Zuflussprinzip

Begonnen von SarahBonn, 19. Mai 2022, 13:10:17

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SarahBonn

Hallo ihr Lieben,

ich habe einen Teilzeit Vertrag unterschrieben der ab dem 01.06.2022 gilt.
Wenn ich das dem Jobcenter jetzt mitteile, werden die mir warscheinlich SOFORT den Geldhahn zudrehen.
Mein erstes Gehalt bekomme ich allerdings erst am 14ten des darauf folgenden Monats.
Nun habe ich von diesem Zuflussprinzip gehört. Wie genau funktioniert das? Wird das in meinem fall überhaupt funktionieren? Ich fliege am 23.05 in den Urlaub und habe nun etwas sorge, das ich am Ende des Monats ohne Geld da stehe weil ich von dort aus nicht viel machen kann.


Vielleicht habe ihr einen Tipp, wie ich das umgehen kann.

Liebe Grüße


Harald53

Zitat von: SarahBonn am 19. Mai 2022, 13:10:17habe nun etwas sorge, das ich am Ende des Monats ohne Geld da stehe weil ich von dort aus nicht viel machen kann.

Die Sorge ist nicht unbegründet. Viele Jobcenter drehen erstmal sofort den Geldhahn zu wenn Sie mitbekommen das jemand in Arbeit geht.

Von daher am besten wenn die möglichkeit besteht, am 30.05., das Jobcenter per Fax über deinen Arbeitsantritt informieren.
Solltest du keine möglichkeit per Fax haben, dann würde ich einen Brief vorbereiten den dann jemand für dich per Einwurfeinschreiben am Fr. 27.05. an das Jobcenter verschickt.

Dann bekommst du auf jedenfall noch die Leistungen für den Monat Juni 2022.
Wenn du dann dein erstes Gehalt/Lohn am 14.07.2022 bekommst, dann musst du auch nichts vom Juni zurückzahlen.

SarahBonn

Aber bekomme ich dann keinen ärger weil ich das JC zu spät von meiner Arbeitsaufnahme informiert habe?

Harald53

Zitat von: SarahBonn am 19. Mai 2022, 13:53:48Aber bekomme ich dann keinen ärger weil ich das JC zu spät von meiner Arbeitsaufnahme informiert habe?

Wieso? Es ist doch nicht zu spät.
Du musst dem Jobcenter deine Arbeitsaufname vor Beginn der Tätigkeit mitteilen, was du dann ja damit getan hast.

SarahBonn

Das hört sich nach einem Plan an, dann mache ich das so.  :teuflisch:

Danke für deine Hilfe.



Fettnäpfchen

SarahBonn

Zitat von: SarahBonn am 19. Mai 2022, 13:53:48Aber bekomme ich dann keinen ärger weil ich das JC zu spät von meiner Arbeitsaufnahme informiert habe?
und wenn dir die Leistungen vom JC wegen der Mitteilung rechtswidrig eingestellt werden hast du auch Ärger meinst du dass interessiert irgend jemand im JC?
So wie vorgeschlagen ist der erste Ärger auf jeden Fall hinfällig.

OA hast du ja hoffentlich beantragt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

CCR

Zitat von: SarahBonn am 19. Mai 2022, 13:53:48Aber bekomme ich dann keinen ärger weil ich das JC zu spät von meiner Arbeitsaufnahme informiert habe?
ärger nicht aber ein stilles Danke du hast ja dem JC viel Arbeit erspart.  :grins:

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Mai 2022, 15:49:25OA hast du ja hoffentlich beantragt.
Zitat von: SarahBonn am 19. Mai 2022, 13:10:17ich habe einen Teilzeit Vertrag unterschrieben der ab dem 01.06.2022 gilt.
wenn du aus dem ALG II bist ist ja alles ok.

Fettnäpfchen

Zitat von: CCR am 19. Mai 2022, 23:04:13wenn du aus dem ALG II bist ist ja alles ok.
nicht wirklich:
Zitat von: SarahBonn am 19. Mai 2022, 13:10:17Ich fliege am 23.05 in den Urlaub

MfG FN
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