Übernahme "angemessener" Heizkosten in der aktuellen Krise (Ukraine usw)

Begonnen von hanskanns, 10. Juni 2022, 04:44:36

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hanskanns

Ich wundere mich, dass ich hierzu eigentlich nirgendwo irgenwas finden kann oder andere Leute finde, die zb hier im Forum fragen.

Mich hat es nun auch erwischt, mein Gasanbieter erhöht die Preise um 100%, folgende Erhöhungen nicht ausgeschlossen. Ich habe keine Preisgarantie, da dieser Tarif deutlich teurer war und dann vermutlich das Amt gemeckert hätte, wieso ich nicht in den günstigeren Tarif gegangen bin. Daher bin ich nur in der Grundversorgung ohne Preisgarantie. Ich war immer sehr sparsam mit dem Heizen und habe mich immer um den günstigsten Anbieter bemüht, und dort bin ich auch bzw habe vor 2 Monaten gewechselt, weil der vorherige Anbieter noch teurer war.

Mein monatlicher Abschlag für einen Verbrauch von ca 4400kwh (Gas, Heizen und Warmwasser) für eine 42m2 Wohnung erhöht sich ab 1. August 2022 auf ca 66 Euro, von bisher 31 Euro.

Wie sollte ich nun vorgehen, damit die Kosten zu 100% übernommen werden? Ich finde dazu keinerlei Informationne. Denn wie ich das sehe, ist dieser Bereich bisher "eine Grauzone" bzw nicht von der Bundesregierung angenommen worden. Es gilt ja immer noch das "Angemessene". Angemessen bei den Heizkosten sind aber die Heizspiegelkosten des Vorjahres, und da waren die Gaspreise noch nicht gestiegen, und erst recht nicht um 100 oder 500%.

Für eine 42m2 Wohnung sind glaube ich maximal um die 50 Euro vorgesehen an angemessene Heizkosten.

Was passiert jetzt aber in der aktuellen Lage mit der Gaskrise, Ukraine Krieg usw? Drücken die Ämter ein Auge zu und winken die Kosten durch?

Sollte ich einfach kurz und knapp offen mitteilen, dass meine Heizkosten nun bei 66 Euro im Monat liegen begründet mit der aktuellen Gaskrise in Deutschland und um volle Übernahme bitten?

Ich beziehe Sozialhilfe in SGB XII.

LG

Yavanna

Da Heizkosten kommunale Leistungen sind, gibt es keine allgemeine Antwort. Bei mir z.b. sieht die Kommune, auch schon vor der Ukraine Krise, 1,80/qm Heizkosten als angemessen an. Da wärst du nach der Erhöhung sogar drin.
Du solltest zunächst das Erhöhungsschreiben mit Bitte um Übernahme im JC einreichen.  Zur Zeit müssen eh die KDU unabhängig der Angemessenheit übernommen werden.
Wenn das dem JC zu hoch ist, muss  zunächst eine Kostensenkungsaufforderung erfolgen. Wenn diese vorliegt musst du dich um Senkung bemühen und ggf nachweisen, dass eine solche nicht möglich ist.

hanskanns

Senken oder einsparen kann ich nichts bei mir. Ich bin schon immer sehr sparsam gewesen. Dusche nur 2 mal in der Woche warm. Habe keine Badewanne. Nutze sonst keinerlei Warmwasser außer zum Duschen. Heizung zu 80% aus und im Winter auf 19-20c eingestellt. Durchschnittlicher Verbrauch bei einer 42m2 Wohnung sind um die 5000kwh und ich bin immer um die 4000-4400kwh jedes Jahr (Altbau von 1952, unsaniert, dünne Fenster).

OLD-MAN

Wie @ Yavanna schon schrieb: "Erhöhungsschreiben beim JC einreichen und abwarten wie reagiert wird.

Aus einem anderen Beitrag von dir:

Ich komm nicht mehr klar seit nun gut 3 Monaten, die Strom und Lebensmittelpreise fliegen einem um die Ohren. Ich esse seit Wochen schon nur noch Nudeln mit Tomatensauce und sonst nichts. 500g Nudeln aus dem Discounter kosten ja jetzt auch um die 1 Euro! 3 Euro für Butter. Usw...

Da ja die aktuelle Erhöhung ja erst ab August gilt, ist die Frage, wie du die Regelleistung verwendest? Versteh´ mich jetzt nicht falsch, das die 449,- € gering sind, ist eine Tatsache, aber es ist mehr, als nur noch "Nudeln mit Tomatensauce" zu essen.

Vielleicht solltest du mal deine Fixausgaben (regelmäßige Ausgaben) überprüfen, insbesondere Versicherungen, Handyvertrag, etc.

Bsp. .....ich verzichte lieber auf eine Unfallversicherung, habe aber dafür eine leckere Mahlzeit auf den Teller. Beim Einkaufen achte ich auf Angebote, die der Lebensmittelladen / -discounter preiswerter (meistens 50% oder auch nur 30% runtergesetzt hat) anbietet.


