ALG -1 Aufstockung mit ALG -2

Begonnen von MegasXLR, 11. Juni 2022, 02:27:50

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MegasXLR

Hallo alle,

ich war in einer Arbeitsbeschäftigung, deren ich mit ALG-2 aufstockte. Dies endete am 05.05.2022. Da es 18 Monate dauerte, gab es natürlich einen Anspruch auf ALG-1. Ich habe alle Voraussetzungen für das ALG-1 Antrag erfüllt bzw. 3 Monate früher arbeitsuchend melden etc. Da das ALG-1 leider nicht genügend den Lebensunterhalt abdeckte müsste ich auf ALG-2 Weiterbewilligung beantragen. Dies wurde auch für ab Juni bewilligt und in der Berechnungsbogen für Juni das ALG-1 mit kalkuliert. Doch bei Erhalt meiner ALG-1 Bewilligungsbescheid habe ich festgestellt das eine Erstattungsanspruch von einem anderen Leistungsträger(Jobcenter) entsteht. Mit mehrmals Gespräche der Arbeitsagentur meinten Sie dass, das Jobcenter die Erstattung aufheben muss. Mit der Gespräch-Jobcenter meinten Sie das eine abschließende Bewilligung von letzten 6 Monate noch nicht fest ist, da das Bewilligung vorläufig war. Nach Zusendung der Lohnabrechnung und Kontoauszüge wurde mir eine abschließende Bewilligung zugesandt, mit Berechnung für Mai 2022 ein Anspruch auf Leistungen in der Höhe von ca 1750 euro liegt. Nebenbei, mit einem weiteren Bescheid für einen Erstattungsanspruch für Mai 2022 Höhe von ca. 600 euro und es steht, dass es für Information liegt und ich keine Leistungen zahlen muss. Grund dafür, dass ich im Mai Anspruch auf ALG-1 habe (dies wurde aber nicht ausgezahlt wegen des Erstattungsanspruchs-Jobcenters). Meine Fragen sind die Auszahlung für Mai, vom Jobcenter wurde am 29.04.2022 stattgefunden in einer Höhe von 900 Euro und KEIN 1750 euro wie es im Abschließende Bewilligung steht.

1) Wie kann es zu einer Erstattung kommen, die nicht vorausgezahlt ist?
2) Wieso erstattet das Jobcenter das Geld von Arbeitsagentur, die es nicht zugeflossen hat?
3) Ein anderes Thema wäre, ob hier noch das Zuflussprinzip im Spiel kommt?
4) Wird mir für Mai das ALG-1 ausgezahlt oder behält es das Jobcenter? Trotz gering auszahlung für Mai?

Ottokar

Ich muss zur Klarstellung nachfragen:
Das JC hat für Mai (vorläufig) das ALG I als Einkommen berücksichtigt und beim Arbeitsamt einen Erstattungsantrag für das ALG I für Mai gestellt, der auch vom Arbeitsamt erfüllt wurde?
Dann muss das JC bei der abschließenden Festsetzung des ALG II für Mai berücksichtigen, dass kein ALG I zugeflossen ist, die Berechnung entsprechend ändern (also für Mai ALG II ohne Berücksichtigung des ALG I als Einkommen bewilligen) und das zu wenig gezahlte ALG II nachzahlen.

Unabhängig davon ist der vorläufige Bescheid zumindest hinsichtlich der Berücksichtigung von ALG I rechtswidrig. Da ein Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X immer vorgeht, darf das JC die über diesen Erstattungsanspruch realisierte Forderung nicht auch noch als Einkommen berücksichtigen, das schließt sich gegenseitig per Gesetz aus.
Basiert die Vorläufigkeit der ALG II Bewilligung nur auf dem ALG I, ist der Bescheid mangels eines Grundes für die Vorläufigkeit rechtswidrig, denn aufgrund des vorrangigen Erstattungsanspruches gibt es keinen Grund für eine Vorläufigkeit.

