30% Kürzung trotz Inflation und hohen Preisen?

Begonnen von Zuzu9090, 15. Juni 2022, 11:38:40

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Zuzu9090

Hallo ich bekomme seit über 1 Jahr nur um die 320 euro ausgezahlt wegen Darlehensrückforderungen und rückforderung von ALG II Bezügen, da mein ex mit dem ich damals zusammengelebt habe 2,5k Euro von der Krankenkasse bekommen hatte und ich davon nichts wusste und seitdem ich alleine wohne soll ich die Hälfte davon zurückzahlen. 320 Euro sind definitiv nicht ausreichend es ist eine Zumutung damit auskommen zu müssen.  davon muss ich Lebensmittel und Strom bezahlen. Bei den hohen Preisen habe ich nach 3 Wochen nichts mehr im Kühlschrank. Hätte man bei einer Klage vor de, Sozialgericht gute Chancen?

geraldxx

Wenn dein Ex dir 2,5K oder 1,25k Euro weggenommen hat, dann musst du sie dir von ihm zurückholen. Warum soll jetzt die Allgemeinheit dafür bezahlen, weil du a) offensichtlich Probleme mit der Partnerwahl hast und b) das Geld ja von irgendwem ausgegeben wurde.

Reiner1970

Woher weißt du dass sie Probleme mit der Partnerwahl hat? Kennst du sie persönlich? Bist du Psychologe der Ferndiagnosen erstellen kann?

Quinky

Wenn Du seit über einem Jahr nur 320€ bekommst, hast Du bereits die Schulden KOMPLETT (1,25K) bezahlt, DENN
129€/132/Monat mal 12 = über 1.500€ die bereits verrechnet worden sind. Also verlangt hier das Jobcenter MEHR als ihm zusteht. Nach meiner Meinung wirst Du betrogen vom Jobcenter, es hätte die Verrechnung stoppen müssen.
Das Du das Geld von Deinem Ex einklagen mußt, steht auf einem anderen Blatt. Das würde ich mit einer Privatklage durchführen!
Da ihr eine BG wart, kann von Dir nur die Hälfte eingefordert werden. Die andere Hälfte muss das Jobcenter von ihm einfordern. ALGII ist ein Individualrecht und von jedem müssen Schulden einzeln eingetrieben werden, da die Schulden nicht selbstschuldnerisch sind.

geraldix:
Deine Argumentation ist Unsinn, die TErin will lediglich jetzt den vollen Regelsatz, ob sie nicht zahlen will oder die Allgemeinheit zahlen muss, steht hier nirgenswo!
Das das Jobcenter gesetzlich verpflichtet ist, sich die andere Hälfte vom EX zu hohlen, ist eine völlig andere Sache.

Gruß
Ernie

Ps Zuzu9090:
Schreibe an das Jobcenter das Deine Hälfte bereits bezahlt ist UND fordere den zuvielgezahlten Betrag zurück.

Der Friese

Zitat von: Quinky am 15. Juni 2022, 12:02:16Wenn Du seit über einem Jahr nur 320€ bekommst, hast Du bereits die Schulden KOMPLETT (1,25K) bezahlt, DENN
129€/132/Monat mal 12 = über 1.500€ die bereits verrechnet worden sind. Also verlangt hier das Jobcenter MEHR als ihm zusteht. Nach meiner Meinung wirst Du betrogen vom Jobcenter, es hätte die Verrechnung stoppen müssen.
Das Du das Geld von Deinem Ex einklagen mußt, steht auf einem anderen Blatt. Das würde ich mit einer Privatklage durchführen!
Da ihr eine BG wart, kann von Dir nur die Hälfte eingefordert werden. Die andere Hälfte muss das Jobcenter von ihm einfordern. ALGII ist ein Individualrecht und von jedem müssen Schulden einzeln eingetrieben werden, da die Schulden nicht selbstschuldnerisch sind.

geraldix:
Deine Argumentation ist Unsinn, die TErin will lediglich jetzt den vollen Regelsatz, ob sie nicht zahlen will oder die Allgemeinheit zahlen muss, steht hier nirgenswo!
Das das Jobcenter gesetzlich verpflichtet ist, sich die andere Hälfte vom EX zu hohlen, ist eine völlig andere Sache.

Gruß
Ernie

Ps Zuzu9090:
Schreibe an das Jobcenter das Deine Hälfte bereits bezahlt ist UND fordere den zuvielgezahlten Betrag zurück.

"Hallo ich bekomme seit über 1 Jahr nur um die 320 euro ausgezahlt wegen Darlehensrückforderungen und rückforderung von ALG II Bezügen"

Vorsicht. Damit schießt sie sich ein Eigentor. Keiner hier weiß die Summen des Darlehns.

Quinky

Der Friese:
Sie schreibt, das die KK 2,5K an den EX ausgezahlt hat, sie schreibt, das 1,25K von ihr zurückverlangt werden, sie schreibt, das sie über 1 Jahr nur 320€ bekommt, damit sind diese 1,25K bereits zurückgezahlt. Selbst wenn es nicht die genaue Summe ist (2,5 bzw 1,25), bei mindestens berücksichtigten rund 1.600€ kann keine Forderung an sie mehr bestehen.

geraldxx

Ich denke das Geld ist auf ihr Konto gebucht als Zufluss, weshalb das JC die kompletten 2,5k abbezahlen lässt. Deshalb schreibe ich ja, der TE muss selbst schauen, dass sie das Geld vom Ex zurückbekommt.

Der Friese

Zitat von: Quinky am 15. Juni 2022, 12:43:15Der Friese:
Sie schreibt, das die KK 2,5K an den EX ausgezahlt hat, sie schreibt, das 1,25K von ihr zurückverlangt werden, sie schreibt, das sie über 1 Jahr nur 320€ bekommt, damit sind diese 1,25K bereits zurückgezahlt. Selbst wenn es nicht die genaue Summe ist (2,5 bzw 1,25), bei mindestens berücksichtigten rund 1.600€ kann keine Forderung an sie mehr bestehen.

Da steht aber Rückforderung ( die besagten 2500€ ) + Darlehn. Das muss natürlich auch zurück gezahlt werden und hier fehlt die Information wie hoch das ist.