PetraL

Zitat von: Yavanna am 10. Juni 2022, 04:56:43Du solltest zunächst das Erhöhungsschreiben mit Bitte um Übernahme im JC einreichen.  Zur Zeit müssen eh die KDU unabhängig der Angemessenheit übernommen werden.
Wenn das dem JC zu hoch ist, muss  zunächst eine Kostensenkungsaufforderung erfolgen. Wenn diese vorliegt musst du dich um Senkung bemühen und ggf nachweisen, dass eine solche nicht möglich ist.

Müssen sie? - Das sieht mein JC aber ganz anders! Trotz Gutachten, dass die Heizkosten nicht nur angemessen sondern sogar extrem sparsam sind und trotz Unrechtmäßigkeit ihrer Kostensenkungsaufforderung wird die volle Übernahme der Heizkosten auch weiterhin (d.h. WBA für 7/22-12/22) abgelehnt ...  :sad:

hanskanns

Zitat von: PetraL am 10. Juni 2022, 13:53:31
Zitat von: Yavanna am 10. Juni 2022, 04:56:43Du solltest zunächst das Erhöhungsschreiben mit Bitte um Übernahme im JC einreichen.  Zur Zeit müssen eh die KDU unabhängig der Angemessenheit übernommen werden.
Wenn das dem JC zu hoch ist, muss  zunächst eine Kostensenkungsaufforderung erfolgen. Wenn diese vorliegt musst du dich um Senkung bemühen und ggf nachweisen, dass eine solche nicht möglich ist.

Müssen sie? - Das sieht mein JC aber ganz anders! Trotz Gutachten, dass die Heizkosten nicht nur angemessen sondern sogar extrem sparsam sind und trotz Unrechtmäßigkeit ihrer Kostensenkungsaufforderung wird die volle Übernahme der Heizkosten auch weiterhin (d.h. WBA für 7/22-12/22) abgelehnt ...  :sad:

Wie groß ist die Wohnung, wie hoch sind die Heizkosten in der Summe / Monat, wie hoch ist der Verbrauch in kwh? Wie hoch sind die Kosten pro Kwh und Jahr beim Anbieter?

geraldxx

Zitat von: PetraL am 10. Juni 2022, 13:53:31Müssen sie? - Das sieht mein JC aber ganz anders! Trotz Gutachten, dass die Heizkosten nicht nur angemessen sondern sogar extrem sparsam sind und trotz Unrechtmäßigkeit ihrer Kostensenkungsaufforderung wird die volle Übernahme der Heizkosten auch weiterhin (d.h. WBA für 7/22-12/22) abgelehnt ...  :sad:

Es werden bis 31.12.2022 alle KDU übernommen aber die JC können trotzdem zur Kostensenkung auffordern, denn ab 01.01.2023 gelten wieder die alten Regeln. Vielleicht gibt es da auch Ausnahmen, wenn z.b. ein Harzer im Winter alle Fenster offen hat und die Heizung voll aufdreht, jeden Tag ein heißes Bad nimmt etc. Das müsste man im Detail prüfen.

PetraL

Zitat von: geraldxx am 11. Juni 2022, 08:09:59
Zitat von: PetraL am 10. Juni 2022, 13:53:31Müssen sie? - Das sieht mein JC aber ganz anders! Trotz Gutachten, dass die Heizkosten nicht nur angemessen sondern sogar extrem sparsam sind und trotz Unrechtmäßigkeit ihrer Kostensenkungsaufforderung wird die volle Übernahme der Heizkosten auch weiterhin (d.h. WBA für 7/22-12/22) abgelehnt ...  :sad:

Es werden bis 31.12.2022 alle KDU übernommen aber die JC können trotzdem zur Kostensenkung auffordern, denn ab 01.01.2023 gelten wieder die alten Regeln. Vielleicht gibt es da auch Ausnahmen, wenn z.b. ein Harzer im Winter alle Fenster offen hat und die Heizung voll aufdreht, jeden Tag ein heißes Bad nimmt etc. Das müsste man im Detail prüfen.

Ich bekomme das leider nicht hin, nur einen Teil zu zitieren, sorry.
1. Kostensenkungsaufforderung ist vor etlichen Jahren erfolgt. Angeblich aber nur rechtmäßig, wenn a) Einsparungen überhaupt möglich und b) zumutbar sind.
Beides ist bei uns nicht der Fall. Das JC musste deshalb im Zuge meiner Klagen per Gutachten seine Behauptungen beweisen, wir würden verschwenderisch heizen. Konnte es nicht, Gutachten sagt (verkürzt): super geizig geheizt.
2. Jetzt wurde wieder WBA fällig (alle 6 Monate bei uns *würg*), Heizkosten wieder nicht voll anerkannt. Trotz Gutachten (vom JC selber in Auftrag gegeben für das Sozialgericht). Begründung: Ist ja nur ein Gutachten, keine gerichtliche Entscheidung.