Wurde im Mai noch anderes Einkommen angerechnet? Wenn nicht, muss beim Erstattungsanspruch der Freibetrag i.H.v. 30€ beim ALG I berücksichtigt werden, d.h. wenn du (Beispiel) 300€ ALG I für Mai erhalten hast, umfasst der Erstattungsanspruch des JC nur 270€, da das JC bei rechtzeitiger Zahlung des ALG I im Mai nur 270€ als Einkommen hätte berücksichtigen und entsprechend weniger ALG II hätte zahlen dürfen.
Dieser Anspruch von dir besteht gegenüber dem Arbeitsamt weiter, auch wenn dieses aufgrund eines vom JC zu hoch benannten Erstattungsbetrages dem JC 300€ erstattet hat. Das Arbeitsamt muss sich selbst darum kümmern, den zu Unrecht zuviel an das JC erstatteten Betrag (hier 30€) von diesem zurück zu erhalten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


MegasXLR

Ich bedanke mich erstmals für die nette Antwort,

es ging folgendes am 05.05.2021 fing der Beschäftigung. Eine vorläufiger Bewilligung wurde erst 6 Monate bewilligt, nach der Verlängerung des Vertrages wurde noch eine 6 Monate vorläufiger Bewilligung zugesandt. Nach der zweiten vorläufiger Bewilligung wurde aber festgestellt das ich in der letzten 6 Monate mehr einkommen bekommen habe von der Jobcenter, wessen für mich legitim ist. Dies wurde für die zweiten vorläufiger Bewilligung mit gerechnet und für den Zeitraum 12.2021 - 03.2021 gering Auszahlung überwiesen. In dem zweiten vorläufiger Bewilligung war zusätzlich für April und Mai die Leistungen mit gerechnet und die Auszahlungen wurden gemäß diesem Bescheid überwiesen. Bisher wurde aber noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Der Beschäftigung endete am 05.05.2022 und mir wurde noch von der Arbeitgeber eine Auszahlung für diese 5 Tage erbracht. Doch meine Arbeitgeber zahlt die Löhne am 25. Werktag des Monats, also das Mai-Gehalt, fließt auch im Mai. Da ich noch im Mai eine Lohn kriege und das Lohnabrechnung noch nicht in der Hand hatte, konnte das Jobcenter keine abschließende Entscheidung treffen. Nach Zusendung der letzten Lohnabrechnungen. Hat das Jobcenter einer neuen Berechnung Bogen geschickt. Die Berechnung für Januar, Februar, März, April war identisch außer Mai. Für Mai haben Sie es 1750 euro gerechnet. Aber mir wurde das Mai ALG-2 Leistung am 29.04.2022, 900 euro gesendet gemäß der letzten vorläufiger Bewilligung Berechnung bzw. das Jobcenter müsste eigentlich in dem letzten Bewilligung zwischen 05.05.2022 - 31.05.2022. mehr Leistungen senden aber dies wurde nicht stattgefunden. Denn es gab ab 05.05.2022 ein Anspruch auf ALG-1. Problem ist, das Jobcenter legte ein Erstattungsanspruch auf das ALG-1  ab 05.05.2022 bis 31.08.2022. Die haben diesen Anspruch nicht aufgehoben, weil noch die abschließende Entscheidung noch nicht fest war. So jetzt habe ich eine abschließende Entscheidung und gemäß der Berechnung bogen haben sie den Mai Leistungsanspruch inkl. Gehalt von Arbeitsverhältnis und die Freibeträge mit gerechnet und Höhe ist 1750 euro nebenbei mit einer Erstattung von 600 euro weil, einen Anspruch auf ALG-1 zwischen 01.05.2021 - 31.05.2022 war. Doch mir könnte leider keine ALG-1 senden am 01.06.2022 wegen des Erstattungsanspruchs von Jobcenter, das war die Aussage der Arbeitsagentur. Andere Sache ist, mir wurde vor der abschließenden Entscheidung eine neue Bewilligung geschickt. Ab 31.05.2022 + weitere 6 Monate. En der neuen Bewilligung haben Sie die ALG-1 als einkommen gerechnet und die Juni Auszahlung gering gesendet. Mein Problem ist für die Zeiträume von 05.05.2022 bis 31.05.2022 wurde mir keine Leistungen von Jobcenter erbracht weder noch von dem Arbeitsamt. Ich stehe bedauerlicherweise seit 31.05.2022 gering Leistung und ich könnte dies leider nicht an das Jobcenter oder Arbeitsagentur erläutern die verstehen es nicht. Ich verstehe es nicht wieso von mir 623 euro erstatten werden.  :(. Ich entschuldige mich für die sehr langen Texte. Doch stehe mit leeren Händen, obwohl ich alles richtig gehandelt habe, mit allen Mitwirkungspflichten und Meldungen.