Vermieterbescheinigung Grundsicherung (nicht ALG2) rechtens?

Begonnen von laryllan, 18. Mai 2022, 12:27:47

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laryllan

Hallo zusammen,

ich brauche in einer konkreten Angelegenheit dringend Hilfe.

Ich bin schwer krank, beziehe seit 10 Jahren unbefristet volle Erwerbsminderungsrente und ein Amt versucht mir bereits seit mehreren Jahren das Leben schwer zu machen und ich möchte mich nun dagegen wehren.

Meine Recherchen haben ergeben, dass bspw. das Jobcenter kein Recht darauf hat eine Vermieterbescheinigung vom Vermieter einzufordern oder unterschreiben zu lassen, oder habe ich da etwas übersehenen? (z.B. neue Urteile etc.)

Meine Frage ist im Prinzip, lässt sich das 1zu1 für Menschen in Grundsicherung aufgrund Erwerbminderung also SGBXII übertragen?

Über Meinungen, Anregungen, Links (z.B. zu Urteilen) würde ich mich sehr freuen, ich bin derzeit echt in Not. Dem Amt liegen bereits alle Informationen vor (nachweisbar) behaupten aber sie brauchen unbedingt diese Vermieterbescheinigung, weil sie keinen anderen Nachweis hätten. Das Amt will nicht verstehen.

Vielen Dank für jede Anregung und Meinung.

Grüße

rioreisender

Zitat von: laryllan am 18. Mai 2022, 12:27:47Meine Recherchen haben ergeben, dass bspw. das Jobcenter kein Recht darauf hat eine Mieterbescheinigung vom Vermieter einzufordern oder unterschreiben zu lassen

Was soll denn eine "Mieterbescheinigung" sein? Offiziell gibt es nur eine "Wohnungsgeberbestätigung" und die ist für die Wohnsitzanmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt erforderlich.

Im übrigen würdest Du(!) mit der Abgabe einer "Mieterbescheinigung" gegen Persönlichkeitsrechte Deines Vermieters und damit gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.

Das Jobcenter darf allenfalls die Vorlage(!) des Mietvertrages fordern (wobei die Daten des Vermieters aus Datenschutzgründen geschwärzt werden sollten, sonst: siehe oben).
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

laryllan

Ich bitte um Entschuldigung.

Vermieterbescheinigung (wenn die Software es hergibt korrigiere ich gleich)

Es geht um die üblichen Bescheinigung die der Vermieter unterschreiben muss, und wo er Angabe zu der Wohnung macht (Kaltmiete / Betriebskosten / Heizkosten), zur Vorlage beim Amt. (Nicht Mietvertrag) Etwas detaillierter, die Nebenkosten entsprechen nicht mehr denen des Mietvertrages, die Abrechnung liegt vor, reicht dem Amt angeblich nicht als Nachweis.

Es geht bei mir nicht um das Jobcenter, sondern das Grundsicherungsamt. ist das übertragber?

An die Moderation: Ich bin neu hier und sehe keine Möglichkeit den Threadtitel zu editieren, wäre es daher möglich aus Mieter- Vermieterbescheinigung zu machen?

Der Friese

Zitat von: laryllan am 18. Mai 2022, 12:58:25Ich bitte um Entschuldigung.

Vermieterbescheinigung (wenn die Software es hergibt korrigiere ich gleich)

Es geht um die üblichen Bescheinigung die der Vermieter unterschreiben muss, und wo er Angabe zu der Wohnung macht (Kaltmiete / Betriebskosten / Heizkosten), zur Vorlage beim Amt. (Nicht Mietvertrag) Etwas detaillierter, die Nebenkosten entsprechen nicht mehr denen des Mietvertrages, die Abrechnung liegt vor, reicht dem Amt angeblich nicht als Nachweis.

D
Zitat von: laryllan am 18. Mai 2022, 12:58:25Ich bitte um Entschuldigung.

Vermieterbescheinigung (wenn die Software es hergibt korrigiere ich gleich)

Es geht um die üblichen Bescheinigung die der Vermieter unterschreiben muss, und wo er Angabe zu der Wohnung macht (Kaltmiete / Betriebskosten / Heizkosten), zur Vorlage beim Amt. (Nicht Mietvertrag) Etwas detaillierter, die Nebenkosten entsprechen nicht mehr denen des Mietvertrages, die Abrechnung liegt vor, reicht dem Amt angeblich nicht als Nachweis.