Also, das mit dem "müssen" würde ich - zumindest bei unserem JC hier - in "müssten eigentlich" umformulieren. Denn auch wenn sie zwar eigentlich müssten, tun sie es trotzdem noch lange nicht. Das JC hat Zeit bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag und kann "aussitzen" - derweil uns das (finanzielle) Wasser nicht mehr nur bis zum Hals, sondern schon bis über die Ohrläppchen steht ...

hanskanns

@petraL da du bisher ignoriert hast auf die simplen Fragen zu antworten wie groß deine Wohnung ist und wie hoch deine Heizkosten sind, wird es schon alles seine Richtigkeit haben, dass dir die Zahlungen verweigert wurden. Hört sich wirklich sehr werkwürdig und unglaubwürdig an deine ganze Geschichte auch mit den Gutachten. Das JC wird nicht einfach so ohne Grund die Zahlungen abgelehnt haben, mehrfach. und mit "Gutachten".

Yavanna

@hanskanns
KANNST du nicht den Eröffnungspost lesen?

Wortspiel beabsichtigt  :zwinker:

Maunzi

Zitat von: Yavanna am 12. Juni 2022, 07:31:16@hanskanns
KANNST du nicht den Eröffnungspost lesen?

Wortspiel beabsichtigt  :zwinker:

Schätze er wird ihn beim Verfassen durchaus gelesen haben. PetraL ist nicht die/der TE.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)


PetraL

#12
Zitat von: hanskanns am 12. Juni 2022, 05:24:09@petraL da du bisher ignoriert hast auf die simplen Fragen zu antworten wie groß deine Wohnung ist und wie hoch deine Heizkosten sind, wird es schon alles seine Richtigkeit haben, dass dir die Zahlungen verweigert wurden. Hört sich wirklich sehr werkwürdig und unglaubwürdig an deine ganze Geschichte auch mit den Gutachten. Das JC wird nicht einfach so ohne Grund die Zahlungen abgelehnt haben, mehrfach. und mit "Gutachten".
Äh, sorry, ich habe hier keine Fragen an mich gesehen und kann sie auch immer noch nicht finden, bitte entschuldigt. Ich bin auch nicht die ganze Zeit hier on.
Die Heizkosten wurden und werden seit mehreren Jahren nicht (mehr) voll gezahlt, da das Jobcenter sie zu hoch und "nicht angemessen" findet. Sie sind auch sehr hoch, wir heizen mit Strom (Nachtspeicher und mobile Heizgeräte), das Haus ist uralt, nix wärmegedämmt, überall ziehts durch etc.... Details würden hier etwas den Rahmen sprengen, sind m.E. aber auch für die grundsätzliche Frage nicht wirklich wichtig. Und natürlich hat das Jobcenter IMMER einen "guten" Grund, warum es etwas tut oder eben auch nicht ...  :zwinker:
Das Gutachten hat das Jobcenter letztes Jahr auf Aufforderung durch das Sozialgericht in Auftrag gegeben, im März diesen Jahres war es dann auch endlich fertig und beim Gericht und wurde auch dem JC entsprechend zur Stellungnahme gegeben.
Bei meinem aktuellen WBA habe ich mich dann bzgl. der "Angemessenheit" - die das Jobcenter ja immer infrage gestellt hat - auf das Gutachten gestützt. Das lässt die Sachbearbeiterin beim JC aber nicht gelten, denn es wäre ja keine gerichtliche Entscheidung.

Und was erscheint dir da "unglaubwürdig"?  :scratch:
Da fühle ich mich irgendwie von dir angegriffen - denn glaub mir, das ist alles andere als eine erbauliche Angelegenheit  :sad:

Zitat von: Maunzi am 12. Juni 2022, 07:49:09PetraL ist nicht die/der TE.
Was bedeutet "TE" ? Und ich bin eine Die  :zwinker:
LG

P.S.: Es ging mir aber eigentlich auch nicht um meinen Fall (den ich als mir bekanntes Beispiel angeführt habe), sondern um die Aussage "Das Jobcenter muss". Das JC "muss" so vieles - was es aber nicht tut. Und die "dürfen" auch vieles NICHT, was sie aber trotzdem tun.
Als betroffener Leistungsempfänger muss man dann Rechtsmittel (zunächst Widerspruch) einlegen - was dann wieder Wochen oder gar Monate dauert, die man als LE u.U. aber nicht hat. Und dann bei negativem Widerspruchsbescheid Klage einreichen - und dann können (werden!) etliche Jahre vergehen, bis es endlich ein Urteil gibt - und so lange guckt man als LE in die Röhre ...


PetraL

Zitat von: OLD-MAN am 12. Juni 2022, 19:33:04TE = Themenersteller*in
Achso, danke dir. Ich bin noch neu hier und war schon seit Jahrzehnten in keinem Forum unterwegs, deshalb bin ich mit den Ausdrücken nicht so vertraut.