hauptmietvertrag spricht schon gegen eine bedarfsgemeinschaft.

In den meisten Fällen gibt es ein untermietvertrag, da wäre eventuell eine Vermutung berechtigt. Aber auch nur eventuell denn wieviele Menschen leben heutzutage in einer WG.



Kopfbahnhof

Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 18:34:27Der Hauptmietvertrag
Die Eigentümerin wohnt selbst in dieser Wohnung.

Wie soll es da für ein Zimmer, einen Hauptmietvertrag geben?

Sie kann es max. Untervermieten, was braucht es dazu einen Untermietvertrag.

Ellen_Alien

Zitat von: Kopfbahnhof am 29. Mai 2022, 19:01:19
Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 18:34:27Der Hauptmietvertrag
Die Eigentümerin wohnt selbst in dieser Wohnung.

Wie soll es da für ein Zimmer, einen Hauptmietvertrag geben?

Sie kann es max. Untervermieten, was braucht es dazu einen Untermietvertrag.
Ähm? Wenn die Wohnung selbst nicht gemietet ist, kann das Zimmer nicht untervermietet werden.

Kopfbahnhof

Zitat von: Ellen_Alien am 29. Mai 2022, 19:05:56kann das Zimmer nicht untervermietet werden
Es kann beides sein Mietvertrag oder Untermietvertrag

Hary

Im Grunde ist die Frage nach einer gesetzlichen Grundlage ja Quatsch und führt zu nichts. Die Tatsache ist nun einmal das ein Jobcenter hier vor Ort etwas prüfen möchte und dies angekündigt hat. Wenn der Sachbearbeiter dann vor der Tür steht muss man ihn selbstverständlich nicht hinein lassen, dann wird das Jobcenter jedoch die Leistung einstellen weil ein Sachverhalt nicht geprüft werden konnte. Gegen diese Einstellung kann man dann juristisch vorgehen. Die Aussichten auf Erfolgt sind dann abhängig vom Fall, Verdacht und Richter.

Also um es zusammenzufassen: Du wirst den Sachbearbeiter sofern du weiterhin Leistungen willst wohl rein lassen müssen, nicht weil es eine Pflicht dazu gibt, sondern weil es in deinem Interesse ist. Suche dir einen Beistand der bei der Begehung anwesend ist und im Zweifel als Zeuge verfügbar ist.

Pama

Kopfbahnhof:

Wer sagt den das die Eigentümerin in der Wohnung Lebt ? Nur weil es ihr Eigentum ist kann dadraus nicht geschlossen werden das Sie dort wohnhaft ist oder ?

Zum anderen wenn ich als Eigentümer ein Zimmer vermiete dann ist es kein untermietvertrag sondern ein hauptmietvertrag unabhängig davon ob ich in der Wohnung lebe oder nicht.

Kopfbahnhof

Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 20:04:05das die Eigentümerin in der Wohnung Lebt ?
Tut sie nicht?
Zitat von: Pama am 29. Mai 2022, 20:04:05eine Wohnung vermiete
Ich denke hier geht es um ein Zimmer?

Langsam wird es seltsam, darum wohl auch das Begehren vom JC.

Pama

@kopfbahnhof

Schon mal etwas von bsp. gehört ?

Ob sie da lebt oder nicht lebt ist völlig uninteressant.

Tatsache ist das ich ein Mietvertrag habe und die Kosten entstehen.

Das JB kann's sich denken was die wollen.

Und ja es ist total seltsam.

Wieder mal eine Aussage die in die Toilette gehört.


justine1992

Zitat von: Pama am 17. Mai 2022, 16:41:35Hallo,

Nach 1,5 Jahre ALG2 möchte das Jobcenter das untervermietete Zimmer in Augenschein nehmen.

Es sind keine Anträge oder ähnliches gestellt worden die dieses begründe könnten.


Soweit mir bekannt hat das JB kein Recht auf ein Hausbesuch.

Zudem möchte ich auch nicht das die Vermieterin erfährt das ich ALG2 beziehe.

Gibt es eine Rechtsgrundlage auf ein Hausbesuch ?



Das weißt Du ja inzwischen. Also ist das Thema erledigt?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

MagnaCharta

Das Jobcenter will hier also eine Beziehung konstruieren, um so Geld zu sparen. Man muss die nicht reinlassen; abgesehen davon ist ein Besuch ungeeignet, um das festzustellen.