Kontoführungsgebühr von JC zurück verlangen, da zu spät überwiesen?

Begonnen von Hansejunge, 30. November 2022, 16:03:20

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Hansejunge

Guten Tag,

ich habe noch ein Girokonto, welches nur kostenlos in der Kontoführung ist, wenn ein monatlicher Geldeingang von 700 Euro vorhanden ist.

Die monatlichen Zahlungseingänge des JC sind zur Zeit die einzigen, die über 700 Euro liegen. Hätte ich diese nicht monatlich, müsste ich für mein Konto Gebühren zahlen.

Bisher hat alles wunderbar funktioniert: Das JC überwies Ende des Monats das Geld, welches mir am vorletzten oder letzen Tag eines Monats gutgeschrieben wurde. Der Monat wurde dann auf den letzten Tag hin noch kostenlos für mich in der Kontoführung, da ja ein Eingang vorhanden war.

Diesen Monat wird es anders sein: Bis heute habe ich keinen Eingang des JC erhalten für Dezember 2022. Ich rief das JC an, sie meinten, das Geld sei unterwegs. Wahrscheinlich morgen wird das Geld dann auf meinem Konto sein. Morgen ist der 1. Dezember. Für den Monat November werden also Kontogebühren fällig, da keine Geldeingänge in der Höhe vorhanden waren. Der letzte Zahlungseingang vom JC zuvor war am 31.10.2022.

Hat jemand Erfahrung mit Kontoführungsgebühren und Rückforderungsansprüche an das JC, da diese nicht rechtzeitig überwiesen hatten?

Danke.

Ratlos

Zitat von: Hansejunge am 30. November 2022, 16:03:20Wahrscheinlich morgen wird das Geld dann auf meinem Konto sein. Morgen ist der 1. Dezember.
Wenn es erst am 01.12. auf dem Kontoauszug sichtbar wird, dann aber ganz bestimmt mit Wertstellung 30.11.2022 - und nur die Wertstellung zählt.
Falls du online Banking mchst prüfe dein Konto ruhig heute abend nochmal nach. Manche Banken buchen rund um die Uhr.

Yavanna

Warum wurde so spät überwiesen? Zahllauf ist schon länger durch. Gab es Querelen?

Kopfbahnhof

Zitat von: Hansejunge am 30. November 2022, 16:03:20Hat jemand Erfahrung mit Kontoführungsgebühren
Da wird kein JC etwas Übernehmen, weil das Kontomodell nicht deren Angelegenheit ist.
(anders wäre es bei Rücklastschriften die dadurch verursacht werden könnten)

Womöglich kommt das Geld ja noch heute, hier waren sie auch echt spät dran, gebucht wurde 16.30 Uhr.

Ratlos

Es kommt doch nicht auf die Buchung sondern alleine auf die Wertstellung des Betrages an

Hansejunge

UPDATE:

Heute, zum 01.12.2022 habe ich noch immer das Geld für Dezember 2022 nicht erhalten.

Aber ich weiß nun, woran es gelegen hat, daher hier vielleicht auch als Tipp und Hinweis für andere:

Seit ca. 4 Monaten fahre ich zwei Girokonten parallel, einmal das alte Konto und dann das neue Konto, das alte Konto soll jetzt nach 4 Monaten Übergangszeit geschlossen werden. Das JC kannte auch schon beide Konten, da ich beide Auszüge immer bei der EKS mit einreichte.

Mir war klar, dass ab dem 20.-23. eines Monats das Geld bzw. der Überweisungslauf vom JC (Bundesbank) an die ALG II - Empfänger durchgeführt wird. So warf ich am 21.10.2022 meine VÄM für eine neue Bankverbindung ein. Ich dachte, da das Geld für den aktuellen Monat eh durch ist, wird das auf das alte Konto laufen und Ende Dezember dann auf das neue Konto - kein Problem.

Doch was macht das JC? Mir wurde gesagt, dass das JC das ALG II am 28.11. wieder zurück geholt hat, so dass nichts auf mein altes Girokonto einging. Es wurde am 29.11. auf mein neues Girokonto umgestellt. Das Geld wurde erneut angewiesen auf das "neue" Konto.

Mir war nicht klar, dass das JC sofort so "panisch" reagiert und Gelder zurückholt und neu überweist, im Wissen, dass ja beide Konten seit 4 Monaten parallel existieren. Es ist ja wohl klar, dass man ein altes Konto erst schließt, wenn der Geldeingang auf dem neuen Konto erfolgreich durchgeführt wurde.

So stehe ich jetzt erst einmal ohne ALG II da und warte, bis das Geld auf meinem neuen Konto eintrudelt.

Ratlos

Zitat von: Hansejunge am 01. Dezember 2022, 12:50:19Es wurde am 29.11. auf mein neues Girokonto umgestellt. Das Geld wurde erneut angewiesen auf das "neue" Konto.
Damit dürften auch keine Kosten anfallen weil eben die Wertstellung per 30.11. erfolgt.
Die Wertstellung ist der einzige beachtliche Faktor.

Hansejunge

Zitat von: Ratlos am 01. Dezember 2022, 12:54:14
Zitat von: Hansejunge am 01. Dezember 2022, 12:50:19Es wurde am 29.11. auf mein neues Girokonto umgestellt. Das Geld wurde erneut angewiesen auf das "neue" Konto.
Damit dürften auch keine Kosten anfallen weil eben die Wertstellung per 30.11. erfolgt.
Die Wertstellung ist der einzige beachtliche Faktor.

Natürlich fallen Kosten an, da auf dem alten Girokonto definitiv kein ALG II mehr eingehen wird - jenes Konto mit Mindest"gehalts"eingang.

Die Bank war aber so kulant, mir die Gebühr gutzuschreiben.

PS: Für einen Monat hätte ich so oder so Gebühren zahlen müssen, da ich ja das alte Konto erst geschlossen hätte, wenn das Geld auf dem neuen Konto drauf gegangen wäre. Und kommt das Geld auf dem neuen Konto an, kann logischerweise nichts auf dem alten Konto ankommen - also Gebühren.
Mir ging es nur darum, zu zeigen, wie das JC auf Kontoveränderungsmitteilungen "reagiert" und einfach Gelder "panisch" zurückholt, so dass man erst einmal ohne alles dasteht.

Ratlos

Zitat von: Hansejunge am 01. Dezember 2022, 12:50:19So warf ich am 21.10.2022 meine VÄM für eine neue Bankverbindung ein.
Von einem zweiten und neuen Konto war ja bisher nichts bekannt.
Nach der VÄM vom 21.10. bestand für das JC sogar die Pflicht auf das neue Konto zu überweisen.
Das JC weiß doch nichts von deinem Mindesteingang. Das JC hätte in dem Fall generell keine Pflicht die Kontoführungsgebühr zu erstatten.