Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!

Begonnen von tsumo, 08. Juni 2022, 15:03:41

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

tsumo

Hallo Leute,

habe soeben diesen Brief erhalten und weiß nicht was das JC von mir will.

Ich hatte eine Vereinbarung geschickt bekommen aber noch nicht unterschrieben zurück geschickt gehabt. Nun kam heute das. Kann mir bitte wer erklären was nun Sache ist und was die wollen und wie ich mich verhalten soll?

Vielen Dank!

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

MagnaCharta

Ist doch ganz einfach: dein SB wollte nicht länger auf deine Rückmeldung warten. Also hat er das von der Vereinbarung, was auch als Verwaltungsakt möglich ist, als solchen erlassen.

Was nun Sache ist? Genau das, was nun in diesem Verwaltungsakt drinsteht. Denn der ist erstmal rechtskräftig.

tsumo

Also hat der SB die Eingliederungsvereinbarung selbst in meinem Namen "unterschrieben" um diese wirksam zu machen, ja?

Ist das was schlimmes? Ist die EGV so wie sie erstellt wurde i.O.? Sry bin leider nicht fit in dem Bereich.

Kopfbahnhof

Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 16:06:33elbst in meinem Namen "unterschrieben" um diese wirksam zu machen, ja?
Nein dazu braucht es keine Unterschrift, ein VA ist gültig ab Zugang.
Ich würd es so lassen, steht ja nichts dramatisches drin.
Wozu also noch um eine EGV betteln?

Du pflegst deine Eltern?
Dann muss das JC eh Rücksicht darauf nehmen, was und in welchem Umfang du noch einen Job machen kannst.

tsumo

Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Juni 2022, 16:39:46
Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 16:06:33elbst in meinem Namen "unterschrieben" um diese wirksam zu machen, ja?
Nein dazu braucht es keine Unterschrift, ein VA ist gültig ab Zugang.
Ich würd es so lassen, steht ja nichts dramatisches drin.
Wozu also noch um eine EGV betteln?

Du pflegst deine Eltern?
Dann muss das JC eh Rücksicht darauf nehmen, was und in welchem Umfang du noch einen Job machen kannst.

Ja, also ich Pflege seit 2019 meinen Vater der hat Pflegegrad 3. Habe Seit mitte 2019 über Fernstudium der SGD den Handelsfachwirt angefangen in Teilzeit und vor einem Monat erfolgreich abgeschlossen mit der Ablegung der IHK Prüfungen.

Seit Januar 22 pflege ich auch meine Mutter die einen Grad 2 hat. Wird leider wohl auf 3 da sie an Demenz leidet.

Das habe ich dem SB auch gesagt. Sie meinte dann nur, "Sie können ja nicht ewig nun ALG2 beziehen und ihre Eltern pflegen" und dann noch "Ich musste damals auch meinen Vater pflegen und bin arbeiten gegangen"

Das habe ich so stehen lassen und bin nicht drauf eingegangen.
Ich kann meine Eltern nicht alleine lassen. Meine Mutter ist sehr verwirrt und fast 80. Mein Papa ist 91 und hat viele Krankheiten und kann kaum stehen.

Ich weiß nicht wie das nun weitergehen soll. Da steht ja drin dass ich als Ziel in den Arbeitsmarkt integriert werden soll. Ich kann meine Eltern aber nicht dafür "opfern"

Sie in ein Heim schicken kommt nicht in Frage. Mit einer Pflegekraft außerhalb haben wir es versucht, hat nicht funktioniert.

Ich weiß nun nicht wie ich mich verhalten soll.

Kopfbahnhof

Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 16:46:40weiß nun nicht wie ich mich verhalten soll.
Einfach alles so lassen wie es ist.

Problematisch kann es werden, wenn du wegen der Pflege dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Dich das JC in die Sozialhilfe abschieben möchte. (wegen der Demenz der Mutter)

Darum sollte man wenigstens einen Teilzeitjob machen wollen, für das JC ;-)

Spritzenhalter

Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 16:06:33Also hat der SB die Eingliederungsvereinbarung selbst in meinem Namen "unterschrieben" um diese wirksam zu machen, ja?

Ist das was schlimmes? Ist die EGV so wie sie erstellt wurde i.O.? Sry bin leider nicht fit in dem Bereich.