Es geht bei mir nicht um das Jobcenter, sondern das Grundsicherungsamt. ist das übertragber?

An die Moderation: Ich bin neu hier und sehe keine Möglichkeit den Threadtitel zu editieren, wäre es daher möglich aus Mieter- Vermieterbescheinigung zu machen?

Es geht bei mir nicht um das Jobcenter, sondern das Grundsicherungsamt. ist das übertragber?

An die Moderation: Ich bin neu hier und sehe keine Möglichkeit den Threadtitel zu editieren, wäre es daher möglich aus Mieter- Vermieterbescheinigung zu machen?

Unter dem Reiter "Mehr" kannst du einen Moderator informieren. Hier habe ich das mal für dich erledigt.  :zwinker:

Fettnäpfchen

laryllan

Zitat von: laryllan am 18. Mai 2022, 12:27:47Meine Frage ist im Prinzip, lässt sich das 1zu1 für Menschen in Grundsicherung aufgrund Erwerbminderung also SGBXII übertragen?
Ja

MfG FN
Zitat von: laryllan am 18. Mai 2022, 12:27:47aber sie brauchen unbedingt diese Vermieterbescheinigung, weil sie keinen anderen Nachweis hätten.
Dann weise sie darauf hin das alles relevante vorliegt, vorausgesetzt es ist so und auch die aktuellste BK + HK Abrechnung liegt vor, ansonsten siehst du dich gezwungen den Datenschutzbeauftragten deines Landes um Mithilfe zu beten da ja anscheinen schützenswerte Sozialdaten in diesem Amt verschwinden.
unten das fett gedruckte!

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Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
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Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
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laryllan

#5
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Mai 2022, 15:59:01Dann weise sie darauf hin das alles relevante vorliegt, vorausgesetzt es ist so und auch die aktuellste BK + HK Abrechnung liegt vor, a

Danke für Deine Antwort,

eine Rückfrage habe ich noch, das könnte Relevanz haben. Die aktuelle Nebenkostenabrechnung liegt vor, ich habe dieser zu einigen Positionen widersprochen, die Klärung dauert bereits ein paar Monate, die Frist dazu ist nun gesetzt, die offensichtlichen Fehler habe ich ebenfalls korrigiert und das alles nachvollziehbar dem Amt übermittelt.

Reicht das aus, um dennoch eine solche Bescheinigung anzufordern?

Zur Information, es geht mir nicht darum, dass ich diese nicht vorlegen kann, diese bekomme ich heute Abend. Nur das Amt hat zufällig und recht spontan, entgegen der vorherigen Gespräche und Absprachen, mir diese Aufforderung zu meiner Überraschung, mit einer sehr kurzen Frist (bereits verlängert) genau dann zugeschickt, wo ich meine Fristsetzung an die Vermieterin rausgeschickt habe, was das Amt auch wusste, da ich die Fehler und klärungsbedürftigen Punkte der Abrechnung schließlich erklären musste. Das Amt weiß auch, dass aufgrund der Versäumnisse meiner Vermieterin zu den Abrechnungen Spannungen existieren. Zudem weiß das Amt, dass meine Vermieterin nur wieder die Daten aus dem Vertrag einsetzten wird, also genau das, was das Amt bemängelt was angeblich fehlt, nämlich die neuen Betriebskosten, die eigentlich der Abrechnung zu entnehmen sind, wenn auch einige Position noch der Klärung bedürfen und trotzdem besteht das Amt darauf.

Die bemängelten Punkte sind wasserdicht, sprich korrekt verargumentiert, ich brauche nur die Abrechnungen der Vermieterin um diese zu überprüfen. Nur letzten Endes ändert das alles doch meiner Auffassung nichts daran, dass meine Vermieterin das gar nicht hätte machen müssen. Das Amt versucht seit geraumer Zeit, mich fortlaufend zu, wie nenne ich das,  tyrannisieren, und ich würde mich einfach gerne dagegen wehren und wenn es nicht rechtens ist was diese Sachbearbeiterin dort macht, wäre das sehr gut, denn immerhin fordert sie mich dann zu etwas auf, was rechtlich gar nicht für mich durchsetzbar wäre und stellt es so dar, als ob ich das machen müsste.

Also ich versuche einen für mich mit Übersendung in der Sache positiven Abschluss zu erzielen, aber ihr auch kräftig ans Bein zu pinkeln, denn nichts anderes macht dieses Amt bereits seit Jahren mit mir.

Nur bevor ich pinkele, will ich einfach ein Stück weit mehr Sicherheit haben, daher auch die  Rückfrage.

Denn mein Hausarzt sieht nun die Zeit gekommen zu handeln.

Fettnäpfchen

laryllan

Zitat von: laryllan am 18. Mai 2022, 19:09:32Die aktuelle Nebenkostenabrechnung liegt vor, ich habe dieser zu einigen Positionen widersprochen, die Klärung dauert bereits ein paar Monate, die Frist dazu ist nun gesetzt, die offensichtlichen Fehler habe ich ebenfalls korrigiert und das alles nachvollziehbar dem Amt übermittelt.
Damit bist du deiner Pflicht nachgekommen und musst selber warten bis es geklärt ist.

Zitat von: laryllan am 18. Mai 2022, 19:09:32Reicht das aus, um dennoch eine solche Bescheinigung anzufordern?
Das kann ich dir leider nicht rechtssicher beantworten.
Aber ich bin auch der Meinung und habe das schon öfters gelesen dass man sich vor dem VM nicht als ALG 2 Bezieher outen muss.
Wenn du die SB "anpinkeln" willst kannst du es ja mal über den Datenschutz* machen. Dem einfach die Situation schildern und um Mithilfe bitten.
und ob oder wenn das JC weiß dass da in der Bescheinigung nicht anderes, also auch falsches, steht dann fällt das eigentl. nur unter Vermutung erst wenn es vorliegt ist es eine Tatsache.

Zitat von: laryllan am 18. Mai 2022, 19:09:32was das Amt bemängelt was angeblich fehlt, nämlich die neuen Betriebskosten, die eigentlich der Abrechnung zu entnehmen sind, wenn auch einige Position noch der Klärung bedürfen und trotzdem besteht das Amt darauf.
Wenn es das nicht bekommt oder falsch ausgefüllt muss das JC dennoch leisten wenn auch nur vorläufig.>Leistungspflicht des Leistungsträgers
Sobald es dann korrekt berechnet und geschrieben ist kannst du es nachreichen und dann muss die Bewilligung in endgültig geändert werden, evtl. auf Antrag

Zitat von: laryllan am 18. Mai 2022, 19:09:32Zur Information, es geht mir nicht darum, dass ich diese nicht vorlegen kann, diese bekomme ich heute Abend.
Dann lege sie vor denn die VM weiß spätestens jetzt von deinem Bezug und um die "anzupinkel" da ist bei der Leistung eher selten ein Grund die ArbeitsvermittlerSB sind da eher eine andere Hausnummer....
Da kannst du ja jederzeit ein neues Thema aufmachen und um Mithilfe bitten.

MfG FN
*
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CCR

Zitat von: laryllan am 18. Mai 2022, 12:27:47Dem Amt liegen bereits alle Informationen vor (nachweisbar) behaupten aber sie brauchen unbedingt diese Vermieterbescheinigung, weil sie keinen anderen Nachweis hätten. Das Amt will nicht verstehen.
Zitat von: laryllan am 18. Mai 2022, 12:58:25Es geht um die üblichen Bescheinigung die der Vermieter unterschreiben muss, und wo er Angabe zu der Wohnung macht (Kaltmiete / Betriebskosten / Heizkosten), zur Vorlage beim Amt. (Nicht Mietvertrag) Etwas detaillierter, die Nebenkosten entsprechen nicht mehr denen des Mietvertrages, die Abrechnung liegt vor, reicht dem Amt angeblich nicht als Nachweis.

Es geht bei mir nicht um das Jobcenter, sondern das Grundsicherungsamt. ist das übertragber?
ich hatte vom JC auch schon mal eine Anfrage der genauen Miete wegen einer Mieterhöhung und habe meinen VM anschreiben müssen und eine genaue Aufschlüsselung der Miete bitten müssen aber noch nie eine Vermieterbescheinigung wo dann darauf steht vom Jobcenter
Beim Sozialamt wird es genauso sein wie beim JC warum sollte es da anders sein.