Zusatzvertrag trotz Eingliederungsvereinbarung

Begonnen von Toni, 12. Juni 2022, 20:06:35

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Toni

Muss ich als Hartz4 Empfänger, der mit dem Jobcenter eine sog. Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen hat, zusätzlich einen schriftlichen Vertrag mit einem Maßnahmeträger zur Durchführung einer Aktivierungsmaßnahme abschließen?

MagnaCharta

Nein. Aber viel Spaß dann mit dem daraus resultierenden Ärger mit dem Jobcenter; dem hält nicht jeder stand.

Toni

Kann das Jobcenter in diesem Fall Sanktionen verhängen, obwohl ein Zusatzvertrag absolut nichts mit der Durchführung einer Maßnahme zu tun hat. Es sei denn, der Maßnahmeträger und/oder das Jobcenter führen etwas im Schilde.

MagnaCharta

Also rechtlich gesehen gibt es für dich keinerlei Verpflichtung, einen Vertrag mit dem Maßnahmeträger abzuschließen. Du bist dort wegen der Zuweisung, und die Versicherung ist auch per SGB geregelt, d.h. du bist auf jeden Fall versichert. Damit gibt es keine Rechtsgrundlage für das Jobcenter, dich wegen der Verweigerung zu sanktionieren, denn du erfüllst deine Verpflichtung schon dadurch, wenn du dort wie erwartet erscheinst.

Probieren werden sie es auf jeden Fall, sofern der Maßnahmeträger dich danach nicht mehr bei sich haben will. Und letzten Endes kommt es im Fall des Falles auch immer auf den Einzelfall an, und was dann der Richter entscheiden mag.