Der SB hat dich verarscht in dem er dir deine Bedenkzeit sowie die Möglichkeit eine Rechtsberatung zur Prüfung hinzuziehen beraubt hat. Er hat dich der Vertragsgestaltung auf gleicher Augenhöhe beraubt und dir vorgeführt was er vom Vertragsrecht hält. Er hat weder was mit dir gemeinsam ausgearbeitet und hat keinerlei Interesse mit einer Strategie deine Arbeitslosigkeit zu beenden. Gegen diesen VA würde ich vorgehen damit diese mafiösen Strukturen schnellstmöglich beendet werden und derartige Behandlung von Leistungsempfängern strafrechtlich verfolgt wird.

tsumo

Also mit mir wurde nichts ausgearbeitet, nein. Haben uns sicher schon über ein Jahr nicht mehr gesehen sondern immer mal wieder telefoniert.

Kopfbahnhof

Zitat von: Spritzenhalter am 08. Juni 2022, 18:18:07Gegen diesen VA würde ich vorgehen
Was soll @TE denn damit Erreichen?
Zitat von: Spritzenhalter am 08. Juni 2022, 18:18:07hat keinerlei Interesse mit einer Strategie
Dürfte auch nicht so einfach sein, da @TE beide Elternteile betreut.

Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 18:28:57sondern immer mal wieder telefoniert.
Ist immer mit Vorsicht zu Betrachten.

Besser SB weiter schlafen lassen.


tsumo

Telefoniert in den letzten Jahren meinte ich. Also kein Termin vor Ort. Hm, bin dennoch irgendwie beunruhigt ;(

a_good_heart

Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 19:13:43Hm, bin dennoch irgendwie beunruhigt ;(

Warum?
Eine EinV als Vertrag macht eigentlich nur Sinn, wenn du etwas vom JC willst (Umschulung etc.). Ansonsten nützt das Ding nur dem JC um dich zu allem Möglichen zu verpflichten. Hast du diesen Vertrag erst einmal unterschrieben, bist du daran gebunden und kommst da ggf. kaum noch raus. Daher ist eine EinV als VA, besonders deine jetzt, besser als eine EinV als Vertrag. Eine EinV als VA ist nämlich im Gegensatz zur EinV als Vertrag mittels Widerspruch und ggf. Klage angreifbar... :zwinker:   
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Harald53

Mach dir keine sorgen, demnächst werden die Sanktionen ausgesetzt (bis auf Meldeversäumnisse) von daher ist das geschriebene dort nix mehr wert.

Wundert mich das die sich jetzt noch die Arbeit mit EGV machen woraus sie sowieso keine Sanktionen mehr herleiten können.

tsumo

Zitat von: a_good_heart am 08. Juni 2022, 20:09:05
Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 19:13:43Hm, bin dennoch irgendwie beunruhigt ;(

Warum?
Eine EinV als Vertrag macht eigentlich nur Sinn, wenn du etwas vom JC willst (Umschulung etc.). Ansonsten nützt das Ding nur dem JC um dich zu allem Möglichen zu verpflichten. Hast du diesen Vertrag erst einmal unterschrieben, bist du daran gebunden und kommst da ggf. kaum noch raus. Daher ist eine EinV als VA, besonders deine jetzt, besser als eine EinV als Vertrag. Eine EinV als VA ist nämlich im Gegensatz zur EinV als Vertrag mittels Widerspruch und ggf. Klage angreifbar... :zwinker:   



Soll ich denn Widerspruch einlegen? Habe das noch nie gemacht ;(
Habe ich gute Chancen? Wann sollte ich das machen? Schnell wie möglich oder kurz vor Ablauf der Frist? Mit oder ohne Begründung? Kenne mich da leider null aus.

Zitat von: Harald53 am 08. Juni 2022, 20:19:02Mach dir keine sorgen, demnächst werden die Sanktionen ausgesetzt (bis auf Meldeversäumnisse) von daher ist das geschriebene dort nix mehr wert.

Wundert mich das die sich jetzt noch die Arbeit mit EGV machen woraus sie sowieso keine Sanktionen mehr herleiten können.

Dachte auch sowas gelesen zu haben. Bei meinem Brief steht bis zu 30% ;(

Harald53

Zitat von: tsumo am 08. Juni 2022, 20:20:34Soll ich denn Widerspruch einlegen? Habe das noch nie gemacht ;(

So wie ich das Eingangsthema lese, hat man dir die EGV einfach zur Unterschrift zugeschickt.
Damit ist der EGV-VA natürlich angreifbar, da eine EGV zu verhandeln ist und nicht einfach nur zur Unterschrift vorgelegt werden darf.

Unter normalen Umständen würde ich einfach Widerspruch einlegen, da die EGV nicht mit dir verhandelt worden ist.
Da aber wie gesagt die Sanktionen demnächst wegfallen kann man sich mit dem Papier sowieso nur noch den hintern abwischen.

tsumo

Fallen die denn für immer weg? Oder nur für eine bestimmte Zeit?