Betriebskostenabrechnung - Auszahlung von Guthaben

Begonnen von Maunzi, 29. Mai 2022, 20:15:33

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Maunzi

Guthaben sollte am 25. ausbezahlt werden (Feiertag, Banklaufzeit etc kommt dazu, jedoch bei der selben Bank, wodurch es am Freitag, spätestens jedoch Samstag morgens - bis 12 wird noch gebucht - hätte drauf sein sollen).

Da es uns vom Regelsatz im kommenden Monat bereits abgezogen wurde, wäre die Frage wie lange darf der Vermieter sich Zeit lassen für die Überweisung wenn er selbst schreibt, dass die Zahlung am 25. stattfindet? Hätte jetzt bis maximal 1. gewartet, dann aber auch mal gefragt wo die Überweisung geblieben ist - kann ja auch ggf ein Mitarbeiter vergessen haben oder so.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

CCR

sollte er nächstes Mal mit der Miete verrechnen dann gibt es auch keine Probleme mit dem JC des Geldzufluss
Die nächste Miete wäre ja dann niedriger.

Ratlos

Zitat von: Maunzi am 29. Mai 2022, 20:15:33wie lange darf der Vermieter sich Zeit lassen für die Überweisung wenn er selbst schreibt, dass die Zahlung am 25. stattfindet?
Im Normalfall 4 Wochen. Das ist die mögliche Wideerspruchsfrist.
Schreibt VM aber explizit dass die Zahlung zum 25. d.M. erfolgt sollte er den Termin zwingend einhalten weil sich die Mieter ja darauf verlassen. Eine Pflicht besteht aber nicht.
Auf die möglichen Widerspruchsfrist kann er sich immer berufen.

Maunzi

Hat sich erledigt, wird nicht ausbezahlt werden. Vermieter legt es auf nen Rechtsstreit an -.-

Anwalt ist schon informiert und meinte der fix angegebene Zahlungstermin reicht aus, da muss ich nix mehr mit Mahnung oder so machen, er ist bereits in Verzug geraten und da gesagt wurde, dass die Zahlung nicht mehr erfolgen wird, gibt es nun den Weg mit anwaltlichem Schreiben und im Anschluss Zahlungsklage.

Amt meint aber ohne was schriftliches vom Vermieter wird da auch nichts an uns ausbezahlt werden, es bleibt beim gekürzten Regelsatz, da wir um das Gegenteil (also dass kein Zufluss stattgefunden hat) zu beweisen, sonst dauerhaft Kontoauszüge vorlegen müssten, es könnte ja immernoch eine verspätete Zahlung innerhalb des Juni kommen.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

OLD-MAN

Wieder einmal ein Beitrag, dessen Inhalt total unverständlich ist.

Der VM erstellt eine BK mit einem Guthaben für den M und teilt diesem die Auszahlung bis zum .....mit. Jetzt will er die Auszahlung doch nicht vornehmen und es statt dessen auf einen Rechtstreit ankommen lassen?

Totaler Irrsinn!

Wenn, dann hätte der VM doch gar nicht erst die BK dem M zugänglich machen sollen, um möglicherweise die Auszahlung zu verzögern / verhindern, aber so ???

Kopfbahnhof

Zitat von: Maunzi am 30. Mai 2022, 13:33:48er ist bereits in Verzug geraten
Korrekt, wenn es einen festen Auszahltermin gegeben hat.

Der VM hat absolut kein Recht das BK Guthaben einzubehalten, anders evtl. bei einer Kaution.

Selbst melde ich das dem JC immer erst dann, wenn das Guthaben auf dem Konto ist.
Außer der VM ist so vertrauenswürdig bzw. er verrechnet es mit der laufenden Mietzahlung.

Hatte ich auch mal, Besitzerwechsel und Guthaben kam erst nach 4 Monaten. (nur über Anwalt geschafft)

Zitat von: OLD-MAN am 30. Mai 2022, 14:12:50dann hätte der VM doch gar nicht erst die BK dem M zugänglich machen sollen
Kommt aber leider vor, war bei mir auch mal so.

Maunzi

Es steht explizit der 25. als Termin zur Auszahlung drin in der BK Abrechnung.

Es ist keine Kaution, sondern das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung. Und wir kriegen es erst, wenn wir in einer streitigen Angelegenheit die seit Monaten von Anwalt zu Anwalt geklärt wird (daher auch der schnelle Kontakt zum Anwalt) und demnächst wohl vor Gericht landen wird einen Rückzieher machen. Schätze im Volksmund würde man es als Erpressung bezeichnen.

Verzögern kann er da nix, Abrechnung kommt von der Verwaltung direkt an alle Haushalte nachdem die einzelnen Dienstleister zB wegen Heizung und Warmwasser ihre Zahlen rausgerückt haben.

Wir melden die Abrechnung immer direkt wenn sie rein kommt, normalerweise zahlt der Vermieter ja auch pünktlich im selben Monat und im kommenden wird dann der Betrag vom Amt reduziert, sodass alles perfekt aufgeht.

Btw sind wir im SGB12, nicht beim JC.